Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7505: Heute im Bundestag Nr. 657 - 12.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 657
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. September 2018, Redaktionsschluss: 10.52 Uhr

1. Rückgabe von NS-Raubkunst
2. Keine Erkentnisse über Friedensrichter
3. Förderung dualer Ausbildung im Ausland
4. Entwicklung von Bildungsstandards
5. Grüne fragen nach Maut-Vergabeverfahren
6. Transportflugzeuge der Cavok Air
7. Nachfrage zum Dopingopfer-Hilfegesetz


1. Rückgabe von NS-Raubkunst

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Beratungen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenen Kulturgut seien in der vorigen Legislaturperiode wegen möglicher erheblicher Folgeprobleme nicht abgeschlossen worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4187) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3951) zum aktuellen Stand des Entwurfs. Die Bundesregierung werde weiterhin prüfen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten es gibt, die zivilrechtliche Rechtsposition der Alteigentümer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu verbessern. Sie verweist auf die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung solcher Kulturgüter vom Dezember 1999, in der alle öffentlichen Einrichtungen in Deutschland aufgerufen wurden, ihre Kulturgutbestände zu überprüfen und Lösungen zu finden und private Einrichtungen und Personen aufgefordert werden, sich anzuschließen.

Die Abgeordneten hatten in der Anfrage auf spektakuläre Restitutionsfälle verwiesen, die das Thema NS-Raubkunst in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt hätten. 2015 sei ein Referentenentwurf erarbeitet worden, um Rechtssicherheit zu schaffen, der jedoch bis heute nicht öffentlich zugänglich sei.

*

2. Keine Erkentnisse über Friedensrichter

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sogenannte Friedensrichter und deren Urteile vor. Zuständig für die Durchführung von Straf- und Zivilverfahren seien die Länder, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4171) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3885). In der Antwort wird auf den Bericht des Bundesjustizministeriums "Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? - Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen" aus dem Jahr 2014 verwiesen (abrufbar unter www.bmjv.de). Bereits darin sei festgestellt worden, dass in Abwesenheit gerichtsförmiger oder mit formaler Macht ausgestatteter Strukturen nicht von Urteilen gesprochen werden kann.

Die Abgeordneten hatten unter anderem nach der Zahl von Friedensrichtern gefragt,und wollten wissen, wie viele von diesen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit kriminellen Clans stehen.

*

3. Förderung dualer Ausbildung im Ausland

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Im Rahmen der Förderbekanntmachungen "Berufsbildungsexport" unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2009 Projekte zur Stärkung und Umsetzung dualer Ausbildungsstrukturen im Ausland. Seit 2016 hat das BMBF zudem mit dem Programm "Internationalisierung der Berufsbildung" weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4168) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (18/3874), die die duale Ausbildung als "Erfolgsmodell" und "Aushängeschild Deutschlands" bezeichnet hatte und es daher für sinnvoll hält, die positiven Erfahrungen der betrieblichen Ausbildung mit anderen Staaten zu teilen und aktiv zu fördern.

Neben dem BMBF unterstütze seit 2017 das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit dem Programm "Skills Expert Programm" insbesondere kleine und mittlere deutsche Unternehmen im Ausland bei der Qualifizierung lokaler Arbeitskräfte im mittleren Qualifikationssegment durch eine bedarfsgerechte betriebliche Ausbildung.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass mit dem Programm develoPPP.de das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zudem die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Entwicklungspolitik zu beiderseitigem Nutzen fördere. Dabei setzten deutsche Unternehmen auch Projekte zur praxisorientierten Ausbildung im Ausland in Anlehnung an die duale Berufsausbildung um. Das Auswärtige Amt (AA) übernehme über seine Auslandsvertretungen und die dort eingerichteten Runden Tische eine koordinierende Rolle der Akteure der Berufsbildung im Ausland und sorge für eine angemessene Berücksichtigung dieses Themas in den bilateralen Beziehungen.

Bei den geförderten Vorhaben handele es sich um Pilotprojekte, die sich entweder auf die modellhafte Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Geschäftsmodelle für deutsche Bildungsanbieter auf Auslandsmärkten oder auf modellhafte Beiträge zu Berufsbildungsreformen der jeweiligen Zielländer fokussieren. Die Förderung ziele damit auf nachhaltige und modellhafte, übertragbare Strukturen und nicht primär auf möglichst hohe Absolventenzahlen. Die Anzahl der jährlichen Absolventenzahlen werde daher nicht systematisch erhoben und sei vor dem Hintergrund der Verschiedenheit der Berufsbildungssysteme und entwickelten Modellansätze insgesamt nicht zu vergleichen. Geförderte Projekte deckten die ganze Bandbreite beruflicher Aus- und Weiterbildung ab, angefangen von Erstausbildungen in gewerblich-technischen und handwerklichen Berufen über Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen (Kurzzeitmaßnahmen) bis hin zur Ausbildung von Berufsbildungspersonal (insbesondere Lehrkräfte und betriebliche Ausbilder).

Die Auszubildenden absolvierten gerade kein "fremdes" Ausbildungssystem, sondern ein unter Berücksichtigung des lokalen Kontextes implementiertes System. Das duale System werde mehrheitlich mit einer praxisnahen Ausbildung, hoher Anerkennung und guten Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt in Verbindung gebracht. Die Bundesregierung nennt mehrere Punkte, die für die duale Ausbildung sprechen: Die gute Perspektive auf eine feste Anstellung nach dem Abschluss der Ausbildung; die Aussicht auf eine bessere Anstellung und damit ein besseres Einkommen als durch eine Ausbildung nach herkömmlichen - vor allem schulisch basierten - lokalen Standards; die Kombination aus praxisnaher, dualer Ausbildung mit Anerkennung im lokalen Bildungssystem und gesonderter Zertifizierung (z. B. durch Auslandshandelskammern); die Möglichkeit, bereits während der Ausbildung ein Einkommen zu erhalten; eine praxisorientierte Ausbildung, in der Theorie und Praxis miteinander verbunden werden und die Tatsache, dass eine duale Ausbildung auch ein Ausgangspunkt für eine individuelle Karriere im Ausland sein kann.

Die Bundesregierung arbeite mit einer Vielzahl an Kooperationspartnern im Ausland zusammen, um durch den gegenseitigen Austausch von Erfahrungen das System der dualen Ausbildung in Deutschland noch weiter zu stärken, insbesondere mit der OECD und der European Alliance for Apprenticeship. Daneben sei Deutschland Teil der sogenannten DACH-Initiative (Deutschland, Österreich, Schweiz), die dem Erfahrungsaustausch zwischen den drei Staaten diene. Eine Übersicht der einzelnen Vorhaben enthält Anlage 1 in der Antwort der Bundesregierung.

*

4. Entwicklung von Bildungsstandards

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienene "Bildungsgipfel-Bilanz" des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm stellt klar: "Die vermeintliche "Bildungsrepublik Deutschland" bleibt ein sozial gespaltenes Land. Die soziale Schieflage bleibt die Achillesferse unseres Bildungssystems", zitieren Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kleine Anfrage (19/4078) die Bilanz. Die Zahl der jungen Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss bleibe bedrückend hoch. Auch bei der Weiterbildung und im Studium öffne sich die Schere zwischen Gewinnern und Verlierern. Es gebe zudem Anlass zur Sorge, dass gerade seit 2015 wieder Verschlechterungen bei den Zahlen der jungen Menschen ohne Schulabschluss, bei der Versorgung mit Krippenplätzen und bei der Bildungsfinanzierung zu verzeichnen seien.

Die Grünen fragen, in wieweit die auf dem Bildungsgipfel 2008 beschlossenen Bildungsstandards- und Ziele erreicht worden seien und wollen gerne wissen, inwiefern die gemeinsamen Bildungsstandards nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Zweck, mehr Vergleichbarkeit zwischen den Ländern und mehr Qualität in der Schulbildung zu schaffen erreicht worden sind. Zudem interessiert die Grünen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Tatsache zieht, dass laut Bildungsfinanzbericht 2017 des Statistischen Bundesamts Bund, Länder und Kommunen zwar mehr Geld in die Bildung investieren, gemessen an der Wirtschaftskraft Deutschlands der Anteil der Ausgaben allerdings stetig sinke. 2010 seien noch 6,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung investiert worden, 2014 seien es nur noch 6,6 Prozent und 2015 gar nur noch 6,4 Prozent gewesen.

*

5. Grüne fragen nach Maut-Vergabeverfahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem aktuellen Stand des Vergabeverfahrens für die Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Toll Collect GmbH erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4119). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass im Mai des laufenden Jahres 2018 die Rechtstreitigkeiten zwischen dem Bund und Toll Collect, dem privaten Betreiber des Lkw-Mauterhebungssystems nach 14 Jahren beigelegt worden seien. Seit 2004 seien rund 250 Millionen Euro Steuergelder für die Anwaltskosten des Bundes im Rahmen des sogenannten Mautschiedsverfahrens verausgabt worden, schreiben die Grünen. Dennoch habe sich die Bundesregierung kürzlich gegen einen zukünftigen Betrieb des Lkw-Maut-Systems aus Bundeshand entschieden und plane nun die erneute Veräußerung der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH und den Abschluss eines neuen Betreibervertrages zum Betrieb des Lkw-Mautsystems mit einem privaten Betreiber.

Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund gefragt, wie der konkrete Auftrag an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Mautbetriebs für die Lkw-Maut lautet und welche Annahmen hinsichtlich der Gesamt-Kapitalkosten eines privaten Betreibers nach dem derzeit verfolgten Privatisierungsmodell in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung getroffen worden sind. Wissen wollen die Parlamentarier auch, auf welche Weise im Rahmen der Untersuchungen die Erfahrungen aus anderen Staaten berücksichtigt wurden, in denen die Betreiberaufgabe hinsichtlich des Mautsystems von der öffentlichen Hand oder öffentlichen Infrastrukturbetreibern wahrgenommen werden.

*

6. Transportflugzeuge der Cavok Air

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für Überflüge Thüringens durch Transportflugzeuge des Typs Antonov der ukrainischen Fluggesellschaft Cavok Air interessiert sich die AfD-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/4112) verweisen die Abgeordneten auf die damit verbundene hohe Lärmbelästigung und wollen von der Bundesregierung wissen, "weshalb Transportflugzeuge des Typs Antonov der Fluggesellschaft Cavok Air für Flüge im Auftrag der Bundesregierung verwandt werden", welchen Startpunkt und welches Ziel die Flüge jeweils gehabt hätten und was oder wer dabei auf jeweils welcher Rechtsgrundlage transportiert worden sei.

*

7. Nachfrage zum Dopingopfer-Hilfegesetz

Sport/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Mögliche Regelungslücken beim Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG) thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4147). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass durch das 2. DOHG ihrer Ansicht nach bisher keine Personen anspruchsberechtigt sind, die dadurch geschädigt wurden, dass ihre Mutter bereits vor der Schwangerschaft gedopt wurde. Anspruchsberechtigt seien bisher nur Betroffene der zweiten Generation, sofern die Mutter während der Schwangerschaft gedopt wurde. Die Grünen wollen nun von der Bundesregierung wissen, ob sie politischen Handlungsbedarf sieht, um oben genannten Personen Zugang zu Entschädigungen nach dem 2. DOHG zu verschaffen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 657 - 12. September 2018 - 10.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang