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BUNDESTAG/7535: Heute im Bundestag Nr. 687 - 24.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 687
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. September 2018, Redaktionsschluss: 12.08 Uhr

1. Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen
2. Rechte für politisch Verfolgte
3. Sozialarbeiter-Zeugnisverweigerungsrecht
4. Liste rechter Gruppe wird ausgewertet
5. Bilanz der Mietpreisbremse
6. Grüne fragen nach Pakt für den Rechtsstaat
7. Integrationsmaßnahmen im Haushalt


1. Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will über die Art und Weise der Umsetzung der sogenannten BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Kommission für Wachstum, Beschäftigung und Strukturwandel entscheiden. Geplant ist demnach, die 13. und 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung anzupassen. Die für die entsprechende Anpassung an die neuen europäische Anforderungen notwendige Überprüfung des Standes der Technik für Großfeuerungsanlagen sei noch nicht abgeschlossen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4132) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3620). Die Grünen hatten darin die Umsetzung des überarbeiteten "Dokuments für Großfeuerungsanlagen"( LCP BREF) und die neu festgelegten, mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) assoziierten Emissionswerte-Bandbreiten thematisiert.

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2. Rechte für politisch Verfolgte

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Internationale Fahndungsersuchen über das Schengener Informationssystem oder Interpol werden in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung nicht umgesetzt, wenn eine spätere Auslieferung von vornherein ausgeschlossen erscheint. Das wäre unter anderem der Fall, wenn eine politische Verfolgung droht, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4365) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3825). Weiter heißt es darin, eine Statistik über die Anzahl der nicht bewilligten Fahndungsersuchen werde ebenso wenig geführt wie über etwaige Gründe für die Nichtbewilligung. Ebenso wenig würden die Staaten, bei denen die Nichtbewilligung der Fahndung wegen der Gefahr einer politischen Verfolgung erfolgt ist, erfasst. Aus der Türkei habe das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem Putschversuch vom 15. Juli 2015 848 Fahndungsersuchen der Behörden erhalten, davon 791 zur Festnahme. Das BKA prüfe jedes einzelne Fahndungsersuchen; Fälle von besonderer Bedeutung würden dem Justizministerium vorgelegt, das im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt über die Umsetzung der Fahndung entscheide. Keine Statistik führe die Bundesregierung dazu, wie vielen Fahndungsersuchen der türkischen Behörden stattgegeben wurden.

Die Fraktion hatte unter anderem gefragt, welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (etwa Spanien) oder des Europarates (etwa die Türkei und die Ukraine) aus Sicht der Bundesregierung über Interpol verteilte Haftbefehle in Einzelfällen zur politischen Verfolgung von Oppositionellen oder von Angehörigen von Unabhängigkeitsbestrebungen genutzt haben.

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3. Sozialarbeiter-Zeugnisverweigerungsrecht

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hält die Regelung zum Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter für sachgerecht. In der Antwort (19/4371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4085) heißt es, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die Tätigkeit von Sozialarbeitern in den Arbeitsfeldern mobiler Jugendarbeit, Reintegration gewaltbereiter junger Menschen und bei der Beratung von Gewaltopfern ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Klienten voraussetzt. Im Sinne einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung sei der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten in Strafprozessen jedoch auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Eine Einschränkung der möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung komme daher nur bei Vorliegen ganz besonders wichtiger Interessen in Betracht. Diese seien bei der Tätigkeit der Beratungsstellen nach Paragraf 53 Absatz 1 Nr. 3b Strafprozessordnung gegeben. Ergänzend nimmt die Bundesregierung Bezug zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke "Die Situation der Straßenkinder in Deutschland" (19/4123). Die Fragesteller wollten wissen, wie die Bundesregierung zu einer möglichen Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter steht.

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4. Liste rechter Gruppe wird ausgewertet

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Auswertung der bei Durchsuchungen von Objekten der extrem rechten "Nordkreuz"-Gruppe sichergestellten schriftlichen Unterlagen und elektronischen Datenträger führte nach Angaben der Bundesregierung zur Feststellung einer Liste mit den Namen von 24.521 Personen, deren Verzeichnis aus einem Hack eines Onlineversandes aus dem Jahr 2015 stammt. Ergänzungen zu diesen Einträgen seien nicht festgestellt worden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4369) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4050). Die Liste beziehungsweise die Listen enthielten keine Kategorien. Weitere Fragen könnten aufgrund der laufenden Ermittlungen und der noch nicht abgeschlossenen Auswertung nicht beantwortete werden.

Hintergrund der Anfrage ist den Abgeordneten zufolge die Durchsuchung mehrerer Objekte von Mitgliedern der Gruppe seit August 2017 wegen der mutmaßlichen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, bei denen unter anderem Listen mit mehreren tausend Namen von linken Politikern und Journalisten gefunden worden seien.

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5. Bilanz der Mietpreisbremse

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Nach aktuellem Stand wurde die Mietpreisbremse bisher in insgesamt 313 Kommunen eingeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3945) zum Thema Bilanz von drei Jahren Mietpreisbremse. Darin heißt es, die Regelungen der Mietpreisbremse gälten unabhängig davon, ob in dem von der Landesregierung als angespanntem Wohnungsmarkt bestimmten Gebiet ein qualifizierter Mietspiegel besteht oder nicht. Neuer Wohnraum, der zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen könnte, werde durch die Mietpreisbremse nicht geschaffen. Sie diene dem sozialpolitischen Ziel, den Mietanstieg in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen, während Maßnahmen zur Schaffung weiteren Wohnraums noch keine ausreichende Wirkung entfalten können. Neben der Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens plane die Bundesregierung ein breites Maßnahmenpaket insbesondere mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Wohnungsneubau weiter zu verbessern. Weiter schreibt die Bundesregierung, grundsätzlich flössen Neuvertragsmieten und damit auch die Mieten der vermieteten Neubauten der letzten vier Jahre in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Es komme aber immer auf den Einzelfall an. Eine Bitte der Bundesländer nach einer Verlängerung der Mietpreisbremse liege bislang nicht vor.

Zur Frage nach der Wirksamkeit der Mietpreisbremse, heißt es, der Bundesregierung lägen bislang zwei von ihr in Auftrag gegebene Studien vor. Sie sei bestrebt, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Mietpreisbremse bis Ende des Jahres 2018 zu evaluieren, umzusetzen. Ein entsprechender Auftrag sei an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vergeben worden. Vorerst gelte es die Ergebnisse dieser Evaluation abzuwarten. Der Antwort sind unter anderem Tabellen über die Entwicklung der Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen, zur Entwicklung der Neubautätigkeit von Wohnungen sowie zur Entwicklung der Wohnungsmieten von Neubauwohnungen beigefügt.

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6. Grüne fragen nach Pakt für den Rechtsstaat

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach dem Stand der Ausgestaltung des von den Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD vereinbarten Pakts für den Rechtsstaat fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung. In einer Kleinen Anfrage (19/4340) erkundigen sich die Abgeordneten danach, was aus der Ankündigung eines Stellenaufbaus in der Justiz der Länder und des Bundes und einer weiteren Digitalisierung der Justiz geworden ist. So wollen sie unter anderem wissen, wie viele der von der Koalitionsvereinbarung für die Justiz vorgesehenen Stellen im Bundeshaushalt 2018 und im Bundeshaushaltsentwurf 2019 veranschlagt sind und wie viele Stellen der Bund den Ländern finanzieren wird. In diesem Zusammenhang fragen die Abgeordneten nach dem Umfang und dem Procedere der finanziellen Unterstützung der Länder.

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7. Integrationsmaßnahmen im Haushalt

Haushalt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die strategischen Ziele der Integrationspolitik und wie sie sich im Bundeshaushalt niederschlagen erfragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4342). Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem Auskunft über die Finanzplanung in diesem Themenbereich und die tatsächlichen Mittelabflüsse der vergangenen Jahre.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 687 - 24. September 2018 - 12.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2018

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