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BUNDESTAG/7586: Heute im Bundestag Nr. 738 - 09.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 738
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 9. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 11.33 Uhr

1. Europäisches Datenschutzrecht
2. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
3. Bericht zur Wohnungsüberwachung
4. Änderungen am Pflegeprogramm gefordert


1. Europäisches Datenschutzrecht

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Vor dem Hintergrund grundlegender Änderungen des europäischen Datenschutzrechts hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt und das bereichsspezifische Datenschutzrecht an die Datenschutzgrundverordnung angepasst werden soll (19/4671). Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung, im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor. Redaktionelle beziehungsweise bereichsspezifische Anpassungen sind in 21 Gesetzen und Verordnungen vorgesehen.

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2. Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vorgelegt (19/4724). Durch ein neues Stammgesetz soll ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen erreicht werden, heißt es in dem Entwurf. Die Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen werde im deutschen Recht bislang über die Strafvorschriften der Paragrafen 17 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie über die Paragrafen 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegebenenfalls in Verbindung mit Paragraf 1004 BGB analog gewährleistet. Dies sei für eine Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/943 nicht ausreichend. Dem Entwurf beigefügt sind die Stellungnahmen des Normenkontrollrates und des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates.

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3. Bericht zur Wohnungsüberwachung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Bericht über den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen für das Jahr 2017 vorgelegt (19/4762). Wie es darin heißt, sind laut der beigefügten, vom Bundesamt für Justiz auf der Basis statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erstellten, Tabelle im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes in sieben Ländern und beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in zwölf Verfahren insgesamt zwölf Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und in neun Verfahren hiervon auch vollzogen worden. Weitere Maßnahmen seien nicht ergriffen worden. Gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag jährlich über Wohnraumüberwachungsmaßnahmen, die im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr oder zur Eigensicherung vorgenommen wurden und richterlich überprüfungsbedürftig sind.

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4. Änderungen am Pflegeprogramm gefordert

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453). Die meisten Vorschläge werden abgelehnt, in einigen Fällen wird eine Prüfung zugesagt, wie aus der Unterrichtung (19/4729) der Bundesregierung hervorgeht.

Der Bundesrat will unter anderem, dass an dem Pflegezuschlag für Krankenhäuser in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr festgehalten wird. Derzeit ist vorgesehen, den Zuschlag ab 2020 zu streichen. Die Länderkammer befürchtet, in der Folge könnten ungewollte Finanzierungslücken entstehen, die in anderen Bereichen der Krankenhäuser die Personallage beeinträchtigen.

Die Bundesregierung will nun prüfen, ob neben der Einführung des Pflegebudgets auf den gänzlichen Wegfall des Pflegezuschlags verzichtet werden kann.

Es soll auch geprüft werden, inwieweit Maßnahmen zur Verbesserung der Hebammenbetreuung bei Geburten im Krankenhaus gefördert werden können. Zudem wird geprüft, ob weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte in Rehabilitationseinrichtungen sowie der Einrichtungen selbst erforderlich sind.

Bei weiteren zu prüfenden Änderungen geht es unter anderem um Regelungen im Zusammenhang mit dem fortgeführten Krankenhausstrukturfonds, die Kontrolle intensiv-pflegerischer Leistungen, die bessere Vergütung ambulanter Pflegedienste sowie bestehende pflegeentlastende Maßnahmen, die im Pflegebudget erhöhend berücksichtigt werden sollen.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 738 - 9. Oktober 2018 - 11.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2018

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