Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7947: Heute im Bundestag Nr. 081 - 23.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 81
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Januar 2019, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Transparenz von Gesetzentwürfen
2. Lobbyismus: Dokumentation hat Grenzen
3. Gegen Sonderregeln für IT-Freelancer
4. Maßnahmen der Funkzellenauswertung
5. Unbesetzte Stellen bei Nachrichtendiensten
6. Nutzung freier Software


1. Transparenz von Gesetzentwürfen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Änderungen in Gesetzentwürfen der Bundesregierung sind transparent nachvollziehbar. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6897) auf eine Kleine Anfrage (19/6353) der Fraktion Die Linke zur Einflussnahme von Lobbyisten auf den Gesetzentwurf für das Teilhabechancengesetz. So würden Referentenentwürfe, Stellungnahmen und Gesetzentwürfe sukzessive auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Die Bundesregierung schreibt in der Antwort weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammenzutragen zu lassen.

*

2. Lobbyismus: Dokumentation hat Grenzen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Gespräche, die Mitglieder der Bundesregierung mit Vertretern von Verbänden und Interessengruppen führen, haben nicht typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Das gelte auch für Kontakte, die aktuelle Gesetzesentwürfe zum Thema haben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6924) auf eine Kleine Anfrage (19/6624) der Fraktion Die Linke. Es sei weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden Verwaltung leistbar, sämtliche Veranstaltungen, Termine und Sitzungen nebst Teilnehmenden vollständig zu erfassen oder eine entsprechende Dokumentation darüber zu erstellen. Deshalb könne sie diesbezügliche Fragen der Linken, bezogen auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, auch nicht beantworten, schreibt die Regierung.

*

3. Gegen Sonderregeln für IT-Freelancer

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung lehnt eine auf Berufsgruppen oder Branchen abzielende Gestaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Maßnahmen ab. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/6936) auf eine Kleine Anfrage (19/6351) der FDP-Fraktion, in der nach staatlichen Regularien für IT-Freelancer gefragt wurde. Verweise auf durchschnittlich von bestimmten Berufsgruppen erzielte Nettoeinkommen könnten, gerade vor dem Hintergrund der breiten Streuung der Einkommensverhältnisse Solo-Selbständiger, nicht Grundlage für Änderungen im Arbeitsrecht sein. Die Bundesregierung teile auch nicht die Ansicht der Fragesteller, dass die aktuelle Gesetzeslage zur Abwanderung von IT-Freelancern führe, heißt es in der Antwort weiter.

*

4. Maßnahmen der Funkzellenauswertung

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung welche Behörden des Bundesinnen-, des Bundesjustiz- und des Bundesfinanzministeriums sowie des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im zweiten Halbjahr 2018 vorgenommen haben. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7104) unter anderem danach, welche Behörden der genannten Ministerien sowie des Kanzleramtes und der Bundeswehr derzeit technisch und rechtlich in der Lage sind, "an Mobiltelefone sogenannte ,stille SMS' zum Ausforschen des Standorts ihrer Besitzer" oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, und wie viele "stille SMS" von den jeweiligen Behörden im zweiten Halbjahr 2018 versandt wurden.

*

5. Unbesetzte Stellen bei Nachrichtendiensten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "unbesetzte Stellen bei bundesdeutschen Geheimdiensten" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7129). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, inwieweit die Bundesregierung einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" bestätigen kann, "wonach beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und beim Bundesnachrichtendienst (BND) hunderte Planstellen aufgrund von Personalmangel unbesetzt sind". Auch will sie unter anderem wissen, wie viele Bewerbungen auf wie viele offene Stellen es beim BND und BfV im Jahr 2018 gab.

*

6. Nutzung freier Software

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Verhinderung von digitalen Monopolen durch verstärkte Nutzung freier Software" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7130). Wie die Fraktion darin ausführt, definiert sich freie Software "durch vier Merkmale: Erstens, die Freiheit, ein Programm für jeden Zweck auszuführen, ohne zeitliche, geografische oder anwendungsbasierte Einschränkungen durch die Herstellerin/den Hersteller zu unterliegen; zweitens, die Freiheit, ein Programm an die jeweiligen Bedürfnisse der Nutzerin/des Nutzers anpassen zu können und dafür Zugriff auf den Quellcode zu haben; drittens, die Freiheit, Kopien des Programms kostenfrei oder gegen Entgelt an Dritte weitergeben zu können, und viertens die Freiheit, ein Programm zu verändern und es kostenfrei oder gegen Entgelt Dritten zur Verfügung zu stellen".

Die Nutzung freier Software verhindere die Abhängigkeit von Herstellern durch die Möglichkeit, die Anwendungen auch durch konkurrierende Firmen warten und weiterentwickeln zu lassen, heißt es in der Vorlage weiter. Damit fördere die Nutzung freier Software den Wettbewerb im IT-Sektor, erhöhe die Chancen kleiner und mittlerer Firmen und führe für die öffentliche Hand zu sinkenden Preisen für IT-Dienstleistungen.

Wissen wollen die Abgeordneten, ob bei Ausschreibungen der Bundesbehörden für Software-Dienstleistungen eine freie Nachnutzung im Sinne von freier Software vorgeschrieben wird. Auch fragen sie unter anderem, welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Erstellung, Verbreitung und Nutzung von Software unter freier Lizenz die Bundesregierung fördert.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 81 - 23. Januar 2019 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang