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BUNDESTAG/7039: Heute im Bundestag Nr. 187 - 26.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 187
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 26. März 2018, Redaktionsschluss: 13.45 Uhr

1. Linksfraktion will Nulltarif im ÖPNV
2. Luxemburger verdienen am meisten
3. Baukindergeld kostet vier Milliarden
4. Steuervermeidung in der EU
5. Wirkung von Betriebsräten
6. AfD fragt nach Vielehen in Deutschland


1. Linksfraktion will Nulltarif im ÖPNV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Die Linke spricht sich dafür aus, den Nulltarif im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schrittweise einzuführen. In einem Antrag (19/1359) wird von der Bundesregierung gefordert, den zwanzig Städten mit der stärksten Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte anzubieten, die Kosten für die sofortige Halbierung aller Fahrpreise für die Nutzung des ÖPNV zu übernehmen. Diese Modellprojekte müssten wissenschaftlich begleitet und eine erste Evaluation dem Bundestag noch im Jahr 2020 vorgelegt werden, heißt es in der Vorlage.

Bis zum 1. Januar 2019 soll die Bundesregierung nach den Vorstellungen der Linksfraktion ein Konzept zur bundesweiten Einführung eines Nulltarifs im ÖPNV vorlegen. Dabei sollten die Städte eine Bundesförderung von 90 Prozent erhalten. Das Konzept müsse auch einen Finanzierungsplan umfassen, der Maßnahmen zur Gegenfinanzierung beinhaltet. Dazu sollen laut dem Antrag eine Nahverkehrsabgabe für Unternehmen mit zehn Beschäftigten oder mehr gehören ebenso wie die Abschaffung der Vergünstigung für Dieselkraftstoff bei der Energiesteuer mit Angleichung der Kfz-Steuer für Diesel- und Benzin-Pkw. Benötigt werde auch eine Reform der Dienstwagenbesteuerung, die Zahlung der Mehrwertsteuer auch im internationalen Luftverkehr und die konsequente Verfolgung der Rechtsverstöße bei Diesel-Pkw "einschließlich der Verhängung von Sanktionszahlungen".

Neben dem kostenlosen ÖPNV nimmt die Linksfraktion auch den Fuß- und Fahrradverkehr in den Blick. So müsse den Kommunen durch Aufstockung der Mittel für den Fahrradverkehr auf mindestens 300 Millionen Euro im Jahr der weitere Ausbau der Fahrradinfrastruktur und insbesondere der Ausbau von Fahrradschnellwegen ermöglicht werden. Die gleiche Summe solle für ein Programm zur Umsetzung von Fußverkehrs-Strategien im Interesse des Ausbaus der Infrastruktur für den Fußverkehr zur Verfügung gestellt werden.

Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Linksfraktion darauf, dass der Nulltarif im ÖPNV eine "exzellente Möglichkeit" darstelle, um mehr Menschen zur Nutzung des ÖPNV anstatt des eigenen Autos zu bewegen. Insofern sei er eine effektive Gegenmaßnahme für das Problem der hohen Luftverschmutzung in den Städten, für das Problem der Belastung und geringen Aufenthaltsqualität in Städten durch zu viele Autos, aber auch für den viel zu hohen Ausstoß klimaschädlicher Gase im Verkehrssektor, heißt es in dem Antrag.

Wie die Abgeordneten schreiben, "gab und gibt es bereits mehrere Versuche mit einem Nulltarif im ÖPNV". So hätten die Städte Templin und Lübben deutliche Zuwächse der Fahrgastzahlen verzeichnet, nachdem in den 1990er Jahren der Nulltarif für den lokalen Busverkehr eingeführt worden sei. Trotz des enormen Erfolges habe der Nulltarif aber wieder eingeschränkt werden müssen, heißt es in der Vorlage. Grund dafür sei gewesen, dass die Finanzierung insbesondere in Anbetracht der wachsenden Fahrgastzahlen nicht sichergestellt war. "Dieses Problem wird mit dem hier vorgelegten Konzept jedoch vermieden, da es ein direkt umsetzbares Konzept für die Gegenfinanzierung umfasst", schreibt die Linksfraktion.

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2. Luxemburger verdienen am meisten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Innerhalb der Euro-Währungszone erzielen Arbeitnehmer in Luxemburg mit 57.270 Euro im Jahr die höchsten Bruttolöhne. Dies ergibt sich aus Statistiken, die in einer Antwort der Bundesregierung (19/1210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/927) enthalten sind. Die Abgeordneten wollten wissen, wie sich die Eurokrise auf die Wirtschaft der verschiedenen Länder ausgewirkt hat. Die deutschen Arbeitnehmer sind demnach mit 33.304 Euro auf dem achten Rang im vorderen Mittelfeld zu finden. Am wenigsten verdienen Arbeitnehmer in Lettland (12.459 Euro), in der Slowakei (12.277 Euro) und in Litauen (11.136 Euro).

Höher als in Deutschland liegen die Jahresbruttolöhne in Frankreich (34.200 Euro), in den Niederlanden (36.100 Euro), in Österreich (37.049). Finnland (38.244), Belgien (39.390), Irland (40.144) und Luxemburg. Hinter den deutschen finden sich die italienischen Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Jahresbruttolohn in Höhe von 26.355 Euro sowie die spanischen Arbeitnehmer mit 25.735 Euro.

Auch 1999 mit Beginn der Währungsunion hatten die luxemburgischen Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von 35.708 Euro die höchsten Löhne erzielt, gefolgt von ihren Kollegen in Irland (26.165), Belgien (27.208), Österreich (25.546), Deutschland (24.811), in den Niederlanden (24.557), in Finnland (23.914), Frankreich (22.879) und Italien (19.246). Das Krisenland Griechenland fiel in der Lohnstatistik zurück von Rang zwölf (12.669 Euro) auf Rang 15 mit 16.133 Euro.

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3. Baukindergeld kostet vier Milliarden

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung geht davon aus, dass 200.000 Familien mit rund 300.000 Kindern das geplante Baukindergeld in Anspruch nehmen können. Wie es in einer Antwort der Regierung (19/1276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1022) heißt, entstehe damit ein direktes Fördervolumen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr und Förderjahrgang. "Unter Berücksichtigung eines unterstellten Förderzeitraums von zehn Jahren wäre damit im Jahr der vollen Wirksamkeit von jährlichen Gesamtausgaben für den Bund von bis zu vier Milliarden Euro auszugehen", heißt es in der Antwort weiter. Auf die Frage, wie viele zusätzliche Wohnungen durch die Zahlung von Baukindergeld entstehen könnten, heißt es in der Antwort, mit dem Baukindergeld könne die Anzahl der Baugenehmigungen von selbstgenutztem Wohneigentum verstetigt und damit eine Trendumkehr bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ermöglicht werden.

Welche Steuermindereinnahmen durch die Einführungen neuer Abschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsbau entstehen könnten, kann die Bundesregierung nicht angeben. Zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reduzierung des Solidaritätszuschlages heißt es, bei einer Anhebung der Freigrenze auf 16.998 Euro würde es im Jahr 2021 bei unverändertem Steuertarif zu einer Entlastung von zehn Milliarden Euro kommen. 90 Prozent der bisherigen Zahler des Solidaritätszuschlages müssten diesen dann nicht mehr bezahlen.

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4. Steuervermeidung in der EU

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke interessiert sich für die Mitbestimmungs- und Steuervermeidung in der Europäischen Union. Sie hat dazu eine Kleine Anfrage (19/1064) gestellt, in der sie unter anderem danach fragt, wie viele Fälle der Bundesregierung bekannt sind, bei denen deutsche Kapitalgesellschaften durch den Wechsel zu einer ausländischen Rechtsform das deutsche Unternehmensmitbestimmungsrecht in den vergangenen zehn Jahren umgangen haben.

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5. Wirkung von Betriebsräten

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Zur Wirkung von Betriebsräten hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/1204) gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Existenz von Betriebsräten auf die Produktivitätsentwicklung eines Betriebes und auf eine familienfreundliche Personalpolitik auswirkt.

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6. AfD fragt nach Vielehen in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, welche gesetzlichen Grundlagen es für den Nachzug von Ehefrauen aus Vielehen nach Deutschland gibt. In einer Kleinen Anfrage (19/1321) verweist die Fraktion auf Fälle, in denen im Rahmen des Familiennachzugs Männer mit mehreren Frauen zusammenlebten, obwohl das Aufenthaltsgesetz beim Familiennachzug explizit vorschreibe, dass kein weiterer Ehegatte nachziehen dürfe, wenn ein Ausländer mit mehreren Partnern verheiratet ist. Die Abgeordneten wollen wissen, wie es möglich ist, dass trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelung in Paragraf 30 des Aufenthaltsgesetzes Ausländer ihre Frauen aus einer Vielehe nach Deutschland nachholen können und auf welcher gesetzlichen Grundlage diesen Ehefrauen Sozialleistungen bewilligt werden. Schließlich fragt die Fraktion nach der Haltung der Bundesregierung zum Thema Vielehe, die in Deutschland strafbar sei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 187 - 26. März 2018 - 13.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2018

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