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BUNDESTAG/7118: Heute im Bundestag Nr. 267 - 25.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 267
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. April 2018, Redaktionsschluss: 15.15 Uhr

1. AfD für Befristungen bis 24 Monate
2. Kontrolle von Mindestlöhnen
3. Linke: Keine Ausnahmen vom Mindestlohn
4. FDP will Teilhabeausweis
5. Stromsperrungen in Haushalten
6. Bezahlung in Jobcentern und BA


1. AfD für Befristungen bis 24 Monate

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Unterscheidung in befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrund soll es nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig nicht mehr geben. Statt dessen soll eine "generelle Regelung" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen werden, wonach eine befristete Anstellung maximal 24 Monate gestattet sein soll. In "besonderen Fällen" solle der Zeitrahmen überschritten werden dürfen, fordert die Fraktion in einem Gesetzentwurf (19/1841). Dieser solle auch festlegen, dass Kettenbefristungen reduziert werden, indem eine "zeitliche Höchstgrenze" für die Befristung einer Stelle eingeführt wird und eine "konsekutive" befristete Einstellung nicht gestattet ist, heißt es in dem Entwurf.

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2. Kontrolle von Mindestlöhnen

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke setzt sich für eine stärkere Kontrolle der Mindestlöhne ein. In einem Antrag (19/1828) kritisiert sie, dass "zahllose" Unternehmen versuchten, den gesetzlichen Mindestlohn und die Branchenmindestlöhne zu umgehen. Deshalb müsse die Finanzkontrolle Schwarzarbeit schnellstmöglich 5.000 zusätzliche Planstellen erhalten, um Missbrauch zu bekämpfen. Außerdem solle das Arbeitszeitgesetz so geändert werden, dass eine Dokumentationspflicht für jede Stunde Arbeit eingeführt wird, heißt es in dem Antrag.

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3. Linke: Keine Ausnahmen vom Mindestlohn

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn soll es nicht mehr geben. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1829). Zwar dürfe seit 2018 grundsätzlich in keiner Branche der Mindestlohn unterschritten werden, dennoch seien weiter Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen, für die es keine Rechtfertigung gebe, kritisieren die Abgeordneten. Auch für Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Langzeitarbeitslose müsse der Mindestlohn uneingeschränkt gelten, verlangen die Linken deshalb.

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4. FDP will Teilhabeausweis

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion möchte den Schwerbehindertenausweis in Teilhabeausweis umbenennen. In einem entsprechenden Antrag (19/1836) verweist sie auf das veränderte Selbstverständnis von Menschen mit Behinderungen und die UN-Behindertenrechtskonvention. Mit dieser habe sich ein Paradigmenwechsel weg von der Orientierung auf Defizite hin zu einer an Begabungen orientierten Personenkonzentriertheit vollzogen. Eine Gesellschaft mit Teilhabe in weitgehend barrierefreier Umwelt müsse das langfristige Ziel sein. Mit der Änderung der Bezeichnung des Schwerbehindertenausweises in Teilhabeausweis werde die veränderte Rechtslage sprachlich umgesetzt und dem Bedürfnis vieler Betroffener Rechnung getragen, schreibt die FDP-Fraktion.

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5. Stromsperrungen in Haushalten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2016 wurden rund 318.000 Stromsperrungen im Auftrag der Grundversorger durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (19/1604) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1395) der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Struktur der Personengruppen vorlägen, die von Stromsperrungen betroffen seien.

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6. Bezahlung in Jobcentern und BA

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die unterschiedliche Bezahlung von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Mitarbeitern in den Jobcentern resultiert aus unterschiedlichen Tarifverträgen für die genannten Bereiche. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1637) auf eine Kleine Anfrage (19/1441) der AfD-Fraktion. Die Entscheidung über die Schaffung einheitlicher tarifvertraglicher Grundlagen für die gemeinsamen Einrichtungen obliege den zuständigen Tarifpartnern, so die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 267 - 25. April 2018 - 15.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2018

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