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BUNDESTAG/7557: Heute im Bundestag Nr. 709 - 27.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 709
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 27. September 2018, Redaktionsschluss: 10.14 Uhr

1. FDP und Grüne wollen mehr Kooperation
2. FDP will Fonds für Hardware-Nachrüstung
3. Einheitliche Messverfahren bei Stickoxiden
4. Politikerkontakte mit Sicherheitsbehörden
5. Bundespolizisten in Saudi-Arabien
6. Zusammenarbeit mit London bei Sicherheit


1. FDP und Grüne wollen mehr Kooperation

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben die von der Bundesregierung geplante Änderung im Artikel 104c des Grundgesetzes als "unzureichend" bezeichnet. In einem gemeinsamen Antrag (19/4556) fordern sie Änderungen im Grundgesetz in Form einer "Ermöglichungsklausel" für Bildungszusammenarbeit im Artikel 91b. Damit soll nach Willen der beiden Fraktionen erreicht werden, "dass Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesen zusammenwirken können". Zudem sprechen sich FDP und Grüne dafür aus, Mittelvergaben des Bundes für Investitionen in kommunale Bildungsinfrastrukturen nicht mehr degressiv und befristet auszugestalten, wie es in Artikel 104b Absatz II des Grundgesetzes vorgeschrieben ist.

Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf (19/3440) vorgelegt, der unter anderem eine Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes vorsieht, um weiterreichende Investitionen des Bundes in Bildungsinfrastrukturen zu ermöglichen. Der Entwurf wird am Freitag gemeinsam mit einem Antrag der AfD (19/4543) sowie dem Antrag der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen beraten.

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2. FDP will Fonds für Hardware-Nachrüstung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Fonds zur freiwilligen Hardware-Nachrüstung von EURO-5-Diesel- Fahrzeugen aufzulegen, in den Bund und Automobilindustrie einzahlen. In einem Antrag (19/4534), der am Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten wird, wird zudem verlangt, Hersteller, die nachweislich betrogen haben, zu einer Hardware-Nachrüstung auf eigene Kosten zu verpflichten.

Die Bundesregierung müsse endlich handeln und Fahrverbote wirklich verhindern, anstatt immer wieder nur zu erklären, dass man sie nicht wolle, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Berufspendler, Handwerker und die Bürger, die auf ihr Auto angewiesen seien, dürften nicht weiter in Unsicherheit gelassen werden. "Es bedarf jetzt eines schnellen und entschlossenen Handelns", fordern die Abgeordneten. Das hohe Gut einer selbstbestimmten individuellen Mobilität müsse immer im Blick behalten werden. Es dürfe weder zu einer Diskriminierung, noch zu einer finanziellen Überforderung einzelner Bürger kommen.

Mit dem Ziel der Verhinderung von Fahrverboten müsse die Bundesregierung sofort bei der Europäischen Union ein Moratorium bis 2020 zur Aussetzung der Anwendung der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG erwirken, verlangt die Fraktion. So könnten Klagen hierzulande wegen zu hoher NOx-Belastungen die juristische Grundlage entzogen werden. "Angesichts der wissenschaftlich ungesicherten gesundheitlichen Auswirkungen von geringen bis moderaten Grenzwertüberschreitungen und Unzulänglichkeiten der Messverfahren erscheint ein befristeter Zeitaufschub zur Erreichung der von der EU verlangten Grenzwerte verhältnismäßig", heißt es in dem Antrag.

Darüber hinaus müsse die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Fitnesschecks der EU-Luftqualitätsrichtlinie die Grenzwerte und die Messverfahren einer generellen Überprüfung unterziehen. "Die Auswirkungen der Richtlinie müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden", fordert die Fraktion.

Sollten Moratorium und Fitnesscheck bei der EU scheitern, müsse die Bundesregierung für eine Mobilitätgarantie der von Fahrverboten betroffenen Dieselhalter sorgen und als letztes Mittel eine Nachrüstung der Abgasreinigungssysteme betroffener Fahrzeuge mit wirksamen Katalysatoren, etwas auf Harnstoffbasis, ins Auge fassen. Unbestritten könne diese, wenn technisch in betroffene Fahrzeuge einbaubar, gegenüber einer Software-Nachrüstung eine ausreichende Minderung der NOx-Emissionen bewirken, urteilen die Abgeordneten. Eine solche Hardware-Umrüstungsmöglichkeit müsse dann aber mit Augenmaß erfolgen. Der Nutzen müsse größer sein, als der volkswirtschaftliche Gesamtschaden, der bei Investitionen in Millionen von Gebrauchtfahrzeugen bei nur noch geringem Restwert schnell entstehen könne. Wirtschaftlich und verhältnismäßig sei daher nur eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen der Abgasnormen EURO-5.

Die Kosten einer möglichen Umrüstung dürften nicht alleine zu Lasten der Steuerzahler oder der betroffenen Halter gehen, die ihr Fahrzeug rechtmäßig und in gutem Glauben erworben haben, warnen die Liberalen. "Da wo betrogen wurde, muss die Industrie zu 100 Prozent die Kosten einer solchen Hardware-Nachrüstung tragen", fordern sie. Wo die Hersteller hingegen rechtlich nicht verpflichtet werden könnten, Diesel-Fahrzeuge auf die Schadstoffnorm EURO-6b umzurüsten, schlägt die Fraktion, ähnlich der Förderung des Bundes für Rußpartikelfilter, die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung von Hardware- Nachrüstungen vor, in den Bund und Automobilindustrie einzahlen.

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3. Einheitliche Messverfahren bei Stickoxiden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion spricht sich für die Einführung von bundesweit einheitlichen und vergleichbaren Messverfahren bei Stickoxiden aus, "um Fahrverbote wirksam zu verhindern". In einem Antrag (19/4542) der am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, "in Absprache mit den Ländern gemeinsame Standards beim Aufstellen der Messstationen zu evaluieren", da gerichtlich verwertbare Messergebnisse nur dann zu Fahrverboten führen könnten, "wenn die Messergebnisse an allen Standorten vergleichbar sind".

Insbesondere an Standorten mit Messstationen unmittelbar am Straßenrand sollen nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion weitere Messstationen mit maximal möglichem Abstand (höchstens zehn Meter) gemäß der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) installiert werden. Dadurch solle gewährleistet werden, dass gemittelte Messergebnisse mit minimalem und maximalem Abstand erfasst werden können. Nur auf dieser Grundlage ließen sich Aussagen über die Luftqualität an der gemessenen Stelle ableiten, schreiben die Abgeordneten.

In dem Antrag wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, zu prüfen, "inwieweit der Bund rechtlich die Möglichkeit hat, eigene Messstationen aufzustellen, um bundesweit einheitliche Messverfahren sicherzustellen". Das gelte insbesondere in Städten, die von Fahrverboten betroffen sind oder unmittelbar vor Fahrverboten stehen. Zudem solle die Bundesregierung für jede Stadt eine Evaluation durchführen, inwieweit die Standorte der Messstationen repräsentativ sind. Schließlich solle sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, "dass EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen einzelne Mitgliedsstaaten nur dann einzuleiten sind, wenn alle Mitgliedsstaaten vergleichbare Messverfahren durchführen".

Zur Begründung ihrer Initiative schreibt die AfD-Fraktion, die Industrienation Deutschland müsse seit einiger Zeit miterleben, wie Diesel-Fahrer und generell PKW-Besitzer von Umweltverbänden "an den Pranger gestellt werden und ein öffentlicher Feldzug gegen das beliebteste Fortbewegungsmittel der Deutschen stattfindet". Die Folge seien nicht nur massive finanzielle Schäden für Halter von Diesel- Fahrzeugen, sondern auch die "Verteufelung des Verbrennungsmotors". Daraus resultieren nach Auffassung der Abgeordneten nicht nur massive Wertverluste für Millionen von Bürgern, sondern auch unzumutbare Einschnitte in die individuelle Freiheit der PKW-Halter. Gerade für schwächere Einkommensschichten stelle dies einen massiven Eingriff dar.

Die Auswahl der Standorte der Messstationen unterliege politischer Einflussnahme in den jeweiligen Landesregierungen, kritisiert die AfD- Fraktion. Aus "ideologischen Gesichtspunkten" würden diese die Probeentnahmestellen derart aufstellen, dass die Messergebnisse maximal hoch ausfallen. Somit würden Fahrverbote nicht auf Grund objektiver Daten verhängt, sondern als politisches Instrument eingesetzt. Die Folgen seien aber derart massiv und für die Industrienation Deutschland maximal schädlich, "dass hier die Bundesregierung eingreifen muss und dafür Sorge tragen muss, dass einheitliche, objektive und nachvollziehbare Kriterien bei der Auswahl der Standorte der Messstationen getroffen werden", fordert die AfD- Fraktion.

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4. Politikerkontakte mit Sicherheitsbehörden

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, ob es bei den Sicherheitsbehörden des Bundes Regeln für Kontakte der Behördenmitarbeiter und -leiter zu Politikern gibt. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/3891) unter anderem danach, mit wie vielen Vorsitzenden welcher Parteien sich Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in den vergangenen zehn Jahren wie oft getroffen haben.

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5. Bundespolizisten in Saudi-Arabien

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der derzeit in Saudi-Arabien zur Modernisierung des saudischen Grenzzauns im Einsatz befindlichen Bundespolizisten erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4394). Ferner fragt sie darin unter anderem, wie hoch die Kosten dieses Einsatzes jährlich sind und ob diese ganz oder teilweise von Saudi-Arabien übernommen werden.

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6. Zusammenarbeit mit London bei Sicherheit

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion möchte erfahren, ob es aus Sicht der Bundesregierung für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Großbritannien "in Sicherheitsfragen nach einem Brexit Alternativen zum Abschluss eines Sicherheitsvertrags" gibt. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/4404) unter anderem danach, welche Elemente der polizeilichen Zusammenarbeit nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft in einem Sicherheitsvertrag oder in einem alternativen Modell zwischen der EU und Großbritannien geregelt werden sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 709 - 27. September 2018 - 10.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2018

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