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BUNDESTAG/6774: Heute im Bundestag Nr. 528 - 26.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 528
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. September 2017, Redaktionsschluss: 13.40 Uhr

1. Keine Steuervermeidung durch Fonds
2. Jagdtrophäen geschützter Tierarten


1. Keine Steuervermeidung durch Fonds

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Steuerliche Aspekte haben bei der Wahl Luxemburgs als Standort für den 2011 gegründeten Africa Agriculture und Trade Investment Fund (AATIF) nach Angaben der Bundesregierung keine Rolle gespielt. Grund dafür sei allein der Umstand gewesen, dass Luxemburg die Rahmenbedingungen für die Gründung eines strukturierten Entwicklungsfonds geboten habe, schreibt sie in einer Antwort (18/13451) auf eine Kleine Anfrage (18/13270) der Fraktion Die Linke.

Da bei Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert werde, stehe die Förderung eines Entwicklungsfonds wie des AATIF mit Sitz in Luxemburg nicht im Widerspruch zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken, betont sie. Darüber hinaus sei die Schaffung eines nach dem Wasserfallprinzip strukturierten Entwicklungsfonds nach der zum Zeitpunkt der Gründung von AATIF geltenden Rechtslage in Deutschland nicht möglich gewesen. Nach heutiger Rechtslage gebe es allerdings keine rechtlichen oder sonstigen regulatorischen Grundlagen, die es der Bundesregierung verbieten würden, einen solchen Fonds aufzusetzen, schreibt sie.

So genannte Wasserfallfonds werden nach unterschiedlichen Risikoklassen strukturiert. Der von der Bundesregierung gemeinsam mit der KfW Bankengruppe und der Deutschen Bank gegründete AATIF verfolgt drei entwicklungspolitische Zielsetzungen in Afrika: die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erhöhung der Haushaltseinkommen sowie die Reduktion von Armut. Bislang habe er 29 Einzelprojekte in Höhe von insgesamt rund 1,9 Millionen US-Dollar finanziert, heißt es in der Antwort.

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2. Jagdtrophäen geschützter Tierarten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/EB) 147 Stoßzähne von 74 Elefanten aus Namibia sind als Jagdtrophäen zwischen 1. Januar 2006 und 31. Juli 2017 nach Deutschland eingeführt worden. Das geht aus einer Antwort (18/13552) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13379) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der afrikanische Elefant gilt laut Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) und EG-Verordnung 338/75 als "stark vom internationalen Handel bedroht". Seit Februar 2015 schreibt das Cites-Abkommen auch für alle Jagdtrophäen des afrikanischen Elefanten 2015 eine Einfuhrgenehmigungspflicht vor. Im Jahr 2015 sei eine Trophäe eines nach Anhang A geschützten Elefanten aus Mosambik eingeführt worden, eine weitere aus Sambia abgelehnt worden, heißt es in der Antwort.

Der internationale Handel mit Jagdtrophäen sei nicht immer nachhaltig, legal oder angemessen kontrolliert, heißt es weiter. In Deutschland ist laut Bundesregierung aber ein angemessen hoher Schutz für Jagdtrophäen der Tierarten garantiert, die nach Cites-Abkommen "stark vom internationalen Handel bedroht" sind. Im europäischen Recht sind diese Tierarten im Anhang A der EG-Verordnung 338/75 aufgeführt. Im Falles eines Antrags auf Einfuhr dieser Tierarten prüfe das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unter anderem, ob die Cites-Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes vorliege und das Jagdmanagement des Ursprungslandes eine positive Beurteilung abgegeben haben. Die Genehmigung erteile das Bfn auf der Grundlage der Empfehlungen der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der Europäischen Union (SRG). Diese Kriterien garantierten bei Einzelfallentscheidungen, "dass die Einfuhr zu Zwecken erfolgt, die dem Überleben der betroffenen Art nicht abträglich ist", heißt es weiter.

Des weiteren schreibt die Bundesregierung, dass sie in geeigneten Gebieten den Fototourismus als Alternative zum Jagdtourismus fördere. So unterstütze sie derzeit das Selous Wildschutzgebiet in Tansania bei der Erstellung eines Managementplans, nach dem vormals jagdlich genutzte Gebiete nun für den Fototourismus genutzt werden sollen. Das Fördervolumen beträgt laut Bundesregierung 18 Millionen Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 528 - 26. September 2017 - 13.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2017

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