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BUNDESTAG/6548: Heute im Bundestag Nr. 301 - 12.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 301
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 12. Mai 2017, Redaktionsschluss: 09.50 Uhr

1. Anhörung zum Finanz-TÜV
2. Urhebervergütung wird rückabgewickelt
3. Krankenkasse muss Cannabis genehmigen
4. Mineralölverordnung wird geändert
5. Sechs Tierarzneimittel enthalten PMSG


1. Anhörung zum Finanz-TÜV

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um den Vorschlag zur Einführung eines Finanz-TÜV, der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 17. Mai. Die Anhörung beginnt um 11.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 13.00 Uhr dauern. Die Forderung nach Schaffung eines Finanz-TÜV wird von der Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/9709) erhoben. Durch die Einführung des Finanz-TÜV soll für alle Finanzprodukte eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung eingeführt werden. Der Finanz-TÜV solle über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen", verlangt die Fraktion. Nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt werden. In die Neuregelung sollen auch Produkte des grauen Kapitalmarkts einbezogen werden.

Die Fraktion erinnert an die Versprechen der G20-Länder auf dem Höhepunkt der Finanzkrise von 2008, dass kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur unreguliert bleiben solle. "Doch umgesetzt wurde dies nicht", wird festgestellt.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband Deutscher Vermögensberater, Bundesverband Investment und Asset Management, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Rudolf Hickel (Universität Bremen), Rechtsanwalt Peter Mattil und Verbraucherzentrale Bundesverband.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Urhebervergütung wird rückabgewickelt

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PK) Mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), das im Juni 2016 in Kraft trat, ist nach Einschätzung der Bundesregierung ein "zeitgemäßer Rechtsrahmen" für die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften geschaffen worden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kontrolliere die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, heißt es in der Antwort (18/12068) auf eine Kleine Anfrage (18/11915) der Fraktion Die Linke.

In dem Zusammenhang werde auch das Vorgehen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort bei der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung genau verfolgt und darauf geachtet, dass die VG Wort ihre gesetzlichen Pflichten einhalte.

Die VG Wort habe bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verteilung zu korrigieren. Der Verwaltungsrat habe am 10. Oktober 2016 einen Beschluss gefasst über die Rückforderung im Zeitraum 2012 bis 2015 der an Verlage ausgeschütteten Beträge. Am 26. November 2016 habe die Mitgliederversammlung ein anonymisiertes Verfahren beschlossen, "das auf der Grundlage freiwilliger Abtretungen von Nachforderungsansprüchen durch die Autoren" eine Verrechnung ermögliche. Die Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung dauere derzeit noch an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2016 der Verwertungsgesellschaft Wort die Aufteilung der gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe zwischen Autoren und ihren Verlegern untersagt. Demnach steht die Vergütung ausschließlich den Autoren zu. Die Höhe der Rückforderungen für die Jahre 2012 bis 2015, die sich aus dem BGH-Urteil ergibt, soll bei rund 100 Millionen Euro liegen.

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3. Krankenkasse muss Cannabis genehmigen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Gesetzliche Krankenkassen können in begründeten Fällen die Kostenerstattung für Cannabismedizin ablehnen. Zur Erstattung der Leistung bedürfe es bei der ersten ärztlichen Verordnung der Genehmigung durch die Krankenkasse, heißt es in der Antwort (18/12232) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11976) der Fraktion Die Linke.

Damit werde dem Ausnahmecharakter der mit dem Cannabisgesetz eingeführten Regelung Rechnung getragen, wonach die Erstattung von Cannabis-Arzneimitteln möglich ist, obwohl für sie "kein genügend hohes Evidenzlevel" vorliegt, das üblicherweise für die Erstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verlangt werde.

Die Entscheidung, ob ein Patient mit Cannabis-Arzneimitteln in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten angemessen behandelt werden könne, treffe zuvor ein Arzt. Dieser müsse zu der Überzeugung gelangt sein, dass die Anwendung der Arzneimittel zulässig und geboten sei.

Der Abgabe der Cannabis-Arzneimittel in Apotheken lägen die Preise und Preisspannen der Arzneimittelpreisverordnung zugrunde. Die Kosten für getrocknete Cannabisblüten liegen den Angaben zufolge für Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei monatlich 540 Euro im Schnitt. Der Apothekenabgabepreis liege im Mittel pro Gramm bei etwa 18 Euro. Die Preisbildung habe sich mit der Gesetzesnovelle nicht geändert.

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4. Mineralölverordnung wird geändert

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Verringerung gesundheitsbedenklicher Mineralölbestandteile in Lebensmitteln soll durch eine Überarbeitung der sogenannten Mineralölverordnung erreicht werden. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, die Einträge von Mineralölen aus Verpackungen aus Altpapier minimieren soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12250) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12013) hervor. Wann die novellierte Verordnung beschlossen werden soll, stehe allerdings nicht fest, weil das dafür erforderliche Rechtsetzungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

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5. Sechs Tierarzneimittel enthalten PMSG

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) In Deutschland sind sechs Tierarzneimittel mit dem Hormon Pferdeserum-Gonadotropin (Pregnant Mare Serum Gonadotropin, PMSG) zugelassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12007) hervor. Weiter heißt es, dass PMSG eine getrocknete Zubereitung einer Glycoproteinfraktion sei, die aus dem Serum oder Plasma von trächtigen Stuten gewonnen wird. Nach den Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird PMSG in den Niederlanden, Island, Argentinien und Uruguay produziert. Ausreichende Informationen für eine abschließende Bewertung über die tiergerechte Gewinnung des Hormons würden der Regierung derzeit nicht vorliegen. Außerdem wird in der Antwort ausgeführt, dass zwischen Februar 2013 und Januar 2016 in Deutschland fast 3,8 Millionen Einzeldosen, die PMSG enthielten, zur Behandlung von Schweinen eingesetzt worden seien. Der Einsatz des Hormons habe unter anderem die Steigerung der Wurfgröße von mit dem Wirkstoff behandelten Sauen zur Folge.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 301 - 12. Mai 2017 - 09.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2017

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