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BUNDESTAG/7756: Heute im Bundestag Nr. 908 - 26.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 908
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 26. November 2018, Redaktionsschluss: 11.05 Uhr

1. Grüne wollen Notfallversorgung verändern
2. Schädigung durch Duogynon nicht belegt
3. Verantwortung bei Bankenschieflagen
4. Bedenken gegen neue EU-Kompetenzen
5. Sieben Nichtanwendungserlasse


1. Grüne wollen Notfallversorgung verändern

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Notfallversorgung muss nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reformiert werden. Seit Jahren kämen Patienten in die Notaufnahme von Kliniken, die keiner stationären Behandlung bedürften und denen in einer Praxis genauso gut hätte geholfen werden können, heißt es in einem Antrag (19/5909) der Fraktion.

Ziel der Reform müsse es sein, den Patienten eine sinnvolle und hochwertige medizinische Hilfe zu ermöglichen. Dazu müsse die Notfallversorgung über die bestehenden ambulanten und stationären Sektoren hinweg koordiniert werden.

Konkret fordern die Abgeordneten, Notfallpraxen zur Versorgung ambulanter Notfälle an bestimmten Krankenhausstandorten vorzuschreiben. Der Sicherstellungsauftrag für eine integrierte Notfallversorgung sollte auf die Länder übertragen werden. In integrierten Leitstellen sollte mittels standardisierter Ersteinschätzung das passende Hilfsangebot gefunden werden.

Zudem müssten Fachärzte für Notfallmedizin eingeführt und einheitliche medizinische Behandlungsleitlinien zur Versorgung von Notfallpatienten etabliert werden. Schließlich müssten die Bürger über Strukturen und Hilfsangebote informiert werden.

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2. Schädigung durch Duogynon nicht belegt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung des Hormonpräparats Duogynon in der Schwangerschaft und Missbildungen bei Kindern ist nach Ansicht der Bundesregierung wissenschaftlich nicht belegt. Vor dem Hintergrund der verfügbaren Faktenlage könne ein solcher Zusammenhang zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, erscheine jedoch unwahrscheinlich, heißt es in der Antwort (19/5738) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5065) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Insofern gebe es auch keine Veranlassung, alte Aktenbestände aufwendig zu untersuchen oder Entschädigungen zu zahlen an mutmaßlich durch Duogynon beziehungsweise Primodos (Großbritannien) geschädigte Patienten.

In mehreren Untersuchungen konnte den Angaben zufolge ein Zusammenhang zwischen der Nutzung des Schwangerschaftstests und Fehlgeburten, Totgeburten oder Missbildungen nicht bewiesen werden. Großbritannien habe im Frühjahr 2018 eine weitere unabhängige Untersuchungskommission zur Nutzung des dort Primodos genannten Mittels eingesetzt. Der Bericht mit Empfehlungen solle voraussichtlich 2019 erstellt werden. Die Untersuchung werde von deutscher Seite aufmerksam verfolgt.

Nach Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes 1976 habe die Firma Schering das Medikament unter der Bezeichnung Duogynon als Injektionslösung und als Dragee angezeigt. Die Arzneimittel waren vorher schon in Gebrauch. Die Zulassungen seien nach einem Verzicht der Firma im September 1980 erloschen, die Produktion sei eingestellt worden. Die Mittel wurden bei ausbleibender Regelblutung und als hormonaler Schwangerschaftstest verschrieben.

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3. Verantwortung bei Bankenschieflagen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Durch die verschiedenen Maßnahmen zur Entwicklung der europäischen Bankenunion wurden die geeigneten Werkzeuge geschaffen, in einer Bankenschieflage Eigentümer und Gläubiger in die Verantwortung zu nehmen. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5732) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5297), die erfahren wollte, ob die Steuerzahler künftig nicht mehr bei Bankpleiten haften müssen. In den Jahren nach der Finanzkrise seien die Anforderungen an Kapitalausstattung, Liquidität und Risikomanagement der Banken stetig gesteigert und damit Ansteckungsrisiken verringert worden. "Zusammengenommen führt dies dazu, dass sich keiner mehr darauf verlassen kann, dass der Staat Banken auf Kosten der Steuerzahler rettet", stellt die Bundesregierung fest. Bei der Maßnahme im Fall der italienischen Bank Monte dei Paschi Siena (MPS) sei von einer Ausnahmeregelung in der Bankenabwicklungsrichtlinie Gebrauch gemacht worden. Diese sehe vor, "dass eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln unter sehr engen Voraussetzungen zur Abwendung einer schweren Störung der Volkswirtschaft eines Mitgliedstaates und zur Wahrung der Finanzstabilität gewährt werden kann".

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4. Bedenken gegen neue EU-Kompetenzen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht die von der EU-Kommission geplanten Kompetenzerweiterungen für die europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs - European Supervisory Authorities) kritisch. In der Antwort (19/5759) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5299) teilt die Regierung mit, sie teile die Kritik des Präsidenten der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin, "dass die Kommissionsvorschläge zu überlappenden Kompetenzen führen würden und auch mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip problematisch sind". Die ESAs würden bereits heute über Konvergenz- und Koordinationsinstrumente und insbesondere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) angesiedelte unmittelbare Aufsichtsbefugnisse verfügen, schreibt die Regierung weiter. Durch den Kommissionsvorschlag sollten darüber hinaus eine Reihe weiterer Kompetenzen auf die ESAs übertragen werden, "wobei die Begründung der Kommission für die Einhaltung der Subsidiarität nicht in allen Fällen nachvollziehbar erscheint. Die Bundesregierung hat deshalb, wo erforderlich, Nachbesserungen eingefordert und in den Verhandlungen kontinuierlich die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes angemahnt".

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5. Sieben Nichtanwendungserlasse

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit Anfang 2015 bis Ende September 2018 wurden von der Finanzverwaltung sieben sogenannte Nichtanwendungserlasse verfügt, mit denen die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5758) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5294) mitteilt, betrafen drei Nichtanwendungserlasse BFH-Entscheidungen zugunsten von Steuerpflichtigen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 908 - 26. November 2018 - 11.05 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2018

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