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BUNDESTAG/7894: Heute im Bundestag Nr. 028 - 14.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 28
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 14. Januar 2019, Redaktionsschluss: 09.13 Uhr

1. FDP will EDS-Flexibilitäten nutzen
2. Einsatz synthetischer Kraftstoffe
3. Insektenfreundliche Beleuchtungsanlagen
4. Monitoringzentrum zur Biodiversität
5. Unabhängigkeit der NBG-Geschäftsstelle


1. FDP will EDS-Flexibilitäten nutzen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/6286), umfassend potentielle Flexibilitäten im Rahmen der Effort Sharing Decision (EDS) der EU zu nutzen. Damit sollen finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt minimiert werden, die in Folge einer Zielverfehlung Deutschlands eintreten könnten. Im Rahmen der EDS hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen in den nicht vom Emissionshandel umfassten Sektoren bis 2020 um 14 Prozent und bis 2030 um 38 Prozent im Vergleich zu 2005 zu senken. Aktuell erscheint es fraglich, ob diese Ziele erreicht werden.

Vor dem Hintergrund des dann nötigen Ankaufs von nicht genutzten Emissionsberechtigungen anderer EU-Staaten fordert die FDP, zu prüfen, inwiefern etwa zertifizierte Emissionsreduktionen aus Projekten in Entwicklungsländern beziehungsweise Emissionsreduktionseinheiten aus anderen Industrieländern herangezogen werden können, um die Lücke zur Zielerfüllung 2020 zu decken. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 soll die Bundesregierung nach Willen der FDP zudem "frühzeitig ein Konzept für die möglichst umfassende Nutzung von Flexibilitäten unter Berücksichtigung des LULUCF-Sektors" erarbeiten". Der LULUCF-Sektor umfasst die Bereiche Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft. Zudem fordert die FDP die Bundesregierung dazu auf, sich für eine Aufnahme weiterer Sektoren in den EU-Emissionshandel einzusetzen, um die Verpflichtungen aus der ESD zu senken.

Die Bundesregierung hatte jüngst in einer Antwort (19/4659) erklärt, die Kosten aus einer ESD-Zielverfehlung noch nicht abschätzen zu können. In ihrem Antrag verweist die FDP unter anderem auf eine Schätzung des Öko-Institutes, nach der bis 2020 bis zu 600 Millionen Euro und für den Zeitraum zwischen 2021 und 2030 zwischen fünf und 30 Milliarden Euro anfallen könnten. Agora Energiewende rechne sogar mit Kosten von bis zu 60 Milliarden Euro, schreibt die FDP.

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2. Einsatz synthetischer Kraftstoffe

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen zur CO2-Reduzierung kann nach Auffassung der Bundesregierung etwa im Luft- und Seeverkehr ein geeignetes Mittel sein. So könne in diesen Bereichen die Nutzung effizienterer und gegebenenfalls dadurch auch kostengünstigerer und umweltverträglicher Optionen an Grenzen stoßen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/6575) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5822). Grundsätzlich müssten aber Vor- und Nachteile des Einsatzes synthetischer Kraftstoffe jeweils gegeneinander abgewogen werden. "Diese Abwägung kann je nach Einsatzzweck unterschiedlich ausfallen", schreibt die Bundesregierung.

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3. Insektenfreundliche Beleuchtungsanlagen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sollen ab diesem Jahr nur noch Beleuchtungsanlagen mit bestimmter Regelungs- und Steuerungstechnik gefördert werden. Die Anlagen sollen demnach entweder eine "zeit- oder präsenzabhängige Beleuchtung ermöglichen" oder über eine Technik zur adaptiven Nutzung der Beleuchtung verfügen. Die Förderquote liegt im ersten Fall bei 20 Prozent, im zweiten Fall bei 25 Prozent; bei finanzschwachen Kommunen sind es jeweils fünf Prozentpunkte mehr. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/6674) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6259) zur Lichtverschmutzung hervor.

Die Förderung soll nach Darstellung der Bundesregierung technologieoffen erfolgen. "Sie wird in Hinblick auf negative Effekte auf Insekten weiterhin überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt", heißt es weiter in der Antwort. Anforderungen und Kriterien für eine "insektenfreundliche Beleuchtung" sollen demnach berücksichtigt werden, "sobald sie im Rahmen rechtlicher Regelungen oder Leitfäden ausgearbeitet beziehungsweise festgelegt wurden".

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4. Monitoringzentrum zur Biodiversität

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will im Frühsommer 2019 ein Konzept zur Einrichtung eines wissenschaftlichen Monitoringzentrums zur Biodiversität verabschieden. Für das Zentrum sei von einer Aufbauphase von ein bis zwei Jahren auszugehen, bevor die volle Arbeitsfähigkeit hergestellt sein wird, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/6683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6283). Fragen zum Mittelbedarf und zum Inhalt des Konzepts für das Zentrum könnten aktuell noch nicht beantwortet werden, schreibt die Bundesregierung.

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5. Unabhängigkeit der NBG-Geschäftsstelle

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Nach Auffassung der Bundesregierung ist die fachliche Unabhängigkeit der Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums (NBG) unberührt von der Dienstaufsicht durch das Umweltbundesamt (UBA). "Es gibt keine inhaltlichen Berührungspunkte zwischen der fachlichen Arbeit des NBG und den fachlichen Aufgaben des UBA", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/6580) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6262). Das NBG soll die Suche und Auswahl eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle begleiten. Die Geschäftsstelle ist dienstlich dem UBA angegliedert.

Für die Beschäftigten der NBG-Geschäftsstelle gelten laut Antwort dieselben dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen wie für alle Beschäftigten des UBA. Mit Verweis auf den Erlass zur Einrichtung des NBG schreibt die Bundesregierung weiter, dass bei "Entscheidungen über Personaleinstellungen" das Einvernehmen mit dem Vorsitz des NBG hergestellt werde. Dem NBG obliegt demnach die Vorauswahl und - in Absprache mit dem UBA - die Letztentscheidung über Bewerber. "Das UBA berät das NBG bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber mit Blick auf gesetzliche und interne Vorgaben, um eine rechtssichere Auswahl sicherzustellen", heißt es weiter. Dazu gehöre "wie bei allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Grundsatz der Bestenauslese", betont die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 28 - 14. Januar 2019 - 09.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2019

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