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BUNDESTAG/6964: Heute im Bundestag Nr. 112 - 28.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 112
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. Februar 2018, Redaktionsschluss: 17.00 Uhr

1. FDP: Ja zu Handelsabkommen mit Kanada
2. Weniger Eigenanteil in der Pflege gefordert
3. Steuerliche Rücklage für Risikoausgleich
4. Entscheidung zu Neonikotinoiden


1. FDP: Ja zu Handelsabkommen mit Kanada

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion will die Zustimmung zum Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada gesetzlich festschreiben. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/958) schreiben die Abgeordneten, Kanada sei ein strategischer Partner für Deutschland und Europa mit gemeinsamen Werten und Interessen. Die EU und Kanada könnten auf eine langjährige handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zurückblicken. Dank dem geplanten Abkommen Ceta würden europäische Unternehmen schätzungsweise 590 Millionen Euro jährlich einsparen können. Zudem würde so ein verlässlicher Investitionsrahmen geschaffen. Das jährliche Bruttoinlandsprodukt der EU werde sich ebenfalls Schätzungen zufolge um etwa 12 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen.

Die FDP erwartet, dass sieben Jahre nach Inkrafttreten nahezu alle Zölle abgeschafft sein werden und sich deutschen Unternehmen bessere Exportchancen eröffnen.

Ceta muss als gemischtes Abkommen von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, um vollständig in Kraft treten zu können. Teile des Abkommens werden seit September 2017 vorläufig angewendet. Durch das vorgelegte Vertragsgesetz soll das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften auf Basis des Grundgesetzes erlangen, schreiben die Abgeordneten zur Begründung für den Vorstoß weiter.

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2. Weniger Eigenanteil in der Pflege gefordert

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Menschen mit Pflegebedarf müssen nach Ansicht der Linksfraktion finanziell systematisch entlastet werden. Pflege mache zunehmend arm und zwinge viele Menschen in die Sozialhilfe, heißt es in einem Antrag (19/960) der Abgeordneten.

Nicht nur die Eigenanteile für einen Heimplatz stiegen drastisch. Auch für Investitionskosten, für Unterhalt und Verpflegung sowie für die Ausbildung würden höhere Zuzahlungen fällig. Teilweise stiegen die monatlichen Heimkosten um mehr als 600 Euro, ohne dass sich die Pflegeleistungen verbesserten. Die Pflegeversicherung decke nur einen Teil der pflegebedingten Kosten ab. Diese Anteile seien gesetzlich festgeschrieben.

Um die drastisch steigenden Belastungen für die Betroffenen zu stoppen, müssten die Eigenanteile für Menschen mit Pflegebedarf in Pflegeheimen sofort begrenzt werden. Die Eigenanteile sollten dann schrittweise gesenkt und jetzige die Teilkostendeckung zu einer Pflegevollversicherung umgestaltet werden.

Dabei sei sicherzustellen, dass die flächendeckende tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte sich nicht zu Lasten der Pflegefälle und Versicherten auswirke. Der Pflegevorsorgefonds sollte dazu umgewidmet und die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenversicherung finanziert werden.

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3. Steuerliche Rücklage für Risikoausgleich

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ist nicht geplant. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/893) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu den Rahmenbedingungen für ein verbessertes Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft (19/676) hervor. Das im Jahr 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft durchgeführte Forschungsprojekt der Universität Hohenheim "Diskussion und Bewertung der möglichen Einführung einer Risikoausgleichsrücklage zum Ausgleich von wetter- und marktbedingten Risiken in der Landwirtschaft" sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage nicht zu den erwünschten Entlastungseffekten in der Landwirtschaft führen würde. Stattdessen sei die Einführung einer mehrjährigen Gewinnglättungsregelung vorgeschlagen worden. Weiter heißt es in der Antwort, dass grundsätzlich ein marktorientierter Kurs in der Agrarpolitik verfolgt werde, der im Risikomanagement privatwirtschaftliche Lösungsansätze im Rahmen von Rücklagen, Versicherungen und Verträge vorsehe. Staatliche Maßnahmen sollen nur in besonderen Situationen und Krisen erfolgen. Darüber hinaus kündigt die Regierung an, im Herbst 2018 einen Bericht zum Krisen- und Risikomanagement in der Landwirtschaft vorlegen zu wollen.

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4. Entscheidung zu Neonikotinoiden

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Eine Entscheidung zur Einschränkung der Zulassungen und Anwendungen der drei Neonikotinoide Thiamethoxam, Clothianicin und Imidacloprid ist noch nicht gefallen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/894) auf eine Kleine Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Gefährdung von Wasserorganismen (19/678) hervor. Dazu heißt es weiter, dass eine Entscheidung zu den im Rahmen des Pflanzenschutzrechts vorliegenden Verordnungsentwürfen der Europäischen Kommission zur Einschränkung der Wirkstoffe auf reine Gewächshausanwendungen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gefällt werden soll. Bislang habe die Bundesregierung noch keine abschließende Position festgelegt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 112 - 28. Februar 2018 - 17.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2018

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