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BUNDESTAG/6619: Heute im Bundestag Nr. 372 - 16.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 372
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 16. Juni 2017, Redaktionsschluss: 10.45 Uhr

1. Gesetzentwurf für Mieterstrom
2. Portugal will Schulden vorzeitig tilgen
3. Kriegswaffenexporte nach Saudi-Arabien
4. Anleihen-Ankauf für 82 Milliarden Euro
5. Rechtsextreme Tendenzen bei Hooligans
6. Bundesbeamte mit DDR-Vordienstzeiten


1. Gesetzentwurf für Mieterstrom

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Bewohner von Mietshäusern sollen künftig unmittelbar auf dem eigenen Hausdach erzeugten Strom nutzen können. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (18/12728). Der "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ist gleichlautend mit einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf (18/12355), den der Bundestag bereits in erster Lesung beraten hat.

Mit der Gesetzesnovelle will die Regierung grundsätzlich dem Ausbau regenerativer Energien zu neuem Schwung verhelfen. "Mieterstrom kann Impulse für einen weiteren Zubau von Solaranlagen setzen und Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligen", begründet die Regierung die Initiative. Vermieter sollen demnach einen Zuschuss bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und die Mieter diesen Strom verbrauchen. Die Höhe des Zuschlags soll dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge von der Größe der Solaranlage und dem Fotovoltaik-Zubau insgesamt abhängen und voraussichtlich zwischen 3,8 Cent und 2,75 Cent pro Kilowattstunde liegen. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet. Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Novelle profitieren. Die Neuregelung beschränkt sich auf Wohngebäude, mindestens 40 Prozent des Objekts müssen als Wohnung ausgewiesen sein.

In einer Stellungnahme plädiert der Bundesrat dafür, den Förderanspruch auf Quartiere auszudehnen - so könnten etwa auch Mieter profitieren, bei denen die Dachausrichtung ungünstig ist. Außerdem regt er an, steuerliche Privilegien bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu überprüfen. Eigentlich würden Unternehmen der Wohnungswirtschaft gewerbesteuerpflichtig, wenn sie Strom verkaufen. Würden die Ausnahmeregelungen, die für die Wohnraumvermietung gelten, erweitert, könnte dies ein Anreiz für die Firmen sein, in Mieterstrommodelle zu investieren.

Die Bundesregierung verweist in einer Gegenäußerung darauf, dass mit der Ausweitung auch die Kosten steigen und Vorhaben komplexer werden. "Aus diesen Gründen sollte aus Sicht der Bundesregierung die Prüfung einer räumlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des Mieterstromzuschlags vor allem unter den Maßgaben der Kostenbegrenzung und der Praktikabilität erfolgen", heißt es. Steuerrechtliche Fragen, die sich als Investitionshemmnis erweisen könnten, hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben erörtert. Im Ergebnis habe man sich allerdings gegen die Aufnahme steuerrechtlicher Regelungen in den Gesetzentwurf entschieden.

Der Gesetzentwurf ist am Mittwoch, 21. Juni 2017, Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

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2. Portugal will Schulden vorzeitig tilgen

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Portugal will vorzeitig Finanzhilfen an den Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von bis zu 7,608 Milliarden Sonderziehungsrechte (SZR, zirka 9,4 Milliarden Euro) zurückzahlen. Dazu beantragt das Land bei der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) eine Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel. Damit die Bundesregierung im EFSF-Direktorium zustimmen kann, ist laut Stabilisierungsmechanismusgesetz eine Zustimmung des Bundestages zu einem entsprechenden Antrag des Bundesministeriums für Finanzen (18/12733) erforderlich.

Nach der Parallelitätsklausel muss Portugal eigentlich bei einer vorzeitigen Rückzahlung parallel auch in proportionaler Höhe Finanzhilfen des EFSF sowie des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) zurückzahlen. Das Land hat einen gleichlautenden Antrag auch an den EFSM gestellt.

Das Bundesfinanzministerium unterstützt laut Begründung den Antrag Portugals unter Bedingungen. Demnach könnte Portugal durch eine vorzeitige Tilgung, die innert 30 Monaten vorgesehen ist, seine IWF-Quote unter die Marke von 187,5 Prozent senken. In der Folge würden niedrigere IWF-Zinskosten anfallen (1,55 statt 4,55 Prozent). "Sofern Portugal die Zinsersparnisse in die Konsolidierung einbringt und durch die Marktfinanzierung eine Erhöhung der durchschnittlichen Laufzeiten ermöglicht wird, dürften sich die Refinanzierungsrisiken für Portugal reduzieren", schreibt das Finanzministerium.

Zu den Bedingungen für die Nichtanwendung der Parallelitätsklausel gehören laut Begründung unter anderem, dass die Staatsanleihen, die zur vorzeitigen Rückzahlung ausgegeben werden sollen, eine Laufzeit von fünf Jahren nicht unterschreiten dürfen. Zudem muss die Barreserve Portugals zunächst 50 Prozent des Refinanzierungsbedarfes der nächsten zwölf Monate abdecken.

Bereits im März 2015 hatten die Gremien von EFSF und EFSM einer ersten Nichtanwendung der Klausel zugestimmt, um Portugal eine vorzeitige Rückzahlung an den IWF in Höhe von 11,471 Milliarden SZR zu ermöglichen. Insgesamt hatte das Land zwischen 2011 und 2014 vom IWF Finanzhilfen in Höhe von 22,9 Milliarden SZR, vom EFSF in Höhe von 26 Milliarden Euro und vom EFSM in Höhe von 24,3 Milliarden Euro erhalten.

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3. Kriegswaffenexporte nach Saudi-Arabien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Deutsche Unternehmen haben im vergangenen Jahr Kriegswaffen im Wert von knapp 837 Millionen Euro nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert. Bis April dieses Jahres beliefen sich die Exporte auf gut 234 Millionen Euro. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/12676) auf eine Kleine Anfrage (18/12320) der Fraktion Die Linke und beruft sich auf Erhebungen des statistischen Bundesamts.

Seit Mitte 2014 sei keine Ausfuhrgenehmigung für Komponenten für die G36-Produktion in Saudi-Arabien erteilt worden, heißt es in der Antwort weiter. Ob das Gewehr im Jahr 2016 oder 2017 in Saudi-Arabien hergestellt worden sei, wisse die Bundesregierung nicht. Die Linksfraktion hatte speziell nach der Produktion in einer saudischen Waffenfabrik zur Herstellung des G36 gefragt.

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4. Anleihen-Ankauf für 82 Milliarden Euro

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Europäische Zentralbank hat von Januar bis April 2017 in jedem Monat zwischen 6,8 und 8,4 Milliarden Euro Unternehmensanleihen aufgekauft. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12709) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12341) mit, die sich nach Einzelheiten zum Corporate Securities Purchasing Programme (CSPP) erkundigt hatte. Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, hätten die Gesamtbestände der im Rahmen von CSPP aufgekauften Anleihen im Juni 2016 rund 6,4 Milliarden Euro betragen. Im April 2017 hätten die Gesamtbestände bereits rund 82,3 Milliarden Euro betragen. Die Regierung zählt in der Antwort eine Reihe bekannter deutscher Unternehmen auf, deren Anleihen gekauft wurden, darunter unter anderem Deutsche Bahn, Bayer und Daimler. Volumina der einzelnen Anleihen werden allerdings nicht genannt.

Die Frage nach der Wirksamkeit der Käufe beantwortet die Regierung mir Hinweis auf eine Erklärung aus dem Wirtschaftsbericht der EZB, in der von einem leichten Rückgang der Renditen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften die Rede sei. Auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Käufe wird geantwortet: "Nach Einschätzung der Bundesregierung bewegt sich die EZB mit ihren Ankäufen von Unternehmensanleihen gemessen an den Vorgaben aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen ihres währungspolitischen Mandats."

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5. Rechtsextreme Tendenzen bei Hooligans

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, wie viele derzeit in der Datei "Gewalttäter Sport" gespeicherte Personen nach Kenntnis der Bundesregierung der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage mit dem Titel "Rechtsextreme Tendenzen in der Hooligan-Szene" (18/12685) unter anderem danach, welche konkreten Erkenntnisse der Bundesregierung über eine "gezielte rechtsextreme Unterwanderung von Hooligan- und Ultragruppen" vorliegen.

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6. Bundesbeamte mit DDR-Vordienstzeiten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um die "Kürzung des erdienten Ruhegehalts" für Bundesbeamte mit Vordienstzeiten aus der DDR geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12699). Wie die Abgeordneten darin ausführen, unterliegt "eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten, die aus dem Grenzschutz der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) der de Maizière-Regierung in den Bundesdienst übernommen worden sind" und Paragraf 30 des Bundesbesoldungsgesetzes ("Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten") unterfallen, "zusätzlich einer besonderen Kappung der Höchstgrenze beim Zusammentreffen von Rente und Beamtenversorgung, obwohl keine Überalimentation dieser Beamtinnen und Beamten mit gemischter Erwerbsbiographie besteht". Wissen will die Fraktion unter anderem, wie die Bundesregierung es bewertet, "dass die Kappung der Höchstgrenze keine Verhinderung der Honorierung von Zeiten beim DDR-Grenzschutz bewirkt, sondern vielmehr eine versorgungsrechtliche Schlechterstellung des in der Bundesrepublik erdienten Ruhegehalts wegen dieser DDR-Grenzschutz-Zeiten darstellt".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 372 - 16. Juni 2017 - 10.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2017

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