Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7855: Heute im Bundestag Nr. 1007 - 19.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1007
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 15.03 Uhr

1. Nur übliche Tiefsee-Explorationen
2. Effizienzgewinne durch BDAI möglich
3. Grüne: BAföG-Reform zu ausweiten
4. Digitalisierung in der Pflege
5. Beratung bei Arbeitsunfähigkeit häufiger


1. Nur übliche Tiefsee-Explorationen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Abgesehen von den üblichen Explorationstätigkeiten, zu denen die Bundesanstalt für Geowissenschaften durch Vertrag mit der Internationalen Meeresbodenbehörde verpflichtet sei, plant die Bundesregierung keine kurz- oder mittelfristigen Explorationstätigkeiten, um Projekte im Tiefseebergbau voranzutreiben. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/6094) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5301). Es sei außerdem Aufgabe der Industrie, neue Themenfelder mit innovativen Projekten zu entwickeln und umzusetzen, heißt es auf die Frage nach Vorbereitung und Durchführung von Pilot-Mining-Tests für Manganknollen.

*

2. Effizienzgewinne durch BDAI möglich

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält Effizienzgewinne durch Anwendung vollautomatischer Entscheidungsprozesse im Finanzsektor für möglich. Diese Effizienzgewinne könnten in solchen Bereichen besonders hoch sein, in denen eine hohe Zahl hinreichend ähnlicher Vorgänge zu beobachten ist, heißt es in der Antwort der Regierung (19/6309) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5921), die sich nach "Big Data" und künstlicher Intelligenz (BDAI) im Finanzsektor erkundigt hatte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führe derzeit Konsultationen wegen BDAI durch. Mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse werde im ersten Quartal 2019 gerechnet. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat sich die Zahl der Banken seit dem Jahr 2000 von 2.988 auf 1.671 in diesem Jahr verringert.

*

3. Grüne: BAföG-Reform ausweiten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 14. November 2018 Eckpunkte für eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorgelegt. Diese Vorschläge überzeugen jedoch nicht, schreibt die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/6408). Es handle sich um eine unvollständige Eckpunkteliste und die vorgeschlagenen Erhöhungen von Fördersätzen, Freibeträgen und Wohnkostenzuschlägen würden nicht ausreichen, um unterlassene Reformen der letzten Jahre zu kompensieren. Gespräche mit Verbänden und weiteren Fachleuten deuteten zudem darauf hin, dass die in den vorliegenden Eckpunkten angekündigten Änderungen bei etwa gleichbleibender Wirtschaftslage ein weiteres Absinken der Quote der Geförderten nicht aufhalten können. Eine Trendwende für Chancengerechtigkeit ist aus Sicht der Grünen überfällig. Die Fraktion möchte wissen, wie die Bundesregierung die "Trendumkehr" definiert, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags im BAföG erreicht werden soll. Und sie möchte wissen, wie der Zeitplan für die Änderung des BAföG-Gesetzes ist und ob die Bundesregierung darüber hinaus plant, in der 19. Wahlperiode weiterreichende Änderungen am BAföG vorzunehmen.

*

4. Digitalisierung in der Pflege

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Digitalisierung in der Pflege bietet nach Ansicht der FDP-Fraktion großes Potenzial. Die Möglichkeiten würden jedoch vielfach noch nicht genutzt, heißt es in einer Kleinen Anfrage (19/6473) der Fraktion. Die Abgeordneten wollen nun erfahren, welche Ziele die Bundesregierung mit der Digitalisierung in der Pflege verfolgt und welches Entlastungspotenzial die Pflegeeinrichtungen selbst durch die Digitalisierung sehen.

*

5. Beratung bei Arbeitsunfähigkeit häufiger

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Das 2015 mit dem Versorgungsstärkungsgesetz eingeführte Beratungsangebot bei Arbeitsunfähigkeit wird von Versicherten zunehmend in Anspruch genommen. Das geht aus einer Unterrichtung (19/6300) der Bundesregierung hervor.

Vor einer solchen Beratung durch die Krankenkasse muss der Versicherte schriftlich einwilligen. Aus der Zahl der Einwilligungserklärungen lässt sich somit auf die Anzahl der Beratungen schließen, da nur verschwindend wenige Einwilligungen widerrufen wurden.

Demnach haben die Krankenkassen 2015 rund 231.000 Einwilligungserklärungen dokumentiert, 2016 waren es bereits rund 530.000, 2017 rund 715.000.

Versicherte, die Krankengeld bezögen, hätten regelmäßig eine länger dauernde Krankheit zu überwinden und oft einen erheblichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Mit der Beratung und Hilfestellung der Krankenkassen sollen die Versicherten "zielgerichtet und individuell" bei der Überwindung der Krankheit unterstützt werden.

Die Beratung ist den Angaben zufolge freiwillig, eine Ablehnung habe für die Versicherten keine leistungsrechtlichen Konsequenzen, insbesondere keine Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1007 - 19. Dezember 2018 - 15.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang