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BUNDESTAG/7398: Heute im Bundestag Nr. 548 - 26.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 548
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. Juli 2018, Redaktionsschluss: 10.24 Uhr

1. Türkische Musikgruppe Grup Yorum
2. Zusätzliche Stellen bei Sicherheitsbehörden
3. Personalstärke der Bundespolizei
4. Linksextreme Veranstaltungen
5. Integrationskurse in Thüringen
6. 34.925 Beschwerden über Anlageberater
7. Hilfe für strukturschwache Regionen
8. Zuständigkeiten bei Energiepolitik


1. Türkische Musikgruppe Grup Yorum

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die türkische Musikgruppe Grup Yorum geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2904). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass "die Feststellung, wonach die Einbindung der türkischen Musikgruppe Grup Yorum ein integraler Bestandteil propagandistischer Maßnahmen der DHKP-C ist", vom Oberlandesgericht Stuttgart einem rechtskräftigen Urteil vom 28. Juli 2015 getroffen worden sei. Die Verbotsbehörde des Bundes teile diese rechtliche Bewertung, schreibt die Bundesregierung weiter. Jegliches Handeln der Grup Yorum ist damit den Angaben zufolge vor dem Hintergrund einer möglichen Zurechnung zur verbotenen DHKP-C zu betrachten "und kann eine Prüfung vereins- oder strafrechtlicher Maßnahmen begründen".

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2. Zusätzliche Stellen bei Sicherheitsbehörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die konkrete Verteilung aller 7.500 zusätzlichen Stellen, die der Bund laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bei Sicherheitsbehörden schaffen soll, steht nach Angaben der Bundesregierung noch nicht fest. Sie plane, die zusätzlichen Stellen in dieser Legislaturperiode auszubringen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3405) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3063). Neben den zentralen Sicherheitsbehörden Bundespolizei und Bundeskriminalamt sollen auch andere Behörden zusätzliche Stellen erhalten. Zum einem seien das weitere Behörden mit Sicherheitsbezug und zum anderen "Behörden, die die Sicherheitsbehörden zum Beispiel bezüglich Ausbildung, Beschaffung und weiterer Dienstleistungen (unter anderem Bezüge und Beihilfe) unterstützen".

So werden im Bundeshaushaltsplan 2018 "bereits 1.842 zusätzliche Stellen ausgebracht", wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2019 sieht danach für die gleichen Behörden weitere 2.180 zusätzliche Stellen vor. Die tatsächliche Verteilung für den Bundeshaushalt 2019 und in den folgenden Jahren bleibe dem jeweiligen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist geplant, die zusätzlichen Stellen möglichst zeitnah zu besetzen. Insbesondere bei der Bundespolizei würden "die überwiegenden Stellen für die einzustellenden Polizeianwärter vorgehalten, die nach Abschluss ihrer dreijährigen Ausbildung die zusätzlichen Stellen besetzen werden".

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3. Personalstärke der Bundespolizei

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 1. Mai 2018 haben für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei gut 33.800 Planstellen zur Verfügung gestanden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3406) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3064) hervor. Danach betrug die Personalstärke der Beamten im Polizeivollzugsdienst Anfang Mai fast 31.000 zuzüglich knapp 5.600 Anwärter, "die sich zum Stichtag in der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei befanden und nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes auf Planstellen zu führen sein werden".

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4. Linksextreme Veranstaltungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung linksextremistischer Demonstrationen oder Konzerte seit dem Jahr 2000 vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3409) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3106) hervor. Darin hatte sich die Fraktion danach erkundigt, wie viele und welche "Demonstrationen, Gegendemonstrationen, Konzerte oder sonstige öffentliche Auftritte und Veranstaltungen Linksextremer" nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 in Deutschland stattgefunden haben.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, melden Linksextremisten auf lokaler Ebene Veranstaltungen an oder nehmen an Veranstaltungen teil, die auch von Nichtextremisten angemeldet beziehungsweise durchgeführt werden. Auch an den durch Linksextremisten angemeldeten beziehungsweise durchgeführten Veranstaltungen nehme in der Regel eine nicht unerhebliche Zahl von Nichtextremisten teil. Insofern sei eine eindeutige Zuordnung als "Demonstrationen, Gegendemonstrationen, Konzerte oder sonstige öffentliche Auftritte und Veranstaltungen Linksextremer" im Sinne der Anfrage nicht möglich.

"Grundsätzlich sind für Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen die Versammlungsbehörden der Länder zuständig", heißt es in der Antwort weiter. Dies gelte insbesondere für die Beobachtung linksextremistischer Aktivitäten auf lokaler Ebene, die den Landesämtern für Verfassungsschutz obliege. Aus diesen Gründen liege der Bundesregierung "eine Aufstellung der erfragten Veranstaltungen nicht vor".

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5. Integrationskurse in Thüringen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Seit dem Jahr 2014 haben rund 22.500 Menschen in Thüringen am Integrationskurs teilgenommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3410) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3107) hervor. Danach existieren landesweit in Thüringen mehr als 250 Standorte, an denen Integrationskurse durchgeführt werden.

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6. 34.925 Beschwerden über Anlageberater

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Mitarbeiter- und Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden 129.034 aktiv tätige Anlageberater geführt. Über diese Berater gab es seit November 2012 bis Ende Juni 2018 34.925 Beschwerden, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3425) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/3093). Im Vergleich zum Höchststand 2013 (9.720 Beschwerden) ist die Zahl der Beschwerden immer weiter zurückgegangen. Im Jahr 2017 waren es noch 4.353. Die BaFin verhängte in diesem Zusammenhang Bußgelder in Höhe von zusammen 138.000 Euro. Anlageberatern ihre Tätigkeit zu untersagen, sei bisher nicht notwendig gewesen, heißt es in der Antwort.

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7. Hilfe für strukturschwache Regionen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Verteilung von Fördermitteln für strukturschwache Regionen steht im Zentrum der Antwort (19/3414) auf eine Kleine Anfrage (19/3101) der FDP-Fraktion. Darin listet die Bundesregierung sowohl den Verteilungsschlüssel nach Bundesländern sowie die zugewiesenen und die tatsächlich abgerufenen Gelder auf, und zwar nach Jahren gestaffelt seit 2007. Prozentual stehen in der Förderperiode 2014 bis 2020 demnach die meisten Mittel Sachsen zu (19,99 Prozent), gefolgt von Sachsen-Anhalt (13,85 Prozent) und Brandenburg (12,45). Die wenigsten zur Verfügung gestellten Mittel erhält Rheinland-Pfalz (1,05 Prozent). Die tatsächlich abgerufenen Leistungen können davon abweichen. Der Verteilungsschlüssel trage der Strukturschwäche der Regionen Rechnung, erklärt die Bundesregierung.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass regelmäßig Mittel nicht abgerufen worden sind. Zur Erklärung verweist die Bundesregierung auf geänderte Vorschriften, auf die Behörden teilweise mit angepassten Förderbedingungen reagiert hätten. Deshalb sei ab 2019 mit "annähernd vollständiger Vorbindung" zu rechnen. An der grundsätzlichen Ausgestaltung der Hilfen, die sich Bund und Land zur Hälfte teilen, soll nichts geändert werden.

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8. Zuständigkeiten bei Energiepolitik

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Energiepolitik geht es in der Antwort (19/3421) auf eine Kleine Anfrage (19/2727) der FDP-Fraktion. Darin betont die Bundesregierung die Eigenständigkeit der Länder in energiepolitischen Fragen. Sie würden ihre Ziele "auf sehr unterschiedliche Art und Weise" festlegen und sich deutlich unterscheiden. Derzeit werde an einer Übersicht über die Ausweisung und Entwicklung von Flächen für die Windenergienutzung gearbeitet; bundesweite Übersichten etwa zu den Energie-Zielen einzelner Bundesländer, deren prognostizierten Bedarf oder Erzeugungskapazitäten, liegen nicht vor.

Beim Ausbau Erneuerbarer Energien macht der Bund insofern Vorgaben, als er mit dem entsprechenden Gesetz ein bundesweit verbindliches Ausbau-Ziel und den Weg dorthin vorschreibt. Ausschreibungen über die Förderhöhe steuern diesen Pfad. "Zielvorgaben der Länder werden im Rahmen dieser bundesweiten Mengensteuerung nicht unmittelbar berücksichtigt", erklärt die Bundesregierung. Länder hätten jedoch die Möglichkeit, sich im Standortwettbewerb etwa durch das Ausweisen von Flächen zu positionieren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 548 - 26. Juli 2018 - 10.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018

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