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BUNDESTAG/6891: Heute im Bundestag Nr. 039 - 30.01.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 039
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 30. Januar 2018, Redaktionsschluss: 11.38 Uhr

1. Bildung ist vor allem Ländersache
2. Rechtsextremistisch genutzte Immobilien
3. Informationstechnische Überwachung
4. Ausländische Geheimdienst-Aktivitäten
5. Verdeckte Informationsgewinnung
6. Verschlüsselung auf Internetseiten


1. Bildung ist vor allem Ländersache

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung trotz des Gebots zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet" nicht zu einem umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/523) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/364).

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage einen umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen gefordert, wodurch gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland hergestellt werden sollen. Nach Auffassung der Linken müsse der Bildungsplan auf Bundesebene gestaltet werden und nicht auf Grundlage "isolierter Förderprogramme oder gesetzlicher Interpretationsspielräume".

Die Bundesregierung tritt der Auffassung entgegen, dass das sogenannte Kooperationsverbot mitursächlich für viele der im Bildungsbereich bestehenden Herausforderungen und regionalen Disparitäten sei. Tatsächlich handele es sich bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht um ein eigenständiges Verfassungspostulat, schreibt die Bundesregierung. Sie unterstreicht, dass sich für das föderative Staatsprinzip der Parlamentarische Rat 1949 in bewusster Abkehr vom nationalsozialistischen Zentralstaat entschieden habe. Denn es biete zusätzlich zur klassischen Gewaltenteilung eine Aufteilung der staatlichen Macht zwischen Bund und Ländern und ermögliche damit orts- und bürgernahe Entscheidungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollen also nicht überall identische Bedingungen hergestellt werden, Leitbild sei vielmehr Vielfalt in der Ausgestaltung und Wettbewerb der Länder untereinander mit dem Ziel des föderalen Erfolgs. Das Grundgesetz ordne den staatlichen Ebenen (Bund und Ländern) Aufgabenbereiche zu und bestimmt, welche Ebene für die Gesetzgebung, den Vollzug und die Finanzierung der Aufgaben verantwortlich sei. Dies gelte für sämtliche Politikfelder.

Der Bildungsbereich sei ganz überwiegend den Ländern zugeordnet (Artikel 30, 70, 104a Absatz 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht bezeichne die Kultushoheit der Länder dabei als Kernbereich ihrer Eigenstaatlichkeit. Es sei Bund und Ländern unbenommen, inhaltlich - im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten - zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass der Bund die Länder und Kommunen in den letzten Jahren finanziell erheblich entlastet habe. Allein 2016 hätte der Bund den Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt 9,34 Milliarden Euro unterstützt. Daneben seien weitere Hilfen im Bereich der Sozialausgaben erfolgt, sowie in der Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit. Ab dem Jahr 2018 würden die Kommunen darüber hinaus jährlich um 5 Milliarden Euro entlastet.

Im Sommer 2017 sei zudem der bundesstaatliche Finanzausgleich im Einvernehmen von Bund und Ländern neu geregelt worden; durch die Neuordnung würden die Länder ab 2020 weiter um rund 10 Milliarden Euro jährlich durch den Bund unterstützt. Den Ländern stünden somit ausreichende Finanzmittel zur Deckung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ausgaben zur Verfügung. Dabei könnten sie bildungspolitische Prioritäten setzen.

Um Bildung als nachhaltige Entwicklung ganzheitlich im deutschen Bildungswesen zu verankern, habe die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 einen partizipativen Multi-Akteur-Prozess angelegt. Mitglieder in der Plattform seien ebenfalls Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder. Die Umsetzung erfolge entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit. Hinweise auf etwaige Hindernisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

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2. Rechtsextremistisch genutzte Immobilien

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl rechtsextremistisch genutzter Immobilien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/186). Danach sind mit Stand vom 31. Dezember vergangenen Jahres bundesweit 136 Objekte als rechtsextremistisch genutzte Immobilien einzustufen.

Bei der Erfassung fanden laut Antwort nur Immobilien Berücksichtigung, "bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen". Weitere Erfassungskriterien seien die "politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Rechtsextremisten".

Bei 59 Objekten haben den Angaben zufolge Rechtsextremisten als Eigentümer und bei 51 Objekten als Mieter Zugriff und Verfügungsgewalt. In den übrigen Fällen beruhe die Zugriffsmöglichkeit auf einem Kenn- oder Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen oder sei nicht näher zu bestimmen.

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3. Informationstechnische Überwachung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Sicherung einer "rechts- und datenschutzrechtlich konformen Durchführung der informationstechnischen Überwachung (Quellen- Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung)" durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/522) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/314). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurde für die "rechts- und datenschutzkonforme Durchführung von Maßnahmen der informationstechnischen Überwachung" im BKA eine eigene Organisationseinheit geschaffen. Diese sei dafür zuständig, die Entwicklung und Beschaffung von Software beziehungsweise Instrumenten und ihren Einsatz zu überwachen und die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorgaben zu gewährleisten.

Davon unberührt seien die zusätzlichen Kontrollfunktionen des Datenschutzbeauftragten im BKA sowie die gesetzlichen Prüf- und Kontrollbefugnisse weiterer Stellen wie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, heißt es in der Antwort weiter.

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4. Ausländische Geheimdienst-Aktivitäten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach "Reaktionen auf Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland seit 2015" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/509). Unter anderem möchte sie wissen, in wie vielen Fällen Stellen des Bundes seit 2015 "aufgrund von Hinweisen auf nachrichtendienstliche Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland selbst Vorgänge zur Untersuchung, Auswertung, Ermittlungen oder Beobachtungen eingeleitet" haben.

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5. Verdeckte Informationsgewinnung

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Verpflichtung Dritter für Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP- Fraktion (19/514). Darin schreiben die Abgeordneten, nach einer Meldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom November 2017 plane das Bundesinnenministerium, "die Industrie zu verpflichten, den Sicherheitsbehörden digitale Einfallstore für das Ausspionieren von privaten Autos, Computern, Unterhaltungs- sowie Haushaltsgeräten zu eröffnen".

Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung, ob eine "neue Ermächtigungsgrundlage zur Verpflichtung Dritter zur Durchführung oder Ermöglichung von Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung" auf die Hersteller von Alarm- und Sicherheitssystemen beschränkt sein sollte. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Regelungen nach Auffassung der Bundesregierung "bei einer neuen Ermächtigungsgrundlage zur Verpflichtung Dritter zur Durchführung oder Ermöglichung von Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung den Grundrechtsschutz durch Verfahren sicherstellen" sollen.

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6. Verschlüsselung auf Internetseiten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL beziehungsweise HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden" beschäftigt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/517). Wie die Abgeordneten darin ausführen, handelt es sich bei " Transport Layer Security" um ein gängiges Verschlüsselungsprotokoll für Datenübertragung im Internet, das unter anderem im Rahmen von HTTPS verwendet wird, "einer verschlüsselten Version des Hypertext Transfer Protocol (HTTP), das insbesondere der Übertragung von Webseiten dient".

Wissen will die Fraktion, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, "dass der flächendeckende Einsatz von HTTPS im World Wide Web ein erstrebenswertes Ziel ist, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten". Auch fragt sie unter anderem, wie es nach Auffassung der Bundesregierung zu bewerten ist, "dass allem Anschein nach nur ein geringer Anteil von Domains deutscher Bundesbehörden den Einsatz von HTTPS unterstützt".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 039 - 30. Januar 2018 - 11.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2018

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