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BUNDESTAG/7406: Heute im Bundestag Nr. 556 - 31.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 556
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 31. Juli 2018, Redaktionsschluss: 09.46 Uhr

1. Maßnahmen gegen Antisemitismus
2. Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz
3. Stärkung demokratischen Handelns
4. Patientenakte wird stufenweise eingeführt
5. Förderung von Künstlicher Intelligenz


1. Maßnahmen gegen Antisemitismus

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Kontrollmechanismen gegen Antisemitismus innerhalb bundeseigener Unternehmen" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3494) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2878). Darin schrieb die Fraktion, dass mehrere Mitarbeiter der bundeseigenen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) "mit öffentlichen Beiträgen insbesondere bei Social-Media-Anbietern wie Facebook durch antisemitische Beiträge aufgefallen" seien. "Unter anderem sollen diese Mitarbeiter zum Boykott gegen den Staat Israel aufgefordert oder Israel mit dem NS-Regime verglichen haben", heißt es in der Kleinen Anfrage. Wiederholt seien offenbar das Existenzrecht des Staates Israel und sein Recht auf Verteidigung in Frage gestellt worden.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, ist sie durch eine Veröffentlichung in der "Jerusalem Post" sowie via Internet Ende März 2018 auf private Verlautbarungen von acht Mitarbeitern der GIZ auf Facebook, die in den Jahren 2010 bis 2017 getätigt wurden, aufmerksam gemacht worden. "Diese Verlautbarungen wurden als antisemitisch kritisiert", schreibt die Bundesregierung weiter. Die GIZ habe mit allen betroffenen Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten intensive Gespräche zur Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte geführt und die Sachverhalte einer umfänglichen juristischen Prüfung unterzogen. In drei Fällen habe sie arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Sie habe eine Ermahnung ausgesprochen, eine Abmahnung erteilt und gegenüber einem Mitarbeiter die ordentliche Kündigung ausgesprochen.

Ferner verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass Arbeitnehmer des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, grundsätzlich verpflichtet seien, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Sollten private Aktivitäten Auswirkungen auf das Unternehmen und den Betriebsfrieden haben, könne der Arbeitgeber disziplinarische Maßnahmen ergreifen.

Alle Mitarbeiter der GIZ seien zudem beispielsweise nach den Leitlinien der GIZ sowie nach den dortigen "Grundsätzen integren Verhaltens" (GiV) den Werten des Grundgesetzes verpflichtet, schreibt die Bundesregierung weiter. Die GiV gälten für alle Mitarbeiter verbindlich und seien damit Bestandteil aller individuellen Arbeitsverträge. Alle Mitarbeiter würden zu Beginn ihrer Tätigkeit für die GIZ in Bezug auf das von ihnen erwartete integre Verhalten geschult. Antisemitismus widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung und stelle damit einen "schwerwiegenden Verstoß gegen die GiV" dar.

In den Landesbüros der GIZ (im Ausland) findet der Antwort zufolge ein regelmäßiger Austausch zur Sensibilisierung der Mitarbeiter statt. Sie würden darauf hingewiesen, dass die GIZ auftragsbezogen arbeitet, und dazu aufgefordert, keine eigenen politischen Stellungnahmen abzugeben, auch nicht in sozialen Medien.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, haben sich aus ihrer Sicht "die Mechanismen für die Organisation bewährt und leisten einen entscheidenden Beitrag zu den angemessenen Verhaltensmaßstäben in der GIZ". Individuelles Fehlverhalten könne dadurch nicht völlig vermieden werden, umso entscheidender seien "die sachverständige Aufarbeitung der Vorgänge und die entsprechende arbeitsrechtliche Einordnung bis hin zur Sanktionierung des Verhaltens".

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2. Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz (DIK) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/3489) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3231). Wie die Regierung darin ausführt, ist die DIK eine "Dialogplattform zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Muslimen in Deutschland". Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14. März 1918 festgehaltene Fortsetzung der DIK bedürfe der konzeptionellen Ausgestaltung.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die Konzeption der Fortführung der DIK in der 19. Legislaturperiode noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort vom 18. Juli weiter. Es entspreche der üblichen Praxis, dass die DIK zu Beginn einer Legislaturperiode im Hinblick auf ihre Themen neu ausgerichtet und gegebenenfalls in ihrer Arbeitsweise und Zusammensetzung angepasst wird. Dies liege in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, "das aktuell einen umfassenden Konsultationsprozess durchführt, in den ein breites Spektrum islamischer Organisationen und Initiativen der muslimischen Zivilgesellschaft, die Kirchen, die kommunalen Spitzenverbände, Ländervertreter und Bundesressorts einbezogen sind".

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3. Stärkung demokratischen Handelns

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über das "Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt" (BfDT) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3490) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3238). Danach hat das BfDT zur Aufgabe, "dem zivilgesellschaftlichen Engagement für Demokratie und Toleranz eine größere Resonanz in der Öffentlichkeit zu verschaffen und möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Einsatz für unsere Demokratie zu ermutigen und anzuregen". Dabei handele es sich um einen primärpräventiven Ansatz zur Stärkung des demokratischen Handelns von Bürgern.

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4. Patientenakte wird stufenweise eingeführt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Vorbereitungen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zur Einführung der elektronische Patientenakte sollen planmäßig bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage könnten die Krankenkassen ihren Versicherten elektronische Patientenakten anbieten, heißt es in der Antwort (19/3528) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3269) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die zuvor laufenden Projekte einzelner Kassen könnten dabei wichtige Impulse zur geplanten Nutzung der elektronischen Patientenakten in der Telematikinfrastuktur liefern. Versicherte sollen künftig die Möglichkeit bekommen, allen berechtigten Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verfügung zu stellen.

Die dabei zu erfüllenden Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit würden durch die gematik festgelegt. Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen dürften nur dann aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wenn die Festlegungen der gematik zur Interoperabilität beachtet würden.

Die elektronische Patientenakte soll stufenweise eingeführt werden. In der ersten Stufe sollen etwa Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Hinzu kommen elektronische Arztbriefe. In der ersten Stufe gehe es vor allem darum, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu ermöglichen. In weiteren Umsetzungsstufen sollen dann "Komfort- und Leistungsfunktionen" ergänzt werden.

Für die Nutzung der elektronischen Patientenakten gelte das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Versicherten könnten selbst entscheiden, ob sie die Technik nutzen möchten, welche Daten auf der Akte gespeichert und wem sie zugänglich gemacht würden.

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5. Förderung von Künstlicher Intelligenz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung wird bis Ende November dieses Jahres eine Strategie Künstliche Intelligenz (KI) erarbeiten und diese auf dem Digitalgipfel 2018 in Nürnberg öffentlich vorstellen. Die Bundesregierung möchte sowohl Forschung und Entwicklung als auch Anwendung von KI in Deutschland und Europa auf ein weltweit führendes Niveau bringen und dort halten. Deutschland soll zum weltweit führenden Standort für KI werden, insbesondere durch einen umfassenden und schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in Anwendungen sowie die Modernisierung der Verwaltung. "Artificial Intelligence (AI) made in Germany" soll zum weltweit anerkannten Gütesiegel werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (19/3564). Künstliche Intelligenz habe in den letzten Jahren eine neue Reifephase erreicht und entwickle sich zum Treiber der Digitalisierung und Autonomer Systeme in allen Lebensbereichen. Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft seien aufgefordert, sich den Chancen und Risiken der KI zu stellen. Die Bundesregierung sei dabei bestrebt, die KI in sämtlichen Politikfeldern aktiv mitzugestalten. Die aktuellen Fortschritte der KI insbesondere im Bereich des maschinellen Lernens basierten auf dem exponentiellen Zuwachs an Leistungsfähigkeit der Hardware und deren Nutzung für die Bearbeitung von großen Datenbeständen. Deutsche Forschungseinrichtungen zählten schon seit langem zu den besten Zentren der Welt. KI finde zunehmend in der Breite den Weg aus der Forschung in die Anwendung in der Wirtschaft.

Die Bundesregierung unterstreicht unter anderem, dass sie sich in der Pflicht sehe, eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von KI in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Wirtschaft, Staat und der Zivilgesellschaft voranzubringen. Auf der Grundlage europäischer Werte wie der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Achtung der Privatsphäre und des Gleichheitsgrundsatzes sollen die Potentiale der neuen Technologie gehoben werden. Es soll eine europäische Antwort auf datenbasierte Geschäftsmodelle und neue Wege der datenbasierten Wertschöpfung gefunden werden, die der hiesigen Wirtschafts-, Werte- und Sozialstruktur entspreche. Die sehr gute wissenschaftliche Basis der KI in Deutschland soll verbreitert und mit vielversprechenden anderen technologischen Entwicklungen und Anwendungen verknüpft werden, um neue Anwendungen in verschiedenen Branchen, der öffentlichen Verwaltung und in gesellschaftlichen Bereichen zu erschließen. Deutschland soll seine gute Position in der KI-Forschung auch zusammen mit europäischen Partnern und Technologieführern zu einer Spitzenposition ausbauen.

Die Bundesregierung strebt an, Deutschland zu einem attraktiven Forschungs- und Wirtschaftsstandort für KI-Expertinnen und -Experten aus dem In- und Ausland zu machen, der die weltweit klügsten Köpfe im Bereich KI anzieht und hält. Die Ausbildungskapazitäten im KI-Bereich sollen deutlich ausgeweitet werden. Die Wertschöpfung soll aus der Anwendung von KI erzeugt und der Nutzen von KI für die Bürger in den Fokus der Bemühungen gestellt werden - sowohl auf der persönlichen, individuellen Ebene als auch auf der gesellschaftlichen. Insbesondere sollen veränderungsbedingte Risiken minimiert werden, Systeme überprüfbar gemacht und unzulässige Diskriminierungen unterbunden werden. Im Hinblick auf den Einsatz von KI in der Arbeitswelt will sich die Bundesregierung für eine menschenzentrierte Entwicklung und Nutzung von KI-Anwendungen einsetzen. Die Erwerbstätigen sollen bei der Entwicklung von KI-Anwendungen in den Mittelpunkt gestellt werden und die Entfaltung ihrer Talente, ihrer Selbstbestimmtheit, Sicherheit und Gesundheit gefördert werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 556 - 31. Juli 2018 - 09.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2018

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