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BUNDESTAG/7549: Heute im Bundestag Nr. 701 - 26.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 701
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. September 2018, Redaktionsschluss: 12.26 Uhr

1. Eigentümerwechsel bei Patientenberatung
2. Verfassungsänderung zu Klimaschutz
3. Höhere Dienst- und Versorgungsbezüge
4. Gesetz für ERP-Wirtschaftsplan 2019
5. Folgen des Brexit für die Wirtschaft


1. Eigentümerwechsel bei Patientenberatung

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich mit dem Eigentümerwechsel bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) befasst. Unlängst sind die UPD gGmbH, die Mutterfirma Sanvartis und die Sanvartis Group an die Careforce Sanvartis Holding verkauft worden. Abgeordnete mehrerer Fraktionen äußerten in der Ausschusssitzung am Mittwoch große Bedenken und sprachen sich dafür aus, die jüngste Entwicklung genauer zu untersuchen. Careforce wird eine Nähe zur Pharmaindustrie nachgesagt.

Vor allem aus der Opposition, aber auch von der SPD kam Kritik an mangelnder Transparenz über die Verwendung von Fördergeldern in Millionenhöhe. Zudem gebe es Hinweise auf eine unzureichende Qualität des Beratungsangebotes. Schon die Vergabe der UPD an Sanvartis war heftig umstritten, auch weil die Neutralität der Beratung durch das Callcenter-Unternehmen bezweifelt wurde.

Gesundheits-Staatssekretär Thomas Gebhart (CDU) sagte im Ausschuss, das Ministerium sei im August über den Eigentümerwechsel informiert worden. An dem Vertrag habe sich nichts geändert. Die Qualität der Beratung werde derzeit evaluiert, die Ergebniss blieben abzuwarten.

Der Gesellschafterwechsel habe keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis des GKV-Spitzenverbandes mit der Sanvartis GmbH und der UPD gGmbH, sagte Gebhart weiter. Die möglichen mittelbaren Auswirkungen würde derzeit geprüft. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung nicht gewährleistet seien.

Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen ist unklar, wofür die Fördermittel im Einzelnen ausgegeben werden. So sei von einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Ausgaben für Softwarelizenzen die Rede. Nach Aussage von Gebhart gibt es dafür keine Anhaltspunkte.

Mehrere Abgeordnete sprachen sich dafür aus, die unmittelbar beteiligten Organisationen in den Ausschuss einzuladen, um über die aktuelle Entwicklung informiert zu werden. Der Ausschussvorsitzende Erwin Rüddel (CDU) will mit den Obleuten darüber beraten.

Seit Januar 2016 hatte die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD betrieben. Zuvor wurde der Auftrag von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen. Der GKV-Spitzenverband hatte sich 2015 im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten für die Neuvergabe entschieden. Zugleich wurde die Förderphase von fünf auf sieben Jahre verlängert. Die Fördermittel wurden von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht.

Die Fachleute der UPD beraten Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.

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2. Verfassungsänderung zu Klimaschutz

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit einer Änderung des Grundgesetzes eine verfassungsrechtliche Stärkung des Klimaschutzes erreichen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/4522) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll in Artikel 20a des Grundgesetzes "konkretisierend und mit klarstellender Wirkung" eingefügt werden, "dass die internationalen Zielvorgaben und Verpflichtungen bei der Erfüllung der Schutzpflicht verbindlich sind", wie die Abgeordneten in der Begründung schreiben.

Zugleich soll nach dem Willen der Fraktion "der bestehende Konsens zum Ausstieg aus der Atomenergie auf Ebene der Verfassung festgeschrieben" werden. Damit werde verfassungsrechtlich gesichert, "dass nicht das eine Ziel (Klimaschutz) gegen das andere (den ebenso elementaren Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vor den existenziellen Gefahren der Atomenergie) ausgespielt werden kann". Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, dass durch eine weitere Grundgesetzänderung der Begriff der Verbrauchssteuer definiert wird, "um das nötige Instrumentarium für die Bekämpfung der Klimakrise im fiskalischen Bereich bereitzustellen.

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3. Höhere Dienst- und Versorgungsbezüge

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Beamte des Bundes und Soldaten können mit höheren Bezügen rechnen. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020" (19/4116) hervor, den der Innenausschuss am Mittwoch einstimmig verabschiedete. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag in seiner als Unterrichtung (19/4468) vorliegenden Stellungnahme keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben.

Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund zum 1. März 2018 und zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden. Damit werde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18. April 2018 zeitgleich und systemgerecht übernommen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Erhöhung im Jahr 2018 berücksichtige einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten.

Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge den Angaben zufolge im Ergebnis zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent. Die Empfänger von Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 erhalten laut Vorlage im Jahr 2018 ergänzend eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro. Die Anwärterbezüge erhöhen sich laut Vorlage zum 1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro.

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4. Gesetz für ERP-Wirtschaftsplan 2019

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) etwa 775 Millionen Euro bereitstellen. Dies geht aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondermögens für das Jahr 2019 (19/4458) hervor. Das Geld soll besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zu Gute kommen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 7,8 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Der Bundestag soll sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.

Das ERP-Sondervermögen des Bundes ("European Recovery Program") geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert.

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5. Folgen des Brexit für die Wirtschaft

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Folgen des Brexit für die deutsche Wirtschaft sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/4417) der FDP-Fraktion. Es geht den Abgeordneten dabei um die Auswirkungen von Wechselkursänderungen, um die Verlagerung europäischer Behörden und um die Exportentwicklung. Gegenwärtig bestünden erhebliche Unsicherheiten für weit reichende Gruppen von Mittelständlern bis hin zu Entscheidern und Mitarbeitern an Universitäten, von Hochseefischern bis zu Beschäftigten in der Luftfahrtindustrie. Es gebe keine Klarheit etwa über die Anwendbarkeit von EU-Recht, Handelshemmnisse und grenzüberschreitende Forschungsmöglichkeiten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 701 - 26. September 2018 - 12.26 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2018

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