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BUNDESTAG/7772: Heute im Bundestag Nr. 924 - 28.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 924
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. November 2018, Redaktionsschluss: 13.51 Uhr

1. Mieterstrom für Genossenschaften möglich
2. Ausschuss beschließt Energie-Gesetz
3. Weiterbildung für digitalen Arbeitsmarkt
4. FDP fragt nach Vereinsamung im Alter
5. AfD fragt nach indizierten Publikationen
6. Fragen der AfD zur Demokratieförderung
7. Reform des Ausbildungsförderungsgesetzes


1. Mieterstrom für Genossenschaften möglich

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsvereine sollen vom nächsten Jahr ihren Mietern leichter sogenannten Mieterstrom anbieten können, der mit Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Wohngebäude erzeugt wird. Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch eine entsprechende Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949, 19/5417). Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Alle anderen Fraktionen votierten dagegen.

Wie es in dem Änderungsantrag zum Mieterstrom heißt, waren Wohnungsbaugenossenschaften und -vereine bisher steuerfrei, soweit sie Einnahmen aus der Überlassung eigener Wohnungen an Genossen oder Vereinsmitglieder erzielen. Übrige Tätigkeiten würden der Steuerpflicht unterliegen. Würden die Einnahmen aus der übrigen Tätigkeit höher als zehn Prozent der Gesamteinnahmen werden, entfalle die Steuerbefreiung ganz. Zwar wurde bereits eine Regelung für Mieterstrom eingeführt, doch könne die Zehn-Prozent-Regelung die Bereitschaft der Wohnungsgenossenschaften und -vereine mindern, sich an der Solarstromerzeugung zu beteiligen und Mieterstrom anzubieten. Nach der Neuregelung bleibt ein Überschreiten der Zehn-Prozent-Grenze unschädlich, wenn Mieterstrommodelle die Ursache dafür sind. Die Einnahmen aus diesen Stromlieferungen dürfen aber nicht 20 Prozent der Gesamteinnahmen übersteigen.

Der eigentliche Gesetzentwurf sieht die Einführung einer bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr vor. Die Sonderabschreibung soll zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt werden. Die Kosten werden von der Regierung für das Jahr 2020 mit fünf Millionen Euro, für das Jahr 2021 mit 95 Millionen Euro und für 2022 mit 310 Millionen Euro angegeben. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzuregen. Gefördert werden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde eine Sonderabschreibung für Wohnungen, die nur zur vorübergehenden Beherbergung von Personen dienen, ausgeschlossen.

In der Aussprache zu der Gesetzesvorlage erklärte die CDU/CSU-Fraktion, es müsse alles getan werden, damit zusätzlicher Wohnraum entstehe. Die Sonderabschreibung werde privates Kapital für den Wohnungsbau aktivieren. Die SPD-Fraktion schloss sich der Argumentation der CDU/CSU an, setzte aber hinter der Effektivität des Vorhabens ein Fragezeichen. Die Forderung der FDP-Fraktion, statt der Sonderabschreibung die bestehende lineare Abschreibung von zwei auf drei Prozent anzuheben, lehnte die SPD-Fraktion wegen der "dramatischen finanziellen Auswirkungen" ab.

Die AfD-Fraktion bezeichnete den Entwurf als "bürokratischen und wirtschaftlichen Unsinn". Es würden Anreize in einen Markt hineingegeben, der ohnehin heiß laufe. Die FDP-Fraktion erinnerte daran, dass die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf gelassen hätten. Es müsse zu einer schnellen und unbürokratischen Lösung kommen. Und das könne die Anhebung der linearen Abschreibung auf drei Prozent sein.

Die Fraktion Die Linke vermisste eine Regelung zur Deckelung der Mieten in den geförderten Projekten. Man habe den Eindruck, dass der Gesetzentwurf die Immobilienwirtschaft fördern solle. Auch für die Fraktion Bündnis 90/die Grünen war klar, dass durch die Neuregelung keine Wohnungen entstehen werden, die unter zehn Euro pro Quadratmeter vermietet werden. Der Wohnungswirtschaft werde das Geld hinterhergeworfen, während bezahlbare Wohnungen fehlten, wurde kritisiert.

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2. Ausschuss beschließt Energie-Gesetz

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftausschuss hat sich nach intensiver Diskussion für Änderungen an den Regelungen rund um die Energiewende ausgesprochen. Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD beschlossen die Abgeordneten am Mittwoch den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, den Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften" (19/5523) in geänderter Fassung. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen diesen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Der Bundestag soll noch in dieser Woche über die Novellen energierechtlicher Vorschriften abstimmen.

In dem Gesetz geht es unter anderem um Sonderausschreibungen für Windräder und Solaranlagen, die die Energiewende vorantreiben sollen. Ausschreibungen für Biomasseanlagen sollen nunmehr auf zwei Gebotstermine verteilt werden, so wie es der Bundesrat beantragt hatte. Geändert wurde zudem die künftige Förderhöhe für Solaranlagen. Der anzulegende Wert für diese Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt werde auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, heißt es. Um eine angemessene Übergangszeit einzuräumen, erfolge die Absenkung in drei gleichmäßigen Schritten je zum 1. Februar 2019, 1. März 2019 und 1. April 2019. "Ab dem 1. Mai 2019 setzt dann die übliche Degression nach dem atmenden Deckel ausgehend von 8,9 Cent pro Kilowattstunde ein."

Ein Bereich umfasst auch Bestimmungen, mit denen die Politik mehr Akzeptanz für Windräder in der Bevölkerung schaffen will - etwa dadurch, dass diese nachts nicht mehr durchgängig blinken sollen. Hier haben die Koalitionsfraktionen nachjustiert, was die dafür notwendige und mögliche Technologie betrifft.

Vertreter der Koalitionsfraktionen würdigten den Entwurf samt Änderungen als Grundlage, auf der Unternehmen planen könnten. Das Thema Mieterstrom werde man im Auge behalten und Regelungen überprüfen. Der FDP-Fraktion fehlte hingegen genau diese Planungssicherheit, während die AfD-Fraktion auf die ihrer Meinung nach unzureichende Versorgungssicherheit abzielte. Die Linksfraktion sprach sich für weitergehende Verbesserungen bei Mieterstrom-Projekten aus. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiederum hieß es, der Ausbaupfad sei entscheidend - was die SPD-Fraktion damit konterte, dass der Ausbaupfad auch von den Ergebnissen der Strukturwandel-Kommission abhänge. Die dürften nicht vor Februar vorliegen.

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3. Weiterbildung für digitalen Arbeitsmarkt

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, den 28. November 2018, den Gesetzentwurf (19/4948; 19/5419) der Bundesregierung für ein Qualifizierungs-chancengesetz in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die FDP-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen votierte die AfD-Fraktion, mit Enthaltung stimmte Die Linke.

Der Gesetzentwurf sieht eine Ausdehnung der Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit vor, um Beschäftigte schon während ihrer Tätigkeit auf den digitalen Strukturwandel vorzubereiten und Arbeitslosigkeit so bereits im Vorfeld zu verhindern. Auch für Engpassberufe soll die Förderung gelten, die durch die Arbeitgeber kofinanziert werden soll. Darüber hinaus wird die Rahmenfrist, in der Arbeitslosenversicherung, innerhalb derer man Ansprüche erwerben muss, auf 30 Monate erweitert. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt 2019 auf 2,6 Prozent. Außerdem wird die bisher befristete 70-Tage-Regelung für kurzzeitige Beschäftigung entfristet.

Für große Empörung, nicht wegen des Inhalts, aber wegen des formalen Ablaufs, sorgte die Tatsache, dass durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Gesetzentwurf zu einem sogenannten Omnibusgesetz erweitert worden ist: So ist an den Ursprungsentwurf nun noch eine Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes angehängt worden. Die Alterssicherung der Landwirte musste nach der Abschaffung der Hofabgabeklausel neu justiert werden. Und mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes will die Koalition erreichen, dass auch Beschäftigte im Flugbetrieb der Luftfahrtunternehmen (Kabinenpersonal) einen Betriebsrat gründen können. Diese Änderung fand über die Koalitionsfraktionen hinaus eine breite Unterstützung auch in den anderen Fraktionen. Deutliche Kritik gab es in punkto Tarifeinheitsgesetz. Es könne nicht sein, dass die Änderung eines so komplexen Gesetzes an das Qualifizierungschancengesetz angehängt werde, lautete die Kritik der Oppositionfraktionen.

Im Bereich der Weiterbildungsförderung präzisierten Union und SPD in ihrem Änderungsantrag, dass es bei der Förderung nicht um eine individuelle Weiterbildung gehe, sondern darum, "dass sie nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig" ist, sich also auf den Strukturwandel und Engpassberufe bezieht. Die Weiterbildungen könnten zwar auch in den Betrieben stattfinden, müssten aber durch einen externen Träger durchgeführt werden, betonte die Union. Verändert wurden die Zugangsbedingungen dahingehend, dass auch, wer vorher arbeitslos war unter bestimmten Bedingungen im Rahmen einer Tätigkeit eine berufsbegleitende, geförderte Weiterbildung machen kann. Ferner wurden die Regelungen des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung für Kurzzeitbeschäftigte geändert, die die Rahmenfrist nicht erfüllen.

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4. FDP fragt nach Vereinsamung im Alter

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über Maßnahmen zur Vereinsamung im Alter und die Förderung von Alterslebensmodellen. In einer Kleinen Anfrage (19/5717) möchte sie wissen, welche konkreten Programme der Bundesregierung derzeit in Planung sind und wann diese umgesetzt werden sollen. Zudem möchte erfahren, mit welchen Initiativen die Regierung die Mehrgenerationenhäuser vor allem im ländlichen Raum absichern und ausbauen will, und ob steuerliche Anreize geschaffen werden sollen, um finanzielle Hürden für das Konzept "Wohnen für Hilfe" zu beseitigen.

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5. AfD fragt nach indizierten Publikationen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion verlangt Auskunft über indizierte islamistische Schriften, Filme und Tonträger. In einer Kleinen Anfrage (19/5662) will sie wissen, wie viele Schriften, Bücher, Tonträger, Filme und Telemedien zwischen 2014 und 2017 indiziert wurden. Zudem möchte sie erfahren, in wie vielen Fällen gegen die Urheber der Medien wegen Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches ermittelt wurde.

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6. Fragen der AfD zur Demokratieförderung

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion fordert Informationen über die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!". In einer Kleinen Anfrage (19/5664) will sie unter anderem wissen, in welcher Höhe die "Bildungswochen gegen Rassismus" in Halle im März 2018 gefördert wurden. Zudem möchte sie erfahren, ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über extremistische , gewaltorientierte und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der Partner und Förderer der "Bildungswochen" verfügt.

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7. Reform des Ausbildungsförderungsgesetzes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/rol) 1996 trat das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Drei Gesetzesänderungen wurden seitdem vollzogen. Die Große Koalition plant für die vierte Novelle des AFBG laut Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit sowie eine Erhöhung des Maßnahmenzuschusses. Das schreibt die AfD in ihrer Kleinen Anfrage (19/5940). Die Fraktion möchte gerne wissen, welche drei weiteren, im Berufsbildungsgesetz zu verankernden Fortbildungsstufen der Aufstiegsfortbildung die Bundesregierung plant und welche Initiativen die Bundesregierung in die Wege leiten will, um die Zahl der Bewerber für eine Aufstiegsfortbildung zu erhöhen. Auch interessiert die Fraktion, wie die Bundesregierung insbesondere die Länder unterstützen will, in denen die Zahl der Bewerber einer Aufstiegsfortbildung sehr gering ist und mit welchen Maßnahmen die Ländern unterstützt werden sollen, damit sich die Attraktivität der Weiterbildungsmaßnahmen in den Gesundheits- und Pflegeberufen sowie bei den Erziehern bzw. Erzieherinnen erhöht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 924 - 28. November 2018 - 13.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2018

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