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BUNDESTAG/7760: Heute im Bundestag Nr. 912 - 26.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 912
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 26. November 2018, Redaktionsschluss: 17.00 Uhr

1. Kontroverse um sichere Herkunftsstaaten


1. Kontroverse um sichere Herkunftsstaaten

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/wid) Die von der Bundesregierung beabsichtigte Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien sowie Georgien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten ist weiterhin heftig umstritten. In einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses wiesen am Montag insbesondere Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International auf nach wie vor bestehende Gefahren für Angehörige politischer und sonstiger Minderheiten in den genannten Ländern hin. Dagegen machten Wortführer der Kommunen und Praktiker des Ausländerrechts in Behörden extrem geringe Anerkennungsquoten geltend und hoben den erwünschten Signalcharakter der geplanten Maßnahme hervor. Thema der Anhörung war ein einschlägiger Gesetzentwurf (19/5314) der Bundesregierung.

Der Leiter der Rechtsabteilung der deutschen Sektion des UN-Flüchtingshilfswerks UNHCR Roland Bank mahnte eine Harmonisierung der deutschen Rechtsgrundlagen für die Benennung sicherer Herkunftsländer mit der einschlägigen EU-Richtlinie an. Dort sei etwa die Rede davon, dass die Sicherheit vor Verfolgung "nachzuweisen" sei, während sie nach deutscher Auslegung lediglich "gewährleistet erscheinen" müsse. Bank kritisierte auch, dass im Gesetzentwurf nur die Berichte des Auswärtigen Amts als Informationsgrundlage für die Lage in Herkunftsländern genannt würden. Es bedürfe einer breiteren Tatsachenbasis.

Rundheraus ablehnend äußerte sich der Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte Hendrik Cremer. Die Einstufung eines Staates als verfolgungssicher sei an "enge Voraussetzungen" gebunden: "Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor." Cremer machte geltend, dass in allen drei Maghreb-Ländern Homosexualität strafbar und Polizeigewalt an der Tagesordnung sei und kritisierte eine "Tendenz", die Liste sicherer Herkunftsländern stetig zu erweitern. Dies leiste dem Eindruck Vorschub, dass Menschen aus diesen Ländern das Asylrecht "ohne triftigen Grund" in Anspruch nähmen. Franziska Vilmar von Amnesty International nannte 173 Fälle von Misshandlungen in marokkanischem Polizeigewahrsam zwischen 2010 und 2014. Auch in Tunesien werde "routinemäßig gefoltert". Algerien verweigere ihrer Organisation seit zehn Jahren die Einreise, sagte Vilmar.

Der Konstanzer Völkerrechtler Kay Hailbronner erklärte, das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten sei ein "etablierter Bestandteil des internationalen Flüchtlingsrechts" und trage zur "Eindämmung missbräuchlicher Inanspruchnahme" des Asylstatus bei. Er sehe weder völkerrechtlich noch europarechtlich begründbare Einwände gegen den Gesetzentwurf. Im übrigen lasse auch die "allgemeine Sicherheitsvermutung" genügend Raum für den Nachweis individueller Asylgründe. Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund begrüßte Miriam Marnich den Entwuf als "wichtigen Schritt im Gesamtkontext der Migrationspolitik" und als "längst überfällig". Die Kommunen seien mit der Versorgung zahlloser Bewerber belastet, deren Anträge offensichtlich unbegründet seien, und würden so daran gehindert, ihre Kräfte auf die Integration der "tatsächlich Schutzbedürftigen" zu konzentrieren.

Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag und Peter Schmidt, Referatsleiter für Rückkehrmanagement im nordrhein-westfälischen Familien- und Integrationsministerium, hoben die "Signalwirkung" der beabsichtigten Maßnahme hervor und erinnerten an den Effekt, den 2015 die Einstufung der Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer gezeitigt habe. Die Zahl der Asylbewerber aus Albanien und dem ehemaligen Jugoslawien sei seither spektakulär gesunken. Als Vertreterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwies Ursula Gräfin Praschma auf die minimalen Anerkennungsquoten für Bewerber aus den im Gesetzentwurf genannten Ländern. Sie lägen derzeit für Georgien bei 0,4 Prozent, bei 1,2 Prozent für Algerien, bei 2,3 für Marokko und 1,8 Prozent für Tunesien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 912 - 26. November 2018 - 17.00 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2018

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