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BUNDESTAG/7545: Heute im Bundestag Nr. 697 - 26.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 697
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. September 2018, Redaktionsschluss: 08.28 Uhr

1. Paritätische Krankenversicherungsbeiträge
2. Regelung für Onlinehandel
3. Steuerabkommen mit Tunesien
4. Grüne fragen nach Bangladesch-Abkommen
5. FDP fragt nach Fluchtursachenbekämpfung


1. Paritätische Krankenversicherungsbeiträge

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (19/4454), das dem Bundestag jetzt zur Beratung vorliegt, wird in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt.

Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt erhalten. Die Beitragszahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der GKV beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, etwa ein Selbstständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte.

Ist jedoch ein Versicherter nicht erreichbar, zahlt keine Beiträge und ist auch nicht abgemeldet, wird er zum Höchstbeitrag weiterversichert. So häuften sich Beitragsschulden an. Nun sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Mitgliedschaft solcher "passiven" Mitglieder zu beenden.

Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab 2020 innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden, um den Kassenwettbewerb nicht zu verzerren.

Der Gesetzentwurf bietet den Krankenversicherungen künftig auch die Möglichkeit, bei ihren Finanzanlagen zur Absicherung der betriebsinternen Altersrückstellungen den Aktienanteil von zehn auf 20 Prozent zu verdoppeln. Diese Neuregelung soll den Kassen angesichts der dauerhaft niedrigen Zinsen bessere Renditemöglichkeiten eröffnen.

Schließlich wird mit dem Entwurf ehemaligen Zeitsoldaten ab 2019 ein einheitlicher Zugang zur GKV ermöglicht. Die Soldaten erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Beitragszuschuss, der anstelle der Beihilfe gezahlt wird.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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2. Regelung für Onlinehandel

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug soll unterbunden werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455) vor. Mit dem Gesetz werden zudem die Fahrer elektrisch angetriebenen Dienstwagen und von Hybridfahrzeugen bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet.

Im umsatzsteuerlichen Teil des Gesetzentwurfs ist vorgesehen, für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes eine Haftung einzuführen, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. "Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern", heißt es in dem Entwurf. Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen. Wie hoch die steuerlichen Mehreinnahmen sein werden, kann die Regierung nicht beziffern.

Geändert werden soll auch das Einkommensteuergesetz. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt für alle Elektrofahrzeuge und auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Die steuerlichen Mindereinnahmen sollen im Jahr 2019 275 Millionen Euro betragen und bis 2022 auf 635 Millionen Euro steigen.

Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem das
Körperschaftsteuergesetz, das Zerlegungsgesetz und das
Investmentsteuergesetz.

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3. Steuerabkommen mit Tunesien

Berlin: (hib/HLE) Mit Tunesien soll ein Steuerabkommen geschlossen werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/4464) eingebracht. Doppelbesteuerungen würden bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis darstellen, heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen ist unter anderem eine Reduzierung der Quellensteuer bei Dividenden und Schachtelbeteiligungen in bestimmten Fällen.

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4. Grüne fragen nach Bangladesch-Abkommen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Welche Mitgliedsunternehmen des Textilbündnisses sich an dem neuen Bangladesch Sicherheitsabkommen beteiligen, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mittels einer Kleinen Anfrage (19/4400) erfahren. Auch wollen die Abgeordneten wissen, welche Mitglieder des Textilbündnisses gegenwärtig unter anderem in Bangladesch produzieren und wer von ihnen das bis zum 15. Mai 2018 geltende Sicherheitsabkommen unterzeichnet hat.

Das Textilbündnis war von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller am 16. Oktober 2014 mit dem Ziel gegründet worden, soziale, ökologische und ökonomische Verbesserungen entlang der gesamten Textil-Lieferkette zu erreichen. Nach dem Einsturz des Rana Plaza Fabrikgebäudes in Bangladesch, bei dem über 1.100 Arbeiter ums Leben kamen, wurde 2013 das Sicherheitsprogramm "Bangladesh Safety Accord" aufgelegt, um die Arbeitsplätze in den Fabriken sicherer zu machen.

Wie die Grünen-Fraktion unter Berufung auf einen Bericht der Deutschen Welle schreibt, wolle sich nur ein Viertel der Marken, die zuvor Teil des Programms gewesen seien, bei einer neuen Übergangsvereinbarung weiterhin an dem Programm beteiligen. Sie fragt daher nach den entsprechenden Unternehmen und deren Gründen.

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5. FDP fragt nach Fluchtursachenbekämpfung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Entwicklung der weltweiten Fluchtbewegungen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/4257) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche 20 Länder nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig am stärksten von Flucht und Vertreibung betroffen sind und welche Gründe es dafür gibt. Außerdem fragen sie, welche strategischen Ziele die Bundesregierung sich für die Bekämpfung von Fluchtursachen gesetzt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 697 - 26. September 2018 - 08.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2018

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