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BUNDESTAG/6770: Heute im Bundestag Nr. 524 - 22.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 524
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 22. September 2017, Redaktionsschluss: 11.14 Uhr

1. Straftaten gegen Partei-Repräsentanten
2. Hilfen für schutzbedürftige Verbraucher
3. Folgen der Insolvenz von Fluggesellschaften
4. Flüge von und nach Berlin-Tegel
5. U-Boot-Export nach Israel
6. Förderung strukturschwacher Gegenden


1. Straftaten gegen Partei-Repräsentanten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um politisch motivierte Straftaten gegen Einrichtungen oder Repräsentanten der im Bundestag vertretenen Parteien geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/13592) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13466). Danach übermittelten die Polizeien der Länder dem Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienst "Politisch motivierte Kriminalität" (KPMD-PMK) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli dieses Jahres Erkenntnisse zu insgesamt 205 solcher Straftaten. Davon seien 93 Straftaten der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet worden, 18 Straftaten der politisch links motivierten Kriminalität und 94 Straftaten dem Phänomenbereich "PMK-Nicht zuzuordnen".

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sind die Fallzahlen für das laufende Jahr vorläufig. Sie könnten sich "noch verändern, da die Erfassung von Straftaten für das Jahr 2017 noch nicht abgeschlossen ist".

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2. Hilfen für schutzbedürftige Verbraucher

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) In einer ausführlichen Antwort (18/13572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13405) befasst sich die Bundesregierung mit der sogenannten Verbraucherverletzlichkeit (consumer vulnerability). In der Anfrage zu "Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen" ging es um Personengruppen, die "nicht" oder "nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen".

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Studie der EU-Kommission, derzufolge 37 Prozent der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in der Lage waren, das beste und für sie günstigste Angebot auszuwählen. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befasse sich ein Referat "Besondere Verbrauchergruppen" mit verbraucherpolitischen Maßnahmen wie Verbraucherinformationen und Verbraucherforschung bezüglich besonderer Verbrauchergruppen. Dazu gehörten Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen sowie Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen. Im einzelnen führt die Bundesregierung dann eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten zugunsten solcher Verbrauchergruppen in der zurückliegenden Legislaturperiode auf.

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3. Folgen der Insolvenz von Fluggesellschaften

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Die Folgen und das Verfahren der Insolvenz richten sich nach den Vorgaben der Insolvenzordnung." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13597) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13457). Die Grünen hatten unter anderem gefragt, welche Folgen das Insolvenzverfahren der Fluggesellschaft Air Berlin für Kunden hat, die einen Flug ab November 2017 oder später gebucht haben.

Was die Frage einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung angeht, so teilt die Bundesregierung der Vorlage zufolge die Haltung der EU-Kommission, wonach der Schutz von Fluggästen, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann. Die Lösung werde allerdings nicht in der Einführung einer dem Pauschalreiserecht vergleichbaren Insolvenzsicherung gesehen, schreibt die Regierung. Vielmehr habe sich die EU-Kommission dafür ausgesprochen, zunächst die bestehenden unionsrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen effektiver anzuwenden. Fluggäste seien im Gegensatz zu Pauschalreisenden vor Insolvenzen bereits nach geltendem Recht besser geschützt, da die Solvenz eines Luftfahrtunternehmens staatlicher Kontrolle unterliege, weil die Erteilung und das Fortbestehen der Betriebsgenehmigung für das Luftfahrtunternehmen von ihr abhänge, heißt es in der Antwort.

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4. Flüge von und nach Berlin-Tegel

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Flughafen Berlin-Tegel verzeichnete im Jahr 2015 14.703 Flüge und im Jahr 2016 14.490 Flüge von und nach Zielen, die mit der Bahn ab Berlin-Hauptbahnhof heute in höchstens vier Stunden erreichbar sind. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13252). Von und nach Zielen, die mit der Bahn ab Berlin-Hauptbahnhof heute in höchstens sechs Stunden erreichbar sind, fanden der Vorlage zufolge insgesamt 53.805 Flüge im Jahr 2015 und 53.441 Flüge im Jahr 2016 statt.

Wie sich die Zahl der Flüge nach Realisierung aller Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene und der vertraglich von der Bundesregierung vereinbarten internationalen Schienenprojekte ab Berlin-Hauptbahnhof darstellen würde, vermag die Regierung nicht zu sagen. "Durch die noch nicht realisierten Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene werden Fahrzeitverkürzungen erwartet. Inwieweit diese theoretischen Fahrzeitverkürzungen fahrplanwirksam werden, kann derzeit nicht beurteilt werden", schreibt die Regierung.

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5. U-Boot-Export nach Israel

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Der Verkauf dreier U-Boote an Israel steht im Mittelpunkt einer Antwort der Bundesregierung (18/13511) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13234). Nach Regierungsangaben verhandeln die israelische Regierung und der Konzern ThyssenKrupp Marine Systems GmbH derzeit über das Geschäft. Zu Absprachen, Klauseln und Genehmigungsdetails macht die Bundesregierung unter Verweis auf vertrauliche Verhandlungen keine Angaben. Die Fraktion Die Linke hatte die Anfrage mit Medienberichten begründet, laut denen sich rund um den geplanten Deal Korruptionsvorwürfe häufen.

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6. Förderung strukturschwacher Gegenden

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Strukturschwache Regionen sollen möglichst bald in der kommenden Legislaturperiode erfahren können, welche Förderprogramme mit welcher Ausstattung und entsprechenden Konditionen für sie in Frage kommen. Das geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten "Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020" hervor (18/13590). So heißt es darin etwa, die Finanzausstattung für das gesamtdeutsche Fördersystem nach 2019 solle frühzeitig "in einem sinnvollen, im Rahmen einer gesamthaften Bewertung zu rechtfertigenden Umfang vereinbart werden".

Ziel sei es, diesen und weitere Eckpunkte - wie etwa eine effiziente Erfolgskontrolle der Maßnahmen - bis 2019 abzuschließen. Dann endet der Solidarpakt II, ab 2020 beginnt eine neue Förderperiode, für die die betroffenen Regionen planen können sollten. Die Bundesregierung möchte eine "konzeptionelle Klammer" entwerfen, die Aktivitäten rund um das Fördern strukturschwacher Gegenden bündelt und strategisch ausrichtet.

Grundsätzlich geht die Bundesregierung auf Basis verschiedener Gutachten und Einschätzungen davon aus, dass als strukturschwach eingeschätzte Regionen noch längere Zeit Unterstützung brauchen. Ein völliges Angleichen von Lebensverhältnissen sei schon deswegen unwahrscheinlich, weil starke Gegenden zum Beispiel bei Innovationskraft und Fachkräfteattraktivität Vorteile haben, die schwer auszugleichen sind. Ziel müsse es gleichwohl sein, Standortnachteile so weit wie möglich auszugleichen und auszuloten, wo die Wachstumspotenziale schwacher Regionen liegen und wie sie gehoben werden können. Diese Aufgabe drängt auch wegen Alterungs- und Abwanderungsprozessen, die tendenziell bestehende regionale Ungleichgewichte verschärfen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 524 - 22. September 2017 - 11.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2017

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