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BUNDESTAG/8025: Heute im Bundestag Nr. 159 - 13.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 159
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Februar 2019, Redaktionsschluss: 12.47 Uhr

1. Vorversicherungszeiten gerechtfertigt
2. Keine Separat-Verhandlung nach Brexit
3. BAföG-Reform soll Trendumkehr bringen
4. Externer Sachverstand im Ministerium
5. Bioökonomie in Deutschland
6. Verbot von Stromsperren


1. Vorversicherungszeiten gerechtfertigt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die erforderlichen Vorversicherungszeiten bei Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) haben nach Ansicht der Bundesregierung ihre Berechtigung. Der Gesetzgeber beschränke bereits seit 1977 den Zugang zur KVdR, indem bestimmte Vorversicherungszeiten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllt sein müssten, heißt es in der Antwort (19/7565) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7156) der Fraktion Die Linke.

Wer als Rentner die Vorversicherungszeit nicht erfülle und freiwillig in der GKV versichert sei, habe Beiträge auf alle beitragspflichtigen Einkünfte zu entrichten. Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV führe dabei nicht zwangsläufig zu einer höheren Beitragsbelastung gegenüber pflichtversicherten Rentnern in der KVdR. Während KVdR-Mitglieder nur die Hälfte der Beiträge tragen müssten, erhielten freiwillig Versicherte einen Beitragszuschuss in entsprechender Höhe.

Hinsichtlich möglicher Härtefälle im Zusammenhang mit den im Rentenalter zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträgen gehe es im Kern nicht um ein krankenversicherungsrechtliches Problem, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zur Vermeidung von Altersarmut, heißt es in der Antwort weiter. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) gälten eigene Regeln bei Hilfebedürftigkeit. Zudem gebe es Möglichkeiten der Prämienreduzierung. Auch privat versicherte Rentner erhielten einen Zuschuss zu den Beiträgen.

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2. Keine Separat-Verhandlung nach Brexit

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bilaterale Verhandlungen zwischen Großbritannien und Deutschland nach dem Brexit sind nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen. Die Leitlinien des Europäischen Rates vom 29. April 2017 sähen ebenso wie die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2018 vor, dass es keine separaten Verhandlungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich geben werde, die den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union betreffen würden. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (19/7490) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7103) weiter heißt, soll dies in gleicher Weise für Übergangsregelungen gelten. "Eine pauschale Regelung, nach der das Vereinigte Königreich generell oder für eine Übergangszeit in steuerlicher Hinsicht trotz des Austritts wie ein Mitgliedstaat behandelt wird, wäre damit nach dem Verständnis der Bundesregierung nicht zu vereinbaren", heißt es in der Antwort.

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3. BAföG-Reform soll Trendumkehr bringen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Mit der geplanten BAföG-Reform will die Bundesregierung bis 2021 im Jahresdurchschnitt mehr als 100.000 Schüler und Studenten zusätzlich finanziell unterstützten. Dazu habe die Bundesregierung am 30. Januar 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) beschlossen, heißt es in der Antwort (19/7522) auf die Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion(19/7067). Nach den Plänen der Bundesregierung soll es so möglich sein, dass das parlamentarische Beratungsverfahren so rechtzeitig abgeschlossen werden kann, dass die ersten vorgesehenen Änderungen bis zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 in Kraft treten können.

Die Bundesregierung erwarte BAföG Mehrausgaben von 1,233 Milliarden Euro in dieser Wahlperiode. Schon jetzt betragen die Gesamtausgaben des Bundes für diese Leistung inzwischen fast 2,9 Milliarden Euro jährlich. Die Bundesregierung unterstreicht, dass die Anhebung der Einkommensfreibeträge nach dem BAföG deutlich stärker auf eine Ausweitung des Förderungsberechtigtenkreises wirken als die Anhebung von Bedarfssätzen. Da die Bundesregierung mit der geplanten BAföG-Novelle auch die im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgelegte Zielsetzung verfolge, die förderungsbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen, lege sie bewusst einen Schwerpunkt auf die Ausdehnung des Kreises der Förderungsberechtigten. Mit dem Regierungsentwurf eines 26. BAföGÄndG werde daher die angestrebte Trendumkehr erreicht, um die förderungsbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen, gezielt auch die Mittelschicht zu entlasten und die Chancengerechtigkeit bei der individuellen Bildungsfinanzierung nachhaltig zu stärken.

Laut dem Eckpunktepapier der Bundesregierung sollen die monatlichen Förderhöchstsätze von 735 Euro um 15 Prozent auf 850 Euro und die Einkommensfreibeträge um neun Prozent angehoben werden. Das Eckpunktepapier sieht zudem eine Erhöhung des Wohnzuschlags und eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags vor. Die Rückzahlungsverpflichtung für den Darlehensanteil der BAföG-Mittel sollen gelockert werden.

Eine BAföG-Auslandsförderung hätten im Jahr 2017 insgesamt 39.592 volljährige Auszubildende erhalten. Darunter seien 38.968 Studenten sowie 624 Schüler gewesen. Im Jahr 2016 habe die Gesamtzahl der mit BAföG-Auslandsförderung geförderten volljährigen Auszubildenden 41.412 betragen. Hiervon seien 40.743 Studenten sowie 669 Schüler gewesen.

Im Jahr 2017 erhielten 25.947 Studenten zudem ein Deutschlandstipendium. Mit dem Deutschlandstipendium können alle Studenten an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland mit 300 Euro monatlich gefördert werden, unabhängig von der Förderfähigkeit ihrer Ausbildung nach dem BAföG. 4.679 Studierende bezogen gleichzeitig BAföG-Leistungen.

Zudem hätten im Jahr 2018 rund 40.000 Studenten sowie circa 22.300 Lernende in der beruflichen Bildung aus Deutschland einen Zuschuss über das EU-Programm Erasmus+ für einen Lernaufenthalt im Ausland bekommen. Die Zahl der Begünstigten, die zusätzlich eine Förderung nach BAföG erhalten würden, werde nicht erhoben.

Materielle Leistungen von den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerken hätten im Jahr 2017 29.458 Studenten erhalten, die an Hochschulen studieren. Die Förderfähigkeit der Ausbildungen richte sich grundsätzlich nach dem BAföG. Ein paralleler Bezug von BAföG-Leistungen sei nicht möglich.

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4. Externer Sachverstand im Ministerium

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung versteht unter Expertengremien, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) tätig sind, Gremien, die die Bundesregierung zu übergreifenden bildungs- und forschungspolitischen Fragestellungen beraten. Das geht aus der Antwort (19/7548) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6945) hervor.

Die Bundesregierung betont, dass damit keine Gutachtergruppen erfasst seien, die in der Regel als adhoc-Kommissionen zu einem konkreten Anlass zusammentreten, um Förderentscheidungen des BMBF im Rahmen einzelner Förderbekanntmachungen vorbereiten und die über den jeweiligen Anlass hinaus keinen Bestand haben. Zudem seien Gremien wie etwa der Wissenschaftsrat, die Bund und Länder beraten oder auch die Aufsichts- und Beratungsgremien der rechtlich selbstständigen Forschungseinrichtungen im Bereich des BMBF nicht von der Fragestellung umfasst. Hierbei handele es sich nicht um Expertengremien des BMBF, sondern um satzungsgemäße Organe der Einrichtungen, deren Etablierung aufgrund interner Regelungen der Forschungseinrichtungen vorgesehen sei.

Die FDP hatte in ihrer Kleinen Anfrage betont, dass sie es grundsätzlich begrüße, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemühe und deren Wissen in die Politik einfließe. Gleichwohl stellten sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums dürfe nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel der Kleinen Anfrage sei es, betonte die FDP, nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse.

Die Auswahl und Berufung von Sachverständigen erfolge einzelfallbezogen im Kontext des jeweiligen Gremiums. Es handele sich dabei in der Regel um ausgewiesene Experten in ihrem Fachgebiet, die in besonderer Weise zur Beantwortung der jeweiligen Fragestellungen beitragen können. Kriterien können dabei beispielsweise die wissenschaftliche Reputation, die fachliche Eignung oder die Mitgliedschaft in Organisationen und Vertretungen der Wissenschaft sein. Auch würden Vertreter von Verbänden und Interessengruppen regelmäßig in Gremien des BMBF berufen. In den Gremien, in denen die Interessen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Verbrauchern thematisch berührt würden, bemühe sich das BMBF stets, Interessenvertreter mit einer vertieften Expertise in diesen Bereichen direkt durch einen Sitz im Gremium oder indirekt durch Befragungen zu Fachthemen einzubeziehen. Im Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seien für das Jahr 2019 insgesamt 40 von insgesamt 1.206,5 Stellen dezidiert für Digitalisierungsthemen ausgebracht.

In diesem Kontext unterstreicht die Bundesregierung, dass das BMBF die Etablierung einer Gründungskommission plane, die bei den vorbereitenden Maßnahmen für die vom Bundeskabinett am 29. August 2018 beschlossene Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen beraten und unterstützen soll.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie für ein offenes und transparentes Regierungshandeln eintrete. Unter anderem habe das Bundeskabinett am 15. November 2018 zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen, Gesetz- und Verordnungsentwürfe (Referentenentwürfe) jeweils spätestens mit Kabinettbeschluss zu veröffentlichen. Darüber hinaus veröffentlichten die Bundesministerien Entwürfe für Gesetze im Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts. Vorgenommene Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden würden ebenfalls veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung nicht widersprechen. Im Übrigen wirkten Expertengremien je nach Auftrag und Mandat in der Regel nicht unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess ein, insofern könne auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Erfassung von deren Arbeitsergebnissen in Richtung eines "legislativen Fußabdrucks" im Sinne der FDP nicht pauschal beurteilt werden. Nach Abschluss des Willensbildungsprozesses innerhalb der Bundesregierung sei der Gesetzgebungsprozess zudem nicht mehr alleinige Zuständigkeit der Exekutive. Sofern Haushaltsmittel für Expertengremien eingeplant seien, würden diese in der Regel als Bestandteil der Programmmanagementkosten in den jeweiligen Fachtiteln veranschlagt.

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5. Bioökonomie in Deutschland

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Zahl der Biotechnologie-Unternehmen stieg laut des jährlichen Biotechnologie-Branchenreports der BIOCOM AG von 663 im Jahr 2010 auf knapp 752 im Jahr 2016. Der Gesamtumsatz aller Biotechnologie-Unternehmen lag 2016 bei 3,55 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anteil von 0,12 Prozent an der Bruttowertschöpfung Deutschlands. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7547) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7102). Zudem sei die Zahl der Biotechnologie-Start-Ups von zehn im Jahr 2015 auf 20 im Jahr 2016 gestiegen.

Die Bundesregierung definiert die Bioökonomie als ein Konzept, das an natürlichen Stoffkreisläufen orientiert ist und alle Wirtschaftsbereiche umfasst, die nachwachsende Ressourcen wie Pflanzen, Tiere sowie Mikroorganismen und deren Produkte erzeugen, be- und verarbeiten und damit handeln. Zum Einsatz kommen nach der Definition nicht nur Rohstoffe, die in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie in der Aquakultur oder der mikrobiellen Produktion erzeugt werden, sondern zunehmend auch biogene Rest- und Abfallstoffe. Strom, der in Deutschland aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft erzeugt wird, trage zum nachhaltigen Wirtschaften bei. Gleiches gelte für nachhaltig erzeugte Energie aus Biomasse, Rest- und Abfallstoffen. Grundsätzlich schätzt die Bundesregierung das Wertschöpfungspotenzial der Bioökonomie insbesondere in Wirtschaftsbereichen, die allgemein Biomasse (Rest- wie Rohstoffe) verarbeiten oder biotechnologische Verfahren nutzen, hoch ein. Dies gelt vor allem für die auf Enzymen basierende Herstellung neuer Wirkstoffe, von Fein- und Spezialchemikalien oder von Konsumgütern, wie zum Beispiel Reinigungsmitteln und Kosmetika.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass belastbare amtliche statistische Daten zur Bioökonomie der Bundesregierung nur eingeschränkt vorliegen. Dies liege auch daran, dass in den gängigen Statistiken keine präzise Aufschlüsselung zwischen biobasierten und fossilen Sektoren erfolge. Die Bioökonomie sei branchenübergreifend, weswegen routinemäßig erhobene statistische Daten derzeit nur schwer der Bioökonomie zuzuordnen seien. Um eine systemische Betrachtung und Modellierung aller relevanten Faktoren und Wirkungen einer Bioökonomie - inklusive wirtschaftlicher Kennzahlen - vornehmen zu können, habe die Bundesregierung im Jahre 2016 den Aufbau eines umfassenden Monitorings der Bioökonomie gestartet.

In Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) würden im Rahmen der Pilotphase drei Forschungsaufträge/ Studien mit dem Ziel durchgeführt, ein Monitoring zum Voranschreiten der Bioökonomie zu etablieren. Ergebnisse werden für das Jahr 2020 erwartet.

Für das Jahr 2020 plane das BMBF, sein Wissenschaftsjahr dem Thema Bioökonomie zu widmen. Übergeordnetes Ziel der Wissenschaftsjahre des BMBF sei es, die Öffentlichkeit stärker für Wissenschaft zu interessieren. Entwicklungen in der Forschung sollen für die Bürger transparenter und zugänglicher werden. Kontroverse Debatten sollen angeregt und vorangetrieben werden.

Ferner sei im Ressortforschungsplan 2019 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Bürgerbeteiligung für das Thema Bioökonomie eingestellt worden.

(vgl. [1])

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6. Verbot von Stromsperren

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Die Linke lotet die Möglichkeiten für ein Verbot von Stromsperren aus. In einer Kleinen Anfrage (19/7517) möchten die Abgeordneten wissen, welche Chancen die Bundesregierung für ein solches Verbot sieht. Sie fragen auch nach Maßnahmen, um Stromsperren zu verhindern. Nach Angaben der Fragesteller drohte 2017 insgesamt 4,8 Millionen Haushalten ein Abschalten des Stroms, weil Zahlungen nicht beglichen worden waren.

Anmerkung:
[1] www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Forschung/ressortforschungsplan_gesamt_2019_bf.pdf).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 159 - 13. Februar 2019 - 12.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2019

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