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BUNDESTAG/6940: Heute im Bundestag Nr. 088 - 21.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 088
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. Februar 2018, Redaktionsschluss: 15.22 Uhr

1. Unterstützung für den Mittelstand
2. Verbot der Vollverschleierung gefordert
3. Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten
4. Sechs Milliarden Euro Beitragsschulden
5. Arbeit auf Abruf
6. Kosten für versicherungsfremde Leistungen
7. Datenmaterial zu Hartz-IV-Beziehern


1. Unterstützung für den Mittelstand

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat sich einstimmig für die weitere Förderung von Mittelstandsunternehmen mit Geldern aus dem ERP-Sondervermögen ausgesprochen. Die Mitglieder votierten am Mittwoch für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans für das ERP-Sondervermögen für das Jahr 2018 (19/164). Am Donnerstag sollen die Abgeordneten im Plenum abschließend über den Entwurf beraten.

Die Bundesregierung will aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) im laufenden Jahr etwa 790 Millionen Euro bereitstellen. Das Programm, das auf den Marshall-Plan der Nachkriegszeit zurückgeht, will besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe unter die Arme greifen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 6,75 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Im Ausschuss begrüßten die Abgeordneten zwar einhellig die Unterstützung von Mittelstandsunternehmen an und für sich, stellten teilweise allerdings Art und Wege der Förderung in Frage. Während sich Vertreter von SPD- und Unionsfraktion hinter den Entwurf stellten, bezweifelte etwa die AfD-Fraktion, dass eine gezielte Unterstützung bei dem Beschaffen von Wagniskapital notwendig ist. Genau diese zielgerichtete Förderung befürwortet hingegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - befand allerdings die Gründung einer entsprechenden Tochtergesellschaft der KfW-Bank als zu spät. Die FDP-Fraktion kritisierte den hohen Bürokratieaufwand, der vielen Firmen einen herkömmlichen Bankenkredit attraktiver erscheinen lasse, während die Fraktion Die Linke eher speziell Unternehmen fördern möchten, die die Binnennachfrage bedienen.

Für die geschäftsführende Bundesregierung verwahrte sich Staatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD) gegen die Kritik. Keiner wünsche sich viel Bürokratie, allerdings verlangten alle auch nach statistischem Material - das aber gebe es nur auf einer ausreichenden Datengrundlage. Grundsätzlich bräuchten Startups interessante Finanzierungsangebote, auch bei wechselnden Zins-Voraussetzungen, so Beckmeyer weiter.

Der Ausschuss nahm zugleich einen Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2016 (19/196) zur Kenntnis.

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2. Verbot der Vollverschleierung gefordert

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf ein "Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum". In einem Antrag (19/829), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes auf.

In der Begründung führt die Fraktion aus, dass die angestrebte gesetzliche Regelung "dem Schutz des Individual-Freiheitsrechts der muslimischen Frau, der inneren Sicherheit und dem staatlichen Ziel der Sicherstellung des gesellschaftlichen Zusammenlebens" diene. Sei die Vollverschleierung erlaubt und werde sie ausgeübt, entstehe für muslimische Frauen bestimmter Herkunftsregionen ein sozialer Gruppendruck, sich dieser Ausübung anzuschließen.

Weiter heißt es in der Vorlage, die Ausübung der Vollverschleierung im öffentlichen Raum geschehe "zur bewussten Selbstausgrenzung und Abgrenzung von unserer freiheitlichen westlichen Gesellschaft". Aus deren Sicht sei die Vollverschleierung "Ausdruck der Unterdrückung der weiblichen Selbstbestimmung, ja Symbol der Unterdrückung des Sichtbarwerdens überhaupt von Frauen im öffentlichen Raum". Auch sei das "das Zeigen des offenen Gesichts Ausdruck unserer europäischen Kultur".

Zudem berühre "jede Vollvermummung im öffentlichen Raum den Aspekt der inneren Sicherheit", schreibt die Fraktion ferner. Gesichtsverschleierung mache Videoüberwachung wertlos und begünstige terroristische Vorhaben. Eine Identifikation einer Person etwa unter einer Burka sei unmöglich, was zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko führen könne.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass innerhalb der EU ein Vollverschleierungsverbot in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland und Österreich bestehe. In Deutschland sei ein Teilbereich bereits geregelt mit dem "Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften".

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3. Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die "Duldung der Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/753) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/560). Darin verweist die Bundesregierung zur Frage, auf welche Rechtsnorm sich die Duldung der Einreise solcher Asylbewerber im Allgemeinen und "speziell seit dem 15. September 2015" stützt, unter anderem auf ihre Antwort (18/7311) vom Januar 2016 auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Wie die Bundesregierung in ihrer damaligen Antwort darlegte, hat sie "auf Grund des bis dahin ungesteuerten und unkontrollierten immensen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in das Bundesgebiet am 13. September 2015 Grenzkontrollen an den Binnengrenzen mit dem Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Landgrenze vorübergehend wieder eingeführt". Dieses Vorgehen sei erforderlich gewesen, "um wieder zu einem geordneten Verfahren an der Binnengrenze bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms (einschließlich von Fahndungsüberprüfungen und erkennungsdienstlicher Maßnahmen an der Grenze und/oder im Inland) zu gelangen und Aspekten der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit Rechnung zu tragen".

Unabhängig von diesen temporären Binnengrenzkontrollen gälten die einreise- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, führte die Bundesregierung in ihrer früheren Antwort ferner aus. Drittstaatsangehörige hätten danach für die Einreise und den Aufenthalt in das Bundesgebiet insbesondere ein gültiges und anerkanntes Grenzübertrittsdokument und erforderlichenfalls einen Aufenthaltstitel oder ein Visum zu besitzen und beim Grenzübertritt mitzuführen. Bei Drittstaatsangehörigen, die diese Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, seien grundsätzlich einreiseverhindernde beziehungsweise aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen. "Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige kommen derzeit nicht zur Anwendung (Paragraf 18 Absatz 2, Absatz 4 Asylgesetz)", heißt es in der Antwort vom Januar 2016 weiter.

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4. Sechs Milliarden Euro Beitragsschulden

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Der Gesamtrückstand der Beitragsschulden freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung lag im Dezember 2017 bei 6,3 Milliarden Euro. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/748) auf eine Kleine Anfrage (19/550) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatte die Fraktion nach der Beschäftigungssituation von Honorarlehrkräften gefragt, wozu die Bundesregierung jedoch im Detail keine Angaben macht. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der Rückstand der Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung deutlich niedriger ist. Dieser belief sich demnach Ende 2016 auf rund 262.000 Euro.

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5. Arbeit auf Abruf

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage (19/566) der Fraktion Die Linke zum Thema "Arbeit auf Abruf" verweist die Bundesregierung in ihrer aktuellen Antwort (19/766) auf eine ältere Antwort (18/10356) aus der vergangenen Legislaturperiode. Damals hatte Die Linke eine ähnliche Anfrage zum Thema gestellt.

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6. Kosten für versicherungsfremde Leistungen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Nach den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für versicherungsfremde Leistungen erkundigt sich die AfD-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/714) fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen in den Jahren 2016 und 2017 sowie nach der Höhe der geplanten Ausgaben für 2018 und 2019.

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7. Datenmaterial zu Hartz-IV-Beziehern

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/787) zu statistischen Daten zu Hartz-IV-Beziehern und anderer Formen der Grundsicherung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie vielen deutschen Staatsbürgern, EU-Ausländern und Nicht-EU-Ausländern in den Jahren 2010 bis 2017 in welcher Höhe Hartz-IV-Leistungen gezahlt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 088 - 21. Februar 2018 - 15.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2018

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