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BUNDESTAG/6954: Heute im Bundestag Nr. 102 - 28.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 102
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. Februar 2018, Redaktionsschluss: 09.15 Uhr

1. Gesetzentwurf zu Schutz vor Gefährdern
2. Zuständigkeit bei Gefahrenabwehr
3. Knapp 24.000 Abschiebungen in 2017
4. Aufnahmeanträge von Spätaussiedlern
5. Antisemitismus an Schulen


1. Gesetzentwurf zu Schutz vor Gefährdern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zum Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern" (19/931) vorgelegt. Danach soll durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes eine Meldepflicht für Ausländer eingeführt werden, gegen die entweder eine Ausweisungsverfügung oder eine Abschiebungsanordnung besteht. Zugleich soll der Vorlage zufolge die richterliche Anordnung einer Haft ermöglicht werden für den Fall, "dass die gesetzlichen Meldepflichten und das Verbot sozialer Kontakte und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste" unzureichend erscheinen. Diese Haft solle bei weiter bestehender Gefährdung andauern, bis die Ausweisung vollzogen wurde.

Auch soll nach dem Willen der Fraktion während eines laufenden Asylverfahrens bei Ausländern, "von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht", die Anordnung der Haft ermöglicht werden, "die solange andauert, wie die Gefahr besteht". Ferner will die AfD der zuständigen Behörde die Möglichkeit eröffnen, "bereits im Falle des Vorliegens jedweder Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter" eine räumliche Beschränkung anzuordnen.

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2. Zuständigkeit bei Gefahrenabwehr

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) "Zuständigkeit des Bundes für die Abwehr von Gefahren" lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/932), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, "mit den Bundesländern in Verhandlungen über eine Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zu treten mit der Zielsetzung, dadurch eine effizientere Terrorbekämpfung zu erreichen".

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Länder gemäß Grundgesetz-Artikel 70 für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig seien. Damit fehle es dem Bund für diese Zwecke "ausdrücklich an einer Gesetzgebungskompetenz". Diese Zuständigkeitsregelung führe dazu, dass eine effiziente Terrorbekämpfung unmöglich sei. Insofern bedürfe es einer "Zuständigkeit des Bundes für eine effiziente Terrorbekämpfung im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts".

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3. Knapp 24.000 Abschiebungen in 2017

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr ist es nach Angaben der Bundesregierung zu knapp 24.000 Abschiebungen aus Deutschland gekommen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (19/800) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/485) ausführt, wurden im Jahr 2017 insgesamt 21.904 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen, 2.011 Abschiebungen auf dem Landweg und 51 Abschiebungen auf dem Seeweg. Hauptstaatsangehörigkeiten waren den Angaben zufolge Albanien mit insgesamt 3.471 Fällen vor Kosovo mit 2.772 und Serbien mit 2.374.

Zurückweisungen auf dem Luftweg betrafen 4.744 Menschen, auf dem Seeweg 122 Personen und auf dem Landweg 7.504, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Zurückschiebungen erfolgten demnach in 38 Fällen auf dem Luftweg, in sechs Fällen auf dem Seeweg und in 1.663 Fällen auf dem Landweg.

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4. Aufnahmeanträge von Spätaussiedlern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Aufnahmeanträge von Spätaussiedlern und ihren Familienmitgliedern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/805) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/616). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurden im Zeitraum 2014 bis 2017 beim Bundesverwaltungsamt insgesamt 74.922 Aufnahmeanträge gestellt. Hierin seien "alle Spätaussiedler, Ehegatten, Abkömmlinge und sonstige Familienangehörige erfasst". Ende vergangenen Jahres waren den Angaben zufolge 44.728 Anträge noch nicht entschieden.

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5. Antisemitismus an Schulen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Salafismus und Antisemitismus an deutschen Schulen" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/806) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/617). Danach sieht die Bundesregierung "Intoleranz, Ausgrenzungen und Vorurteile, wie sie sich unter anderem auch in antisemitischen Stereotypen äußern, als gesamtgesellschaftliche Erscheinungen, die sich auch in Schulen widerspiegeln".

Weiter verweist die Bundesregierung darauf, dass in dem 2017 der Öffentlichkeit vorgestellten Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus "Schule als Ort antisemitischer Vorfälle genannt" werde. Zahlen, die einen Überblick über Anzahl, Art und Hintergrund der Vorfälle geben könnten, würden aufgrund fehlender Studien in diesem Bereich nicht vorgelegt. Verwiesen werde stattdessen darauf, dass Antisemitismus in der Gesellschaft insgesamt wächst. Daher empfehle der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus ein regelmäßiges bundesweites Monitoring antisemitischer Vorfälle, wie es bereits von der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus für Berlin vorgenommen wird, ebenso wie repräsentative Bevölkerungsbefragungen und qualitative Studien zu antisemitischen Einstellungen unter Berücksichtigung besonderer Bevölkerungsgruppen.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es sich nach den kontinuierlichen Feststellungen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder "beim Salafismus um ein vom Potential her ständig wachsendes und hinsichtlich seiner Zusammensetzung stetig verjüngendes Phänomen" handele. Die "solcherart offenbaren Risiken" haben die Bundesregierung laut Vorlage "bereits vor geraumer Zeit veranlasst, das repressive und präventive Instrumentarium systematisch auszuweiten und noch stärker zielgruppengerecht zu fokussieren". Im Präventionsbereich sei dabei insbesondere das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus zu nennen. "Die absehbaren langfristigen gesellschaftlichen Gefahren, die diesem Phänomen immanent sind, erfordern eine nachhaltige Verstetigung repressiver und präventiver Maßnahmen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes", heißt es in der Antwort ferner.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 102 - 28. Februar 2018 - 09.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2018

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