Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7175: Heute im Bundestag Nr. 324 - 17.05.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 324
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 17. Mai 2018, Redaktionsschluss: 14.05 Uhr

1. Wirksame Bürokratiebremse
2. Kontrolle der ärztlichen Sprechstunden
3. Probleme im Umgang mit EU-Verordnung
4. Wirkungen des Baukindergeldes


1. Wirksame Bürokratiebremse

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Drei Jahre nach Einführung der sogenannten Bürokratiebremse zu Jahresbeginn 2015 zieht die Bundesregierung ein positives Fazit dieser Regelung. Die Wirtschaft habe seither um laufenden Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro entlastet werden können, heißt es in einer Unterrichtung (19/2160) der Bundesregierung.

Mit der Bürokratiebremse sollen Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Nach dem Prinzip "one in, one out" sollen da, wo durch Bundesministerien neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden.

2017 habe die Entlastung bei etwa 305 Millionen Euro gelegen. Damit sei die Bürokratiebremse ein wirksames Instrument, um den Erfüllungsaufwand zu begrenzen. Allerdings habe der Erfüllungsaufwand, der für die Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Vorgaben entstand, 2017 um rund eine Milliarde Euro zugenommen. Die Bundesregierung setze sich auf EU-Ebene für eine Begrenzung des Erfüllungsaufwands und für eine gezielte Verringerung der Bürokratiekosten ein.

Die Bundesregierung hat den Angaben zufolge seit 2015 158 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen. Davon führten 86 Vorhaben mit insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro zu einem Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwands. Ihnen standen 72 Vorhaben gegenüber, die mit zusammen rund 2,8 Milliarden Euro zum Rückgang der Erfüllungsaufgaben beigetragen haben.

Bei der Mindestlohnanpassungsverordnung sei die in der Bürokratiebremse vorgesehene Deckelung zum Einsatz gekommen. So hätten sich die Lohnkosten für die Wirtschaft pro Jahr um rund eine Milliarde Euro erhöht. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau habe sich darauf verständigt, dass diese Belastungen nicht ausgeglichen werden müssen, weil die Mindestlohnkommission die Anpassung unabhängig von der Bundesregierung festgelegt habe.

*

2. Kontrolle der ärztlichen Sprechstunden

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Kontrolle der von Vertragsärzten angebotenen Sprechstundenzeiten fällt nach Angaben der Bundesregierung in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Vorgeschrieben seien mindestens 20 Stunden wöchentlich oder zehn Stunden bei einem hälftigen Versorgungsauftrag, heißt es in der Antwort (19/2061) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1792) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Koalition von Union und SPD will den Mindestumfang der Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden wöchentlich erhöhen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Es sei Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Einhaltung der für die Vertragsärzte geltenden Regelungen zu überwachen und die Mediziner "unter Anwendung der gesetzliche vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten", heißt es in der Antwort.

Bundesweite Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Überprüfung der Einhaltung des Versorgungsauftrags existierten nicht. Es obliege den jeweiligen KV, geeignete Kriterien zugrunde zu legen. Für die Prüfung würden in den KV unterschiedliche Verfahren angewendet.

Bei Hinweisen darauf, dass die Mindestsprechstunden nicht erreicht werden, würden Ärzte "genauer betrachtet" und gegebenenfalls um Stellungnahmen gebeten. Letztlich drohe ein Verlust der Zulassung.

*

3. Probleme im Umgang mit EU-Verordnung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Einige Probleme im Umgang mit der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) sind der Bundesregierung bekannt. Wie sie in ihrer Antwort (19/2087) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1809) berichtet, handelt es sich unter anderem um die Pflicht zur Angabe der jährlichen durchschnittlichen Renditen bei Hebelprodukten. Die dabei auftretenden hohen absoluten Zahlen und Prozentangaben könnten einen falschen Eindruck beim Verbraucher ergeben, wird eingeräumt. Auch bei der Darstellung der Kosten von Finanzprodukten gibt es unterschiedliche Angaben in den Basisinformationsblättern nach der PRIIP-VO und den Kosteninformation nach der EU-Richtlinie MiFID II. Da die PRIIP-Verordnung eine unmittelbar geltende europäische Verordnung sei, sei auch eine Lösung eventuell bestehender Probleme auf europäischer Ebene anzustreben, erklärt die Bundesregierung.

*

4. Wirkungen des Baukindergeldes

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die geplante Einführung des sogenannten Baukindergeldes geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2105). Die Abgeordneten wollen von der Regierung erfahren, ob sie die Einschätzung mehrerer Verbände teilt, wonach das Baukindergeld zu Mitnahmeeffekten führen wird. Gefragt wird auch nach der früheren Eigenheimzulage und den Gründen für ihre Abschaffung sowie nach den Vermögensverhältnissen von Haushalten in Deutschland.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 324 - 17. Mai 2018 - 14.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang