Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7692: Heute im Bundestag Nr. 844 - 07.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 844
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. November 2018, Redaktionsschluss: 09.44 Uhr

1. Wirtschaft und Menschenrechte
2. Anhörung zum Tabakwerbeverbot
3. Ruhebezüge des Bundespräsidenten
4. Bundesverfassungsgericht soll begründen
5. Bund beteiligt sich an Integrationskosten
6. Linke: Osten bei DDR-Renten entlasten


1. Wirtschaft und Menschenrechte

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 (NAP) ein, der sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte orientiert. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Vertrieb durch international tätige Unternehmen in Deutschland reguliert wird und Unternehmen, welche aktiv Menschenrechte verletzen oder im Ausland nicht gemäß deutscher Arbeitsschutzbestimmungen produzieren, sanktioniert werden. Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die Petenten auf die durch einen großen Mineralölkonzern am Nigerdelta zu verantwortenden Trinkwasserverunreinigungen. Zudem würden Milizen finanziert, die "mit gewaltiger Schlagkraft die Gebiete enteignen und für die Konzerne annektieren" würden. Andere Unternehmen ließen im Ausland - wie etwa in Bangladesch - produzieren, weil dort Kinderarbeit nicht verboten sei und die Unfallverhütung nicht dem deutschen Standard entspräche. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung dagegen nichts unternehme, heißt es in der Petition.

Wie der Ausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, setzt sich aber die Bundesregierung in verschiedener Weise dafür ein, "dass die Nachhaltigkeit in den Lieferketten verbessert wird". So unterstützt die Bundesregierung der Vorlage zufolge die von der EU-Kommission verfolgte wertegeleitete Handels- und Investitionspolitik. Dazu zählten insbesondere auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsaspekten. Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen.

Ein wichtiges Instrument, um einen Beitrag für die nachhaltige Gestaltung der Globalisierung zu leisten, sei auch der NAP, schreibt der Petitionsausschuss. "Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, den im NAP beschriebenen Prozess der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in einer ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise einzuführen", heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten verweisen in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD in dem es heißt: "Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national tätig werden und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen." Dies wird durch den Petitionsausschuss "ausdrücklich begrüßt". Die Petition, so schreiben die Abgeordneten, sollte in die Überprüfung des NAP 2020 einbezogen werden.

*

2. Anhörung zum Tabakwerbeverbot

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Die Einführung eines umfassenden Verbots für Tabakwerbung ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Die Ausschussmitglieder haben am Mittwochmorgen einstimmig beschlossen, eine Anhörung am Montag, 10. Dezember 2018, von 13.30 Uhr bis 15:30 Uhr mit neun Sachverständigen abzuhalten. Grundlage der Anhörung sind ein Antrag der Fraktion Die Linke für ein umfassendes Tabakwerbeverbot (19/2539) und ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/1878).

Die Linksfraktion fordert ein umfassendes Verbot aller Formen der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen, ein Verbot des Tabaksponsorings sowie ein Verbot des gezielt an Jugendliche gerichteten Tabakmarketings. Deutschland habe das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs unterzeichnet, das ein "umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring" vorsehe. Die Konvention werde aber nicht umgesetzt, kritisieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung missachte auch den Bundestag, der 2004 mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Tabakrahmenübereinkommen einen eindeutigen Handlungsauftrag gegeben habe, den Vertragstext umzusetzen und damit alle Formen des Tabakmarketings zu unterbinden.

Die Grünen wollen ebenfalls ein Verbot der Außenwerbung und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen. Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino noch immer erlaubt seien, heißt es in der Vorlage. Mit der Tabakwerbung verstoße Deutschland gegen internationale Abkommen wie das WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, das auch von der EU ratifiziert worden sei. Mit dem Gesetzentwurf sollen "vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden". Die Initiative diene dazu, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern. Werbung für Tabakprodukte im Kino und auf Plakaten sowie die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten erschwerten eine wirksame Suchtprävention. Vor allem auf Kinder und Jugendliche habe die Werbung einen starken Einfluss. Je häufiger Jugendliche mit Tabakwerbung in Kontakt kämen, desto wahrscheinlicher sei es, dass sie anfingen zu rauchen.

*

3. Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vorgelegt (19/5490). Die derzeitige rechtliche Regelung des Ehrensoldes bilde die aus dem gesellschaftlichen und politischen Wandel herrührende Veränderung des Charakters des Amtes in einem unzureichenden Maße ab, heißt es darin zur Begründung. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundespräsident a.D. gemäß dem Gesetz derzeit eine lebenslange Alimentierung in Höhe von über 220.000 Euro pro Jahr erhält. Das Gesetz sehe aber bislang keine Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt vor, heißt es unter Verweis darauf, dass auch mitten im Leben stehende Personen dieses Amt innehätten und nach ihrem Ausscheiden weiterhin beruflichen Tätigkeiten nachgingen. Als Lösung soll die Höhe des Ehrensoldes gemäß der ursprünglichen Gesetzeslage aus dem Jahre 1953 auf die Hälfte der Dienstbezüge festgeschrieben werden. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung sollen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen zukünftig mit dem Ehrensold verrechnet werden.

*

4. Bundesverfassungsgericht soll begründen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion der AfD hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem dem Bundesverfassungsgericht die Pflicht auferlegt werden soll, die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden zu begründen und Nichtannahmebeschlüsse zu veröffentlichen (19/5492). Zur Begründung heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe bei der Einschätzung, ob es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Ein Nichtannahmebeschluss müsse laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht begründet werden. Dies solle das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer über Jahre angestiegenen Anzahl von Verfassungsbeschwerden vor einer übermäßigen Arbeitsbelastung schützen und seine Funktionsfähigkeit erhalten. Nach Meinung der Abgeordneten wird durch die fehlende Begründung der Nichtannahme das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Mit der 1993 gestrichenen Begründungspflicht entziehe sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle.

*

5. Bund beteiligt sich an Integrationskosten

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Der Bund will sich weiterhin an den Integrationskosten der Länder und Kommunen beteiligen. Mit dem Entwurf eines Artikelgesetzes (19/5465) will die Bundesregierung eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung aus dem September 2018 umsetzen. Der Entwurf soll am Freitag in erster Lesung beraten werden.

Laut Entwurf ist eine Verlängerung der Bundesleistungen bis Ende 2019 geplant. Umgesetzt werden soll diese durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung für das betreffende Jahr. So sollen 2019 482 Millionen Euro als "Abschlagszahlung für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder für Asylbewerber und Flüchtlinge" geleitet werden. Weiterhin sollen rund 2,4 Milliarden Euro als "Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Gemeinden im Rahmen einer Integrationspauschale" fließen. Die Pauschale fällt damit vereinbarungsgemäß um 435 Millionen Euro höher aus als in den Vorjahren. Zudem soll im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für das Jahr 2018 den Ländern Mittel für abgerechnete Leistungen von September 2016 bis August 2018 (rund 1,46 Milliarden Euro) erstattet sowie Abschlagszahlungen für September bis Dezember 2018 (rund 153 Millionen Euro) geleistet werden.

Der Entwurf sieht zudem weitere Änderungen mit Bezug zur ebenfalls bis Ende 2019 verlängerten Bundesunterstützung für die Kommunen für die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vor. Laut Entwurf werden die Gemeinden über Änderungen im SGB II sowie der Umsatzsteuerverteilung 2019 um insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro entlastet.

Zudem sind Änderungen bei den Finanzierungsmodalitäten des Fonds "Deutsche Einheit" (FDE) geplant. Um dem "Auslaufen der fiktiven Abfinanzierung des FDE" Rechnung zu tragen, soll die Umsatzsteuerverteilung ab dem Jahr 2019 um jährlich rund 2,2 Milliarden Euro zugunsten der Länder und zuungunsten des Bundes geändert werden. Die Länder hatten seit 2005 eine Teilkompensation des Fonds übernommen. Das Auslaufen der FDE-Abfinanzierung schlägt zudem auf die Gemeinden durch. Ihre über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage umgesetzte Pflicht zur Mitfinanzierung entfällt.

Ebenfalls soll mit dem Entwurf die Grundlage im Entflechtungsgesetz geschaffen werden, damit der Bund die Kompensationszahlungen für den sozialen Wohnungsbau an die Länder im Jahr 2019 um 500 Millionen Euro erhöhen kann. Laut Bundesregierung haben sich die Länder verpflichtet, diese investiv zu verwendeten Mittel auch in diesem Bereich zu investieren.

*

6. Linke: Osten bei DDR-Renten entlasten

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke fordert, ostdeutsche Bundesländer von "Aufwendungen für DDR-Renten" zu entlasten. Dazu soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um ab kommenden Jahr die Übernahme "aller Aufwendungen für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR" durch den Bund zu ermöglichen. Die Fraktion begründet ihren Antrag (19/4614) damit, dass die Verpflichtung der ostdeutschen Bundesländer, diese Aufwendungen zu übernehmen, ein "historischer Fehler" gewesen sei. Es handle sich um eine "hohe und ungerechte Belastung" für diese Bundesländer, da sie keine Rücklagen bilden konnten.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 844 - 7. November 2018 - 09.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang