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BUNDESTAG/7224: Heute im Bundestag Nr. 374 - 06.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 374
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Juni 2018, Redaktionsschluss: 12.35 Uhr

1. Vorstoß zur POP-Verordnung abgelehnt
2. FDP fordert Bamf-Untersuchungsausschuss
3. Der Umgang mit dem Wolf im Wald
4. Regierung: MAD handelte gesetzeskonform
5. Anschleichen von Investoren
6. Kulturreferent für die böhmischen Länder
7. Kultur der Vertriebenen aus Pommern


1. Vorstoß zur POP-Verordnung abgelehnt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwochvormittag mit einem Entschließungsantrag zur Neufassung der sogenannten POP-Verordnung gescheitert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD- und die FDP-Fraktion lehnten das Vorhaben ab. Die Fraktion Die Linke stimmte mit den Grünen. Der Antrag hat eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Ziel. Den eigentlichen Verordnungsvorschlag (KOM(2018)144 endg.; Ratsdok.-Nr. 7470/18) nahmen die Ausschussmitglieder zur Kenntnis.

Mit der neuen EU-Verordnung soll die bestehende Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung, (EG) Nr. 850/2004) neu gefasst werden. Als Grund für die Überarbeitung führt die EU-Kommission unter anderem neue Vorgaben aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe von 2015 an, die etwa eine Anpassung der Anhänge der Verordnung nötig machten.

In ihrem Entschließungsantrag fordern die Grünen zum einen, dass die Bundesregierung auf "wesentliche Vereinfachungen der Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren" hinwirken soll. Zum anderen schlägt die Fraktion vor, auch Decabromdiphenylether in die POP-Verordnung aufzunehmen. Der als Flammschutzmittel genutzte Stoff sei zwar im Anhang des Stockholmer Übereinkommens aufgeführt, fehle aber im Verordnungsentwurf, kritisieren die Grünen.

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2. FDP fordert Bamf-Untersuchungsausschuss

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion dringt auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Affäre um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Das Gremium solle sich "ein Gesamtbild darüber verschaffen, welche Gründe und Rahmenbedingungen zu den Vorkommnissen in der Bamf-Außenstelle in Bremen geführt beziehungsweise diese ermöglicht haben und welche Entwicklungen und Fehlentwicklungen diese im weiteren Verlauf genommen haben", schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/2524), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Untersuchungsausschuss "prioritär" in einem ersten Schritt prüfen, welche konkreten Maßnahmen sofort und mittelfristig getroffen werden müssen, "um die bereits bekannten Missstände im Rahmen der Flüchtlingspolitik und der Asylverfahren baldmöglichst abzustellen".

Darüber hinaus solle der Ausschuss klären, inwieweit strukturelle und organisatorische Defizite im Bamf möglicherweise auch in anderen Organisationseinheiten zu Missbrauch oder erhöhtem Fehleraufkommen geführt haben, heißt es in dem Antrag weiter. Zudem soll das Gremium laut Vorlage der Frage nachgehen, wie sich die Strukturen, Organisation und Arbeitsweisen des Bamf und sonstiger mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht betrauter Behörden seit 2014 entwickelt haben und welche politischen Entscheidungen diese Entwicklungen in welcher Art und Weise beeinflusst haben.

Auch soll sich der Untersuchungsausschuss nach dem Willen der Fraktion ein Urteil zu der Frage bilden , welche Auswirkungen "die politische Entscheidung, Asylsuchende, die über andere Mitgliedstaaten der EU nach Deutschland einreisen wollten, nicht an den deutschen Grenzen zurückzuweisen," auf die Arbeitsweise der mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht betrauten Behörden und die Entwicklung der Sicherheitslage in Deutschland gehabt hat. Gleiches soll dem Antrag zufolge für die Frage gelten, "ob Deutschland zu jeder Zeit in der Lage war oder gewesen wäre, die Grenzen zu sichern und dadurch seine Kontrollfunktion wahrzunehmen".

Insbesondere will die Fraktion durch den Ausschuss unter anderem geklärt sehen, "wann, aus welchen Gründen, durch wen und auf welcher rechtlichen Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, keine Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen durchzuführen sowie - zumindest zeitweise - nicht ihre Identität bei der Einreise festzustellen," und ob eine "Grenzschließung", also die Rücknahme dieser Entscheidung "direkt im Anschluss oder auch später kurzfristig überhaupt möglich und durchführbar gewesen wäre".

Der Untersuchungszeitraum soll vom 1. Januar 2014 bis zum Beschluss der Einsetzung reichen, wie aus dem Antrag ferner hervorgeht.

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3. Der Umgang mit dem Wolf im Wald

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Entscheidung, ob Kinder ohne Aufsicht im Wald spielen dürfen, obliegt nach Auffassung der Bundesregierung den Erziehungsberechtigten. Dies geht aus einer Antwort (19/2356) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1952) zu Gefahren im Wald durch den Wolf für Kinder, Hundebesitzer und mit Kopfhörern laufende Jogger hervor. Die Liberalen hatten darin unter anderem gefragt, ob die Bundesregierung die Auffassung dänischer Forscher teile, dass "Kinder nicht alleine im Wald spielen sollten". Die Bundesregierung führt aus, dass sie den von den Liberalen zur Begründung der Frage angeführten Medienbericht über das dänische Forschungsprojekt etwas anders verstehe. "Es wird danach empfohlen, kleine Kinder solange nicht allein in den Wald gehen zu lassen, bis sie zu möglichen Wolfsbegegnungen ausreichend informiert seien. Im Prinzip bewähre sich in einer solchen Gefahrensituation das gleiche Verhalten, das man auch bei einem freilaufenden Hund anwenden würde", fasst die Bundesregierung ihre Lesart zusammen.

Zudem hebt die Bundesregierung in der Antwort hervor, dass das Risiko für Menschen, "durch einen Wolfsangriff verletzt oder gar getötet zu werden", bislang als sehr gering eingeschätzt werde. So sei es in Deutschland sowie in den europäischen Nachbarländern in den vergangenen 20 Jahren zu keinen Angriffen von Wölfen auf Menschen gekommen. Gänzlich ausschließen ließe sich die Gefahr für spielende Kinder, Jogger sowie Hundebesitzer aber nicht. "Wer sich in der Natur aufhalten möchte, sollte sich über die entsprechenden Verhaltensweisen bei Begegnungen mit freilebenden Tieren im Wald informieren", rät die Bundesregierung und verweist im Zusammenhang mit dem Wolf auf die "intensive Öffentlichkeitsarbeit" der zuständigen örtlichen Behörden.

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4. Regierung: MAD handelte gesetzeskonform

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Nach Ansicht der Bundesregierung handelte der Militärische Abschirmdienst (MAD) bei seinen Ermittlungen gegen den Bundeswehrsoldaten C. wegen des Verdachts auf Zugehörigkeit zur salafistischen Szene, die wegen einer Personenverwechslung aber wieder eingestellt wurden, "gesetzes- und vorschriftenkonform". Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/2308) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/2016) mit. Das Vorgehen des MAD sei sowohl intern als auch durch das Verteidigungsministerium im Zuge der Fach- und Rechtsaufsicht geprüft worden. Weitere Überprüfungen hätten anlässlich der Eingaben des Soldaten an das Verteidigungsministerium, den Wehrbeauftragten sowie im Rahmen seines Antrags auf Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung stattgefunden.

Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm hatte dem Soldaten im Januar 2014 nach einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt empfohlen, einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung zu stellen, weil die Ermittlungen des MAD vermutlich zu einer schweren psychischen Belastung geführt habe. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr kam bei der Prüfung des Antrages zu dem Schluss, dass kein Anspruch auf Ausgleich nach dem Soldatenversorgungsgesetz besteht. Ein zweiter Antrag vom April 2018 wird nach Angaben der Regierung derzeit noch geprüft.

Der MAD ermittelte gegen den Bundeswehrsoldaten zwischen dem 19. September 2012 und dem 17. Januar 2013 aufgrund "verdachtsbegründeter Erkenntnisse" der deutschen Verfassungsschutzbehörden und eines ausländischen Nachrichtendienstes. Im Rahmen der Ermittlungen wurde er auch durch den MAD befragt. Nach Abschluss der Ermittlungen sei der Soldat "nach mehrfachen erfolglosen Versuchen" am 18. April 2013 persönlich vom MAD darüber informiert worden, dass eine "Verwechslung" vorgelegen habe.

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5. Anschleichen von Investoren

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach dem überraschenden Einstieg eines Investors bei der Daimler Benz AG erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/2388). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, warum der Investor eine Beteiligungsposition von 9,69 Prozent präsentierte, ohne zuvor das Überschreiten gesetzlicher Meldeschwellen für den Beteiligungserwerb gemeldet zu haben.

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6. Kulturreferent für die böhmischen Länder

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion befragt die Bundesregierung zur Finanzierung und Ausweitung von Kulturleistungen für deutschsprachige Heimatvertriebene aus den böhmischen Ländern. In der Kleinen Anfrage (19/2260) möchte die AfD-Fraktion unter anderem wissen, über welche Mittel der Kulturreferent für die Region verfügt und ob Weiterentwicklungen im Bereich der audiovisuellen Medien geplant sind, um die gesprochene Sprache der Vertriebenen, Flüchtlinge und ihrer Nachkommen lebendig zu halten.

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7. Kultur der Vertriebenen aus Pommern

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MTR) Die AfD-Fraktion verlangt Auskunft zur Finanzierung und Ausweitung von Kulturleistungen für deutsche Heimatvertriebene aus Pommern und Ostbrandenburg. In einer Kleinen Anfrage (19/2258) möchte die AfD-Fraktion unter anderem wissen, über welche Mittel der Kulturreferent für Pommern und Ostbrandenburg verfügt und ob Weiterentwicklungen im Bereich der audiovisuellen Medien geplant sind, um die gesprochene Sprache der Vertriebenen, Flüchtlinge und ihrer Nachkommen lebendig zu halten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 374 - 6. Juni 2018 - 12.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2018

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