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BUNDESTAG/6599: Heute im Bundestag Nr. 352 - 31.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 352
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Mai 2017, Redaktionsschluss: 17.54 Uhr

1. Reformbedarf bei EU-Finanzaufsicht
2. Stärkung der professionellen Pflege nötig
3. Oppositionsvorstoß zu Wahlrecht
4. Grünes Licht für Wettbewerbsregister


1. Reformbedarf bei EU-Finanzaufsicht

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch ist Reformbedarf bei den europäischen Finanzaufsichtsbehörden deutlich geworden. In der Anhörung ging es um die Erfahrungen mit der "European Banking Authority (EBA) für den Bereich Bankenaufsicht, die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge sowie die European Securities and Markets Authority (ESMA) für die Aufsicht über Wertpapiere und Märkte. Für die drei Institutionen wird der Begriff European Supervisory Authorities (ESAs) verwendet. So bezeichnete es die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, als "aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich", dass Maßnahmen der Aufsichtsbehörden "nicht justiziabel sind und auch keiner rechtlichen Überprüfung durch die Kommission beziehungswese den europäischen Gesetzgeber unterliegen. Es gebe zum Beispiel bei der EBA Anhörungen, "aber keinen echten Dialog". Die Bankenverbände verlangten daher Kontrollmechanismen beziehungsweise "echten Rechtsschutz gegen Maßnahmen der ESAs". Notwendig wäre zum Beispiel ein Verbandsklagerecht.

Ganz ähnlich argumentierte der Fondsverband BVI: "Kritisch sehen wir, dass von den ESAs erlassene Leitlinien weder der Kontrolle noch der Annahme durch die EU-Institutionen unterliegen. Weder Marktteilnehmern noch nationalen Aufsichtsbehörden stehen Rechtsmittel gegen die Leitlinien zu." Bert Van Roosebeke vom Centrum für Europäische Politik (CEP) verlangte in seiner Stellungnahme, das Mandat der ESAs müsse "leicht" eingeschränkt werden: "Sie sollten Pläne zur Ausarbeitung von Leitlinien nur dann verfolgen können, wenn sich Rat und Parlament nicht dagegen aussprechen". Das Europäische Parlament habe schon wiederholt sein Unbehagen über "Ausmaß und Anzahl der Leitlinien" der ESAs geäußert.

Der Verband der Auslandsbanken in Deutschland lehnte es in seiner Stellungnahme ab, den ESAs Kompetenzen zur direkten laufenden Aufsicht und zur Ergreifung von Maßnahmen gegenüber Instituten zu geben. Der Bankenverband erklärte zur Arbeit der ESAs, es erscheine "uns augenfällig, dass ein immer größerer Teil der Regeln einen immer kleineren Nutzen hat". Die Regulierung laufe Gefahr, durch allgemeine Kostensteigerungen für das Finanzsystem und alle seine Teilnehmer die Finanzstabilität und den Kundenschutz auszuhöhlen. Eine direkte Aufsicht der Versicherungen durch EIOPA lehnte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) ab. Die Zuständigkeiten zwischen EIOPA und den nationalen Aufsehern müssten klar festgelegt sein. Auch sei eine europäische Verbraucherschutzbehörde nicht notwendig. Verbraucherschutz solle "vor Ort" gewährleistet werden. Mit den heutigen Strukturen zeigte sich der GdV zufrieden, während EIOPA in der Anhörung um mehr Kompetenzen warb.

Professor Reiner Lenz von "Finance Watch" begrüßte, "dass wir die Bankenuion haben". In seiner Stellungnahme verlangte er "eine Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit von Aufsichtsbehörden". Benötigt würden starke europäische Aufsichtsbehörden, ausgestattet mit qualifiziertem Personal und genug Haushaltsmitteln. Nur könnten sich diese Behörden gegen politische Interessen durchsetzen und Banken abwickeln. Denn der Zustand des europäischen Finanzsystems sei keinesfalls stabil. 2017 habe es ein Rettungsprogramm für italienische Banken in Höhe von 20 Milliarden Euro gegeben, und Bankensysteme anderer europäischer Länder würden einen untragbar hohen Bestand an notleidenden Krediten aufweisen. Es handele sich um ein Volumen von einer Billion Euro. Die oft geforderte Subsidiarität könne nicht darin bestehen, dass der Staat die Banken mit Steuergeldern rette, und die Banken würden dann die Rettungskosten über den Kauf von Staatsanleihen finanzieren, für die sie kein Eigenkapital hinterlegen müssten. Diese "unheilvolle Verbindung zwischen Staaten und nationalen Banken" müsse gekappt werden.

Die Deutsche Bundesbank erklärte in ihrer Stellungnahme, die den Aufsichtsbehörden übertragenen Befugnisse und Instrumentarien seien "im Wesentlichen ausreichend". Die Notwendigkeit für eine große Strukturreform werde nicht gesehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schloss sich dieser Auffassung an, und auch von der Europäischen Zentralbank hieß es, die Aufsicht sei eng verbunden. Es gebe keine großen Abweichungen. Nicoals Veron (Bruegel und Peterson Institute for International Economics) erklärte, die europäischen Aufsichtsbehörden seien heute unabhängiger als früher die nationalen Aufsichtsbehörden. Andererseits seien sie nicht so nah am Geschehen. Das könne sich aber noch verbessern.

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2. Stärkung der professionellen Pflege nötig

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen sich nach Einschätzung von Gesundheitsexperten deutlich und dauerhaft verbessern. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch machten die Fachleute in ihren Stellungnahmen deutlich, dass die professionelle Pflege personell gestärkt werden muss.

Durch den Personalmangel komme es zu einer Arbeitsverdichtung, in der Folge zu Konflikten am Arbeitsplatz und in vielen Fällen zur Aufgabe des Jobs, was das Personalproblem wiederum verschärfe. Die Experten merkten aber auch an, dass es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige Pflegefachkräfte gibt, die in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegediensten angestellt werden könnten.

Die Grünen-Fraktion erklärte in ihrem Antrag (18/11414), trotz des Personalmangels fehlten wirksame gesetzgeberische Initiativen, um die prekäre Lage in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig zu lösen. Dringend entwickelt, erprobt und eingeführt werden müssten bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für Krankenhäuser sowie die ambulante und stationäre Pflege. Zudem müsse darauf hingewirkt werden, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern, etwa durch gesundheitsfördernde und altersgerechte Arbeitsplätze sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Gehälter müsse erleichtert werden.

Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz müssen zur Verbesserung der Lage langjährige Fehlentwicklungen korrigiert werden. Die jetzt geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus seien nur "ein Tropfen auf den heißen Stein". In den Jahren 1991 bis 2015 sei in den Kliniken das Pflegepersonal abgebaut worden, während das ärztliche Personal gleichzeitig um 62 Prozent aufgestockt worden sei. Bundeseinheitliche Personalschüssel sollten zügig eingeführt werden. Für Pflegeheime und Krankenhäuser müssten im Sinne der Patienten und Pflegebedürftigen sofort wirksame Initiativen ergriffen werden. Speziell für Demenzkranke gälten Kliniken bereits als "gefährliche Orte". Oft werde die Demenz dort gar nicht erkannt oder nur unzureichend berücksichtigt.

Alarmierende Zahlen präsentierte auch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip). Seit mehr als 20 Jahren müsse die Pflege im Krankenhaus "einen erheblichen Aderlass" verkraften. In dieser Zeit habe es an den Kliniken einen gigantischen Umverteilungsprozess zugunsten der Ärzte und zuungunsten der Pflegekräfte gegeben. Die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Krankenhäusern seien seit 2005 um 80 Prozent gestiegen, für das Pflegepersonal hingegen nur um rund 25 Prozent. 2013 seien erstmals die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Kliniken höher ausgefallen als die für das gesamte Pflegepersonal. Zudem weise die Bundesagentur für Arbeit schon seit Jahren in fast allen Teilen Deutschlands einen "leer gefegten" Arbeitsmarkt aus.

Ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hielt in der Anhörung dagegen, seit 2007 steige die Zahl der Pflegestellen wieder an. Heute seien rund zehn Prozent mehr Pflegekräfte an den Kliniken angestellt als vor zehn Jahren.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) forderte "eine Antwort darauf, wie eine qualitativ begründete Pflege und Betreuung bei der absehbaren demografischen Entwicklung realisiert werden" könne. Wichtig seien gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung für die Pflegefachkräfte. Dies sei jedoch Aufgabe der Einrichtungen beziehungsweise der Tarifpartner. Ein von der Politik für allgemeinverbindlich erklärter "Tarifvertrag Soziales" werde jedoch abgelehnt. Vielmehr könnte die Politik durch Steuer- und Abgabenerleichterungen bei Diensten an Randzeiten und Wochenenden zu höheren Nettoverdiensten der Pflegekräfte beitragen. Der Verband warnte zugleich, das Versprechen einer höheren Bezahlung bei gleichbleibenden Preisen und einem gleichbleibenden Beitrag zur Pflegeversicherung könne niemand einlösen. Hier sollte die Politik sich "ehrlich machen" und den Bürgern "reinen Wein einschenken".

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) wies darauf hin, dass bis Mitte 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt werde. Was die Krankenhäuser betreffe, seien "undifferenzierte übergreifende gesetzliche Personalvorgaben" für alle Bereiche abzulehnen. Entscheidungsspielräume der Kliniken müssten erhalten bleiben. In "qualitätskritischen Bereichen" sollten jedoch Mindestanforderungen an die Personalausstattung gestellt werden. In den Kliniken werde beim Pflegepersonal im Übrigen gespart, weil die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkämen. Unterstützt werde das Ziel, das Berufsbild in der Pflege attraktiver zu gestalten.

Nach Ansicht des Gesundheitsökonomen Stefan Greß von der Hochschule Fulda ist das Personalproblem zu gravierend, um eine Lösung erst 2020 anzubieten. Dieser lange Übergangszeitraum sei angesichts der schwierigen Personallage in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der daraus resultierenden Gefährdung der Pflegequalität "nicht akzeptabel". Es sollten "schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen auch für die Langzeitpflege umgesetzt werden". Zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Pflege gehöre zwingend neben verbesserten Arbeitsbedingungen durch mehr Personal auch eine "Vergütungskomponente".

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3. Oppositionsvorstoß zu Wahlrecht

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf "zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" (18/12547) vorgelegt. Wie die beiden Fraktionen darin ausführen, steht das aktive und passive Wahlrecht grundsätzlich jedem Bürger zu. Nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz seien allerdings all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

"Wie eine von der Bundesregierung beauftragte Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im vergangenen Jahr gezeigt hat, werden auf diese Weise knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen", heißt es in der Vorlage weiter. Nach "geltenden menschenrechtlichen Standards" seien diese Ausschlusstatbestände nicht zu rechtfertigen. Sie stünden im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist. Artikel 29 der Konvention sehe vor, dass Behinderte ihre politischen Rechte, insbesondere das Wahlrecht, gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen können. Darüber hinaus verpflichte die Konvention die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen im Bedarfsfall und auf Wunsch zu erlauben, sich durch eine Person ihrer Wahl bei der Stimmabgabe unterstützen zu lassen.

Mit diesen Vorgaben seien "weder der Wahlrechtsausschluss als automatische Rechtsfolge einer Betreuung in allen Angelegenheiten noch als Folge einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer strafrechtlichen Maßregel" vereinbar, argumentieren die zwei Fraktionen. Nach ihrem Willen sollen diese Ausschlusstatbestände daher aus dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz gestrichen werden.

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4. Grünes Licht für Wettbewerbsregister

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat grünes Licht für das geplante Wettbewerbsregister gegeben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und unter Enthaltung der Opposition beschloss der Ausschuss am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einführung eines entsprechenden Registers (18/12051). Damit sollen öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Der Bundestag berät am Donnerstag abschließend über das Gesetz.

Das Register soll beim Bundeskartellamt eingerichtet werden und teilweise bestehende Register auf Landesebene ablösen. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten zum Beispiel nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden. Der Bundesregierung zufolge lag der Schaden durch Wirtschaftskriminalität 2015 bei etwa 2,9 Milliarden Euro. Die bisher auf Bundesebene bestehenden Register reichten nicht aus, um diesen Schaden einzudämmen. Einträge werden je nach Schwere der Tat nach bestimmter Zeit gelöscht; Straftaten spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils, Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren.

Im Grundsatz begrüßten alle Fraktionen den Vorstoß. Diskussionen entfachten sich gleichwohl an der Bemessungshöhe, ab der ein Bußgeldentscheid einen Eintrag im Register zur Folge haben soll: So verteidigte die CDU/CSU-Fraktion die Grenze von 50.000 Euro. Die unter anderem vom Bundesrat vorgeschlagene Bemessungsgrenze von 5.000 Euro sei unverhältnismäßig. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass mit der Bemessungsgrenze von 50.000 Euro 90 bis 95 Prozent der Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden im Geltungsbereich des Gesetzes nicht erfasst würden. "Gerade die Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden der Länder geben den Kommunen maßgebliche Hinweise darauf, welche an kommunalen Ausschreibungen teilnehmende Unternehmen Wettbewerbsverstöße begangen und sich im Wettbewerb nicht fair verhalten haben", begründete der Bundesrat das Herabsetzen der Schwelle in einer Stellungnahme.

Auch der Koalitionspartner SPD hätte sich eine niedrigere Schwelle gewünscht. "Ein Einstieg ist aber besser als gar nichts", begründete ein Fraktionsvertreter die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Die Linksfraktion hingegen verwies darauf, dass einige Länderregelungen weit über die geplante Bundesgesetzgebung hinausgingen. 50.000 Euro als Einstiegsgrenze seien zu hoch. Die Grünen-Fraktion teilte diese Meinung und befand, dass allgemein "ein bisschen mehr Mut in der Umsetzung notwendig" gewesen wäre.

Einem Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion stimmten neben den Koalitionsfraktionen die Grünen zu, während sich die Linksfraktion enthielt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 352 - 31. Mai 2017 - 17.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2017

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