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BUNDESTAG/7917: Heute im Bundestag Nr. 051 - 16.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 51
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. Januar 2019, Redaktionsschluss: 11.48 Uhr

1. Fraktionen gegen Staudamm in Tansania
2. Ausschuss stimmt für Tabakerzeugnisgesetz
3. Oppositionsanträge zu Glyphosat abgelehnt
4. Fachgespräch zur Digitalisierung
5. Hoher Wert der Wissenschaftsfreiheit
6. Datenklau beschäftigt Rechtsausschuss


1. Fraktionen gegen Staudamm in Tansania

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Der geplante Bau des Megastaudamms "Stieglers Schlucht" mitten im tansanischen Unesco-Weltnaturerbe Selous Wildreservat stößt bei den meisten Fraktionen im Bundestag auf massive Kritik. Am Mittwochmorgen stimmte der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für einen Antrag (19/6414) der Fraktionen von CDU/CSU und SPD , in dem sie die Bundesregierung auffordern, zusammen mit der tansanischen Regierung Alternativen zu dem Großprojekt zu suchen und zu helfen, nachhaltige Lösungen für die Energieversorgung des Landes zu finden, die den Status des Wildreservates nicht in Frage stellten.

Einen ähnlich lautenden Antrag (19/5461) der FDP-Fraktion lehnten die Abgeordneten ab. Darin verlangen die Liberalen, den Verzicht auf den Bau des Staudamms zur Bedingung für die Fortführung der Entwicklungszusammenarbeit zum Erhalt der Biodiversität im Wildreservat zu machen. Außerdem schlagen sie die Nutzung des Energieträgers Gas als Übergangstechnologie vor. Über beide Anträge will der Bundestag am morgigen Donnerstag im Plenum abstimmen.

Ein Vertreter der Unionsfraktion betonte, es gehe nicht darum, die tansanische Regierung pauschal zu kritisieren oder zu bevormunden. Der Koalitonsantrag ziele vielmehr darauf ab, Hilfestellungen für die Suche nach Alternativen anzubieten. Auch aus der SPD hieß es, man dürfe nicht mit erhobenem Zeigefinger auf die tansanische Regierung zugehen, sondern müsse mit ihr in einen Dialog treten. Es gebe andere Möglichkeiten, Energie zu gewinnen. Der Wildpark sei ein touristisches Highlight und damit auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Land. Ähnlich argumentierten Bündnis 90/Die Grünen.

Ein Vertreter der FDP befand jedoch, die Bundesregierung müsse schon in Anbetracht des geringen Zeitfensters mehr Druck auf die tansanische Regierung ausüben, schließlich sollten im Wildpark schon bald 3,5 Millionen Kubikmeter Wald abgeholzt werden. Deutschland habe das Reservat über viele Jahre, auch finanziell, unterstützt. Als schnelle Alternative schlug er den Bau eines Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerks vor.

Die AfD enthielt sich bei beiden Anträgen. Sie verwies darauf, dass der Bau des Staudamms ein zentrales Wahlversprechen des demokratisch gewählten Präsidenten gewesen sei. Es sei daher nicht akzeptabel, in die Entscheidung eines souveränen Staates einzugreifen. Außerdem sei die Energieversorgung in Tansania mangelhaft. So hätten nur zwei Prozent der Landbevölkerung Strom.

Auch die Linke enthielt sich beim Koalitionsantrag. Dieser erwähne mit keinem Wort den kolonialen Hintergrund, der zur Entstehung des Wildparks geführt habe. Außerdem wollten Union und SPD die Energieversorgung teilprivatisieren, statt sie in öffentlicher Hand zu belassen.

Den FDP-Antrag lehnten neben den Linken auch die Grünen ab wegen der Forderung, die Entwicklungszusammenarbeit zu streichen, sollte die tansanische Regierung den Staudamm bauen. Außerdem sprachen sich die Grünen gegen den Bau eines Gaskraftwerks aus.

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2. Ausschuss stimmt für Tabakerzeugnisgesetz

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochvormittag für den Regierungsentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/4461) gestimmt. Die Abgeordneten empfahlen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP und Die Linke die Annahme der Vorlage im Plenum des Deutschen Bundestages. Der Gesetzentwurf soll helfen, den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen zu unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen einander anzugleichen. Mit dem Änderungsgesetz soll das nationale Tabakrecht unter anderem an die Durchführungsverordnung (EU) 2018 / 574 der Kommission über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse angepasst werden. Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erfolgen. Durch ein Rückverfolgbarkeitssystem soll der Warenverkehr dieser Erzeugnisse erfasst werden, damit sich die Produkte in der gesamten Union verfolgen lassen. Außerdem soll die Einführung von Sicherheitsmerkmalen die Überprüfung erleichtern, ob die Tabakerzeugnisse echt sind. Die Regelungen sollen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab dem 20. Mai 2019 gelten und für die übrigen Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024. Auf diese Weise sollen die bei der Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gesammelten Erfahrungen im Hinblick auf andere Tabakerzeugnisse genutzt werden können.

Die Aufgaben der Zoll- und Finanzbehörden sollen im Zuge der geplanten Änderung allerdings nicht ausgeweitet werden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/4730) auf eine Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf hervor. Danach lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung unter anderem das Anliegen des Bundesrates ab, eine Übertragung der Zuständigkeit im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem in das Tabakerzeugnisgesetz aufzunehmen. Legale und bereits versteuerte Tabakprodukte sowie Warenkreise, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, sollen demnach nicht aufgabenfremd von den zuständigen Länderbehörden auf die Zoll- und Finanzbehörden übertragen werden. Die über die erforderliche Sachnähe und Marktkenntnis verfügenden und in der Fläche bereits agierenden Behörden sollen mit der Durchführung und Überwachung der einschlägigen Vorschriften des Tabakrechts betraut bleiben. Ein Punkt den die Abgeordneten der Linksfraktion kritisierten, denn die Behörden der Bundesländer seien strukturell und finanziell nicht angemessen ausgestattet, um diese Aufgaben zu bewältigen.

Auch die AfD zeigte sich skeptisch, denn die EU-Grenzen und die Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten würden zu wenig überwacht, um den illegalen Tabakhandel zu unterbinden. In diesem Falle helfe auch kein Rückverfolgbarkeitssystem. Die Grünen betrachteten hingegen den Entwurf als längst überfällig, wunderten sich aber über die teilweise sehr langen Übergangsfristen, die zu großzügig mit bis zu fünf Jahren geplant seien. Moniert wurde nur, dass mit dem Gesetzentwurf nicht die Chance genutzt worden sei, die Tabakaußenwerbung in Deutschland gleich neu zu regeln. Die FDP sah mit dem Gesetz die kleinen und mittleren Unternehmen benachteiligt, denen es aus Kostengründen schwerer fallen werde als den großen Unternehmen, die Produktion auf das neue Kontrollsystem umzustellen. Die Union betrachtet die Erleichterung der Rückverfolgbarkeit unter dem Gesundheitsaspekt als Chance, denn niemand wisse, welche gefährdenden Stoffe in den vielen illegal angebotenen Zigarettenprodukten enthalten seien. Auch die SPD fand, dass dadurch große Mengen besser überprüft und zurückverfolgt werden können. Ob nun Bund oder Länder die Kontrollen übernehmen, darüber sollen sich nach Ansicht der Sozialdemokraten die jeweiligen Exekutiven einigen.

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3. Oppositionsanträge zu Glyphosat abgelehnt

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochmorgen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen FDP (19/216), Die Linke (19/226) und Bündnis 90/Die Grünen (19/230) zum Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat abgelehnt. Das Gremium sprach sich mit der Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD gegen die Annahme der Anträge im Plenum aus. Die Liberalen hatten bei Zustimmung der AfD gefordert, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln weiterhin ausschließlich auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen soll. Die Bundesregierung solle den "Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ungeachtet der Versuche weltanschaulicher Einflussnahme unter der Maßgabe von Sachlichkeit, Rationalität und Fachlichkeit" umsetzen. Das Verfahren zur weiteren Zulassung auf nationaler Ebene von Glyphosat als Inhalt von Pflanzenschutzmitteln müsse auf Grundlage der Expertise der zuständigen Zulassungs- und Bewertungsbehörden streng wissenschaftsgeleitet betrieben werden. Einher ging damit die Forderung, dass die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in Deutschland transparenter gestaltet werden sollen.

Strikt dagegen positionierte sich Die Linke, die ein Verbot glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Deutschland verlangt hat. Eine Forderung, die auch von den Grünen gestützt wurde. Die Regierung soll demnach Sofortmaßnahmen veranlassen, um direkte und indirekte, kurz-, mittel- sowie langfristige gesundheitliche und ökologische Gefahren und Risiken für Mensch und Tier auszuschließen. Darüber hinaus soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel unverzüglich nach Inkrafttreten auf nationaler Ebene verbietet. Stattdessen soll auf die Erforschung von Alternativen zur Anwendung von Glyphosat hingearbeitet werden, die die erreichten Fortschritte bei bodenschützenden und -erosionsvermeidenden Anbauverfahren wie bei der Direktsaat, dem Zwischenfruchtanbau oder durch Untersaaten auch bei Verbot des Wirkstoffs erreicht Fortschritte zu erhalten. Auch die Grünen wollten mit Zustimmung der Linksfraktion die Anwendung von Glyphosat zum Schutz der Artenvielfalt und zur Wahrung des Vorsorgeprinzips endgültig beenden. Stattdessen soll ein Ausstiegsplan mit umweltverträglichen Alternativen erarbeitet werden. Sofort untersagt werden sollen außerdem der private Gebrauch und die Anwendung auf öffentlichen Flächen, außerdem wurden größtmögliche Anwendungsbeschränkungen für landwirtschaftliche Bereiche gefordert. Ziel soll es sei, den Glyphosateinsatz sofort zu reduzieren und den Wirkstoff schnellstmöglich nicht mehr einzusetzen.

Die Union kritisierte die Forderungen nach einem Komplettverbot als überzogen, weil dies rechtlich nicht möglich sei. Derlei Verbotsversuche seien wie in Österreich wieder zurückgenommen worden. Darüber hinaus habe die Regierung schon zahlreiche Forderungen umgesetzt, so sei unter anderem die Anwendung von Glyphosat im Nahbereich von Gewässern untersagt, die Anwendung auf öffentlichen Flächen verboten und der Glyphosateinsatz in den vergangenen fünf Jahren um ein Drittel reduziert worden. Die AfD-Fraktion befürwortete zwar die Forderungen nach einem Ausstieg, schränkte aber ein, dass dies nur geschehen könne, wenn den Landwirten ökonomische Alternativen angeboten werden. Derzeit würden jedoch die Nachteile infolge eines Verbots überwiegen und zu mehr Bodenerosion oder Verdichtung der Böden führen, weil die Felder aufgrund von mehr Überfahrten durch Landmaschinen öfter bearbeitet werden müssten. Die SPD hingegen betrachtete dieses Problem nicht ganz so kritisch, weil ihrer Ansicht nach entsprechende Alternativen nur ermöglicht werden müssen. Letzten Endes gehe es darum, dass sich das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium "zusammenraufen", um Lösungen, statt Konflikte zu finden. Die Bundesregierung kündigte in diesem Kontext an, dass im laufenden Jahr ein gemeinsamer Vorschlag der beiden Ministerien vorgelegt werden soll. Darüber hinaus sollen im Zusammenhang mit der angekündigten Ackerbaustrategie weitere Konzepte aufgezeigt werden, hieß es.

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4. Fachgespräch zur Digitalisierung

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat am Mittwochmorgen einstimmig beschlossen, ein Fachgespräch zum Thema Digitalisierung durchzuführen. Die Sitzung findet am Montag, 11. Februar 2019, ab 13 Uhr statt und soll zwei Stunden dauern. Mehrere Sachverständige werden Auskunft über die "Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Landwirtschaft" geben.

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5. Hoher Wert der Wissenschaftsfreiheit

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Die Freiheit, die der Wissenschaft in Deutschland eingeräumt wird, ist ein großer Wert." Das sagte Professor Matthias Kleiner, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochmorgen in Berlin. Die Leibniz-Gemeinschaft trete für eine ergebnisoffene exzellente Forschung ein, auch wenn am Anfang nicht immer klar sei, was am Ende dabei heraus käme, betonte der habilitierte Maschinenbauer. Kleiner ist seit 2014 Präsident der Leibniz-Gemeinschaft und war von 2007 bis 2012 Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Ziel der Leibniz-Gemeinschaft sei die Förderung von Wissenschaft und Forschung in ihren Mitgliedseinrichtungen unter Wahrung der wissenschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit dieser Einrichtungen. Zur Gemeinschaft gehören derzeit 95 Forschungseinrichtungen, sagte Kleiner und wies darauf hin, dass es bei seinem Amtsantritt 2014 lediglich 89 gewesen seien. "Allerdings verfolgen wir keine quantitative sondern eine qualitative Forschung", betonte Kleiner.

Das Gesamtbudget betrage rund 1,9 Milliarden Euro, davon stammten 60 Prozent aus institutioneller Förderung und 40 Prozent seien weitere Einnahmen, wie zum Beispiel aus Eintrittsgeldern oder Drittmitteln. Die Leibniz-Gemeinschaft beschäftige 20.000 Menschen, wobei der Anteil Frauen unter den Wissenschaftlern 50 Prozent ausmache. "Ein strategisches Ziel ist es, den Frauenanteil gerade in den Führungsposition weiter zu heben", betonte Kleiner vor dem Ausschuss und nannte auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ein wichtiges Kriterium, um dieses Ziel zu erreichen.

Zu den Profilen der Leibniz-Gemeinschaft gehören die Geisteswissenschaften und Bildungsforschung mit der kulturellen Überlieferung genauso wie die wirtschaftliche und räumliche Entwicklung mit demokratischer Teilhabe und sozialer Integration, sowie die Lebenswissenschaften mit Biodiversität und Gesundheit und die Umweltwissenschaften mit Umwelt und nachhaltiger Entwicklung. Kleiner nannte des Weiteren als Schwerpunkte den Wandel in der Bildung durch digitale Vermittlung, die Geowissenschaften und die Materialwissenschaften. Kleiner unterstrich, dass die Gemeinschaft exzellente Forschung und Wissenschaft unter strenger Qualitätssicherung zu ihrer Grundlage mache, und aktive Mitwirkung in inter- und transdisziplinären Kontexten fördere. Die Leibniz-Gemeinschaft verstehe sich auf dieser Grundlage als verantwortlich und verantwortungsvoll in Wissenschaft und Gesellschaft, international, weltoffen, präsent in Wissenschaft, Gesellschaft und Öffentlichkeit und transparent, klar und nachvollziehbar in ihren Verfahren, Prozessen und Instrumenten. Die Leibniz-Gemeinschaft berge vor allem eine "Ermöglichungsstruktur", wie Kleiner betonte. Kriterien seien neben exzellenter Forschung, die gesellschaftliche Relevanz und die zentrale Bedeutung für die Wissenschaftslandschaft.

Kleiner betonte, dass die verschiedenen Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft intensiv untereinander kooperieren, aber auch auf nationaler und internationaler Ebene mit Hochschulen, Instituten anderer Forschungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, staatlichen Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten - dies alles in großer disziplinärer Vielfalt. Die Institute seien zudem in Anwendung, Umsetzung und Transfer mit Wirtschaftsunternehmen und Institutionen des öffentlichen Lebens tätig.

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6. Datenklau beschäftigt Rechtsausschuss

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Breiten Raum in der 31. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch nahm die jüngste Daten-Affäre ein. Nach einer Unterrichtung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) auf Antrag der FDP wollten die Abgeordneten aller Fraktionen vor allem wissen, was das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unternimmt, um die Datensicherheit der Verbraucher besser zu schützen. Hagl-Kehl verwies unter anderem auf Gespräche mit dem federführenden Bundesinnenministerium über die Einrichtung einer behördlichen Anlaufstelle, die Betroffenen rund um die Uhr mit Hilfe und Rat zur Seite stehen soll. Im Gespräch sei auch die Schaffung eines IT-Gütesiegels. Gleichzeitig müsse die Sensibilität der Bürger für die Sicherheit ihrer Daten erhöht werden. Zu Hintergründen des Anfang Januar bekannt gewordenen Datendiebstahls, bei dem personenbezogene Daten von Bundestagsabgeordneten und Personen des öffentlichen Lebens unberechtigt veröffentlicht wurden, machte sie keine Angaben. Hier gelte es, die Ermittlungen abzuwarten.

Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) ging in seinen Ausführungen zum Brexit-Übergangsgesetz (19/5313) auf die gestrige Entscheidung im britischen Parlament ein und betonte, das Gesetz gelte nur für den Fall des Inkrafttretens des Austrittsvertrages. Die Bundesregierung bedauere die Entscheidung des Parlaments, sagte Lange. Jetzt sei die britische Regierung am Zug und müsse sagen, wie es weitergeht. Die Bundesregierung treffe ungeachtet dessen Vorbereitungen für einen ungeregelten Brexit. Der Gesetzentwurf, bei dem der Rechtsausschuss mitberatend ist, wurde mit einer von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderung gegen die Stimmen der AfD angenommen. Ein Änderungsantrag der AfD wurde abgelehnt.

Der Ausschuss, der unter der Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) tagte, beschloss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen die erneute Absetzung der Gesetzentwürfe von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einschränkung beziehungsweise Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (19/820, 19/93, 19/630) von der Tagesordnung. Gestrichen wurden ebenfalls die geplante Terminierung einer öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der AfD und der Linken sowie einem Antrag der Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81, 19/218, 19/5950), die Beschlussfassung über die Terminierung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen für ein Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz (19/4557) und ein Antrag der FDP zum Thema Pakt für den Rechtsstaat.

Das Gremium beschloss, am 13. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Schutz der Fluggäste bei Insolvenz der Fluggesellschaft (19/1036, 19/6277) durchzuführen. Einen Antrag der AfD, eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Haushaltsuntreue (19/2469) durchzuführen, lehnte der Ausschuss ab. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD zur Prüfung und Überarbeitung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des Wohnungsvermittlung bezüglich des Handwerkerwiderrufs (19/828). Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 51 - 16. Januar 2019 - 11.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2019

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