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BUNDESTAG/6681: Heute im Bundestag Nr. 434 - 17.07.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 434
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 17. Juli 2017, Redaktionsschluss: 14.18 Uhr

1. Mehr als 3.000 Umweltmediziner registriert
2. Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung
3. Türkische Musikgruppe Grup Yorum
4. Politisch rechts motivierte Straftaten


1. Mehr als 3.000 Umweltmediziner registriert

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) In Deutschland arbeiten mehr als 3.000 Umweltmediziner. Ende des Jahres 2016 seien 3.013 Ärzte mit einer solchen Zusatzweiterbildung und der Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" bei den Ärztekammern registriert gewesen, heißt es in einer Antwort (18/13094) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/12895) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Von diesen Medizinern nahmen 1.373 an der vertragsärztlichen Versorgung teil.

Hinzu kommen den Angaben zufolge Fachärzte mit der Gebietsbezeichnung "Hygiene und Umweltmedizin", von denen es Ende 2016 bundesweit 204 gab. Zu dem Zeitpunkt verfügten auch 476 Hausärzte über eine umweltmedizinische Qualifikation in Form einer Gebiets- oder Zusatzbezeichnung.

Die Zahl der Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" sei zwischen 1991 und 2000 stark gestiegen, jedoch seit 2002/2003 rückläufig, da die Zusatzweiterbildung seit 2003 nicht mehr in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer enthalten sei. Seit 2006 sei die strukturelle curriculare Fortbildung "Umweltmedizin" neu eingeführt worden. Hierzu lägen der Regierung aber keine detaillierten Angaben vor.

Als interdisziplinäres Fachgebiet befasst sich die Umweltmedizin mit Aspekten der Mensch-Umwelt-Beziehung. Untersucht werden Umweltfaktoren beziehungsweise Umweltexpositionen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit.

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2. Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) "Scheinvaterschaften zur Aufenthaltsrechtserlangung" sind Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12911). Wie die Bundesregierung darin ausführt, liegt eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft vor, wenn diese gezielt gerade dem Zweck dient, "die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen". Dies gelte auch für den Fall, "dass mittels der Anerkennung die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes geschaffen werden sollen".

Zur Verhinderung dieser missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen habe der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Juni 2008 ein behördliches Anfechtungsrecht eingeführt, schreibt die Bundesregierung weiter. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Regelung durch Beschluss vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 6/10) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit sei die rechtliche Handhabe entfallen, um mutmaßlich missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen behördlich zu überprüfen und dagegen vorzugehen.

Wie die Regierung ferner darlegt, haben sowohl Vertreter der das Ausländerrecht vollziehenden Länder als auch der Ausländerbehörden aufgrund steigender Verdachtszahlen "wiederholt und nachdrücklich eine Neuregelung zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gefordert". Am 18. Mai 2017 habe der Bundestag daher mit dem "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" ein präventives Prüfverfahren beschlossen, um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zukünftig bereits im Vorfeld zu verhindern.

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3. Türkische Musikgruppe Grup Yorum

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die türkische Musikgruppe "Grup Yorum" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/13098) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12917). Danach wurde die Gruppe nach eigenen Angaben als Reaktion auf die Entpolitisierungs- und Einschüchterungspolitik nach dem Militärputsch von 1980 von Istanbuler Studenten gegründet. Sie stelle sich selbst als "Stimme der Völker Anatoliens" dar, als "unverzichtbarer Name im Kampf für Rechte und Freiheiten", als Gruppe, die ein "revolutionär-sozialistisches Musikverständnis" pflegt. Neben regelmäßigen Konzerten hätten Mitglieder von Grup Yorum sich immer wieder auch an Massenaktionen, Demonstrationen, Streiks, Fabrik- und Universitätsbesetzungen in der Türkei beteiligt und seien wiederholt festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.

Die engen Verbindungen von Grup Yorum zur 1998 verbotenen "Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) Inhalt seien richterlicher Entscheidung, schreibt die Bundesregierung weiter und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 28. Juli 2015. Wie es in der Antwort ferner heißt, nutzt die DHKP-C die Popularität der Musikgruppe, um über deren Anhängerkreis hinaus eine Vielzahl Personen anzusprechen und zu mobilisieren. Öffentliche "Grup Yorum"- Auftritte würden immer wieder von Verantwortlichen der DHKP-C teilweise über deren Tarnvereine vorbereitet und zur Verbreitung ihre Zielsetzung instrumentalisiert. Neben der Verteilung von Propagandamaterial würden bei Konzertauftritten der "Grup Yorum" auch die Symbole der DHKP-C auf Bildschirmen eingeblendet sowie Redeauftritte von Organisationskadern in den Programmablauf aufgenommen und im Nachgang durch eine ausführliche Berichterstattung in organisationseigenen Publikationen begleitet.

"Grup Yorum" diene der DHKP-C "zur ideologischen Indoktrination und damit Mobilisierung der (Volks-) 'Massen'"; führt die Bundesregierung des weiteren aus. "Grup Yorum"-Musiker förderten die Ziele der DHKP-C und deren "Kampf" durch entsprechende propagandistische Verlautbarungen wie beispielsweise Liedtexte bei Konzerten oder Stellungnahmen beziehungsweise Interviews bei sonstigen Veranstaltungen wie Podiumsdiskussionen oder Protestaktionen. Regelmäßig würden bei "Grup Yorum"-Konzerten die jeweils aktuellen Kampagnen und Parolen der DHKP-C thematisiert.

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4. Politisch rechts motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im Mai dieses Jahres 73 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13099) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12923) hervor.

Danach wurden für Mai 2017 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 1.186 solcher Straftaten gemeldet, darunter 83 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 713. Sieben männliche Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 434 - 17. Juli 2017 - 14.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2017

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