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BUNDESTAG/8034: Heute im Bundestag Nr. 168 - 14.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 168
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. Februar 2019, Redaktionsschluss: 10.56 Uhr

1. AfD will Verbandsklagerecht beschränken
2. Beirat der Stiftung Datenschutz
3. Millionen Venezolaner auf der Flucht
4. AfD fordert Steuertarif auf Rädern
5. FDP will die Steuerbelastung abschmelzen
6. Höhere Freibeträge gegen Altersarmut


1. AfD will Verbandsklagerecht beschränken

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion will das Verbandsklagerecht im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beschränken. Die Fraktion begründet ihren Gesetzentwurf (19/7702) damit, dass die "Anerkennungsvoraussetzungen für klagebefugte Verbände" aktuell sehr weit gefasst seien. Damit berge das geltende Recht ein "Missbrauchspotential". So bestünde die Möglichkeit, dass eine "nur wenige Mitglieder umfassende Vereinigung Zuwendungen von Unternehmen oder Organisationen erhält, die im Interesse ausländischer Wettbewerber oder Staaten agieren". In der Folge könnten diese Vereinigung Klagen initiieren, "um deutschen Wirtschaftsunternehmen zu schaden und ausländischen Unternehmen, Organisationen oder Staaten bei der Ausschaltung ihrer deutschen Wettbewerber zu helfen". Der Entwurf soll im Freitag in erster Lesung beraten und überwiesen werden. Die Federführung ist aktuell strittig.

Konkret will die Fraktion durch Änderungen im UmwRG regeln, "dass nur solche Vereinigungen ein Klagerecht in umweltrechtlichen Belangen erhalten, die ausschließlich Umweltinteressen verfolgen und Transparenz in der Behandlung von Spenden an den Tag legen". Demnach sollen unter anderem Zuwender, "die mehr als 10.000 Euro pro Jahr an die Vereinigung oder an Untergliederungen gewähren, mit Namen oder Firma und Adresse sowie unter Angabe der Gesamthöhe der Zuwendung" öffentlich gemacht werden. Die Regelung orientiere sich an der Spendenregelung im Parteiengesetz, führt die Fraktion aus. Keine Klagebefugnis soll Vereinigungen erteilt werden, "die ihre finanziellen Mittel zu einem erheblichen Teil aus dem Missbrauch ihrer Klagebefugnis, etwa aus einer Abmahntätigkeit auf anderen Gebieten als dem Umweltrecht, erwirtschaften", heißt es in der Begründung des Entwurfes. Dies werde vermutet, "wenn der Anteil der Einnahmen aus Abmahntätigkeit am Gesamtbudget über drei Jahre mehr als 20 Prozent beträgt", schreibt die Fraktion.

Mit dem an der Finanzierungsstruktur angelegten Kriterium der ausschließlichen Orientierung an Zielen des Umweltschutzes will die Fraktion laut Begründung ausschließen, "dass eine Vereinigung zu einem maßgeblichen Teil zum Beispiel durch Spenden oder sonstige Zuwendungen eines erwerbswirtschaftlichen tätigen Unternehmens finanziert wird", das sich durch Klagen Vorteile im Wettbewerb erhoffe. "Das kann der Fall sein, wenn sich die Klagetätigkeit der Vereinigung mittelbar gegen Technologien richtet, auf denen Mitbewerber des zuwendenden Unternehmens erfolgreich tätig sind", heißt es in dem Entwurf.

Zudem soll die Klagebefugnis an eine Mindestmitgliederzahl gekoppelt werden, "um die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Relevanz der anerkannten Vereinigung feststellen zu können". Das Kriterium soll laut Entwurf dabei an die Regelungen für die Zulassungsvoraussetzungen von Landes- beziehungsweise Europalisten der Parteien im Bundeswahlgesetz beziehungsweise Europawahlgesetz angelehnt werden. Demnach soll eine Vereinigung eine Mitgliederzahl aufweisen, "die mindestens eins vom Tausend der wahlberechtigten Einwohner in ihrem Tätigkeitsbereich beträgt". Die Mitgliederzahl von juristischen Personen, die Mitglied in der entsprechenden Vereinigung sind, soll dabei anrechenbar sein.

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2. Beirat der Stiftung Datenschutz

Inneres und Heimat/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben Vorschläge für die Wahl von Mitgliedern des Beirats der Stiftung Datenschutz (18/7060) vorgelegt. Danach sollen für die Unionsfraktion Hans-Peter Friedrich (CSU), Mechthild Heil und Marc Henrichmann (beide CDU) in das Gremium gewählt werden sowie für die SPD-Fraktion Saskia Esken und Jens Zimmermann. Für die AfD-Fraktion ist für die Wahl, die am Donnerstagnachmittag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, Joana Cotar vorgeschlagen, für die FDP-Fraktion Manuel Höferlin und für die Grünen-Fraktion Konstantin von Notz. Für die Fraktion Die Linke steht einem weiteren Wahlvorschlag (19/7747) zufolge Niema Movassat zur Wahl.

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3. Millionen Venezolaner auf der Flucht

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Mehr als drei Millionen Venezolanerinnen und Venezolaner haben infolge der anhaltenden Krise in ihrer Heimat das Land verlassen. Wie eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sagte, würden täglich weitere 5.000 Menschen Venezuela den Rücken kehren, die Internationale Organisation für Migration rechne damit, dass die Fünf-Millionen-Marke bald erreicht sein könnte. Die besorgniserregende Situation habe nicht nur mit der aktuellen Verfassungskrise und dem Streit zwischen Staatschef Nicolás Maduro und dem Präsident der Nationalversammlung und selbsternannten Interimspräsidenten, Juan Guaidó, zu tun, die Wurzeln reichten tiefer. So habe das südamerikanische Land, eigentlich der an Erdölreserven reichste Staat, in den vergangenen fünf Jahren 50 Prozent seines Bruttosozialprodukts eingebüßt. Das Gesundheitssystem sei weitgehend kollabiert, 80 Prozent der Bevölkerung könnten sich nicht mehr verlässlich mit Lebensmitteln versorgen. "Das Monatsgehalt eines Polizisten reicht für etwa ein Kilogramm Käse."

Die Vertreterin des Auswärtigen Amtes verteidigte die Position jener EU-Staaten, darunter Deutschland, die Guaidó Anfang Februar als Interimspräsidenten anerkannt hatten. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das daraufhin auf Wunsch eines Abgeordneten der Fraktion Die Linke erstellt worden war, ist zu dem Befund gekommen, dass es "starke Gründe für die Annahme" gebe, dass diese Anerkennung Guaidós eine völkerrechtlich unzulässige Einmischung in innere Angelegenheiten sei.

Die Bundesregierung verstehe ihre Positionierung nicht als eine solche Einmischung, sagte hingegen die Vertreterin des Auswärtigen Amtes im Menschenrechtsausschuss. Sie verwies unter anderem auf Artikel 233 der venezolanischen Verfassung, nach dem Guaidó als Parlamentspräsident Interimspräsident des Landes sei, solange es keinen demokratisch gewählten Präsidenten gebe. Die Wahl Maduros zum Präsidenten im Mai 2018 war von den USA und den Staaten der Europäischen Union nicht anerkannt worden. Hintergrund war der Ausschluss etlicher politischer Gegner Maduros von der Wahl.

Wie die Sprecherin des Auswärtigen Amtes weiter betonte, werde die Unterstützung Guaidós durch die EU in Südamerika positiv gesehen. Die Migrationsbewegungen hätten auf Venezuelas Nachbarstaaten eine destabilisierende Wirkung, insbesondere auf den fragilen Friedensprozess in Kolumbien.

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4. AfD fordert Steuertarif auf Rädern

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion will dem Effekt der kalten Progression bei der Einkommensteuer mit einem "Tarif auf Rädern" beikommen. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes will die Fraktion mit einem Antrag (19/7718) erreichen. Danach soll ab dem Veranlagungszeitraum 2021 eine neuartige Tarifformel gelten, mit der die durchschnittliche Steuerbelastung für entsprechend der Inflation gestiegener zu versteuernde Einkommen konstant gehalten werden soll.

Ausgangspunkt dafür soll die Prognose des Verbraucherpreisindex für das jeweils laufende Jahr sein. Etwaige Prognosefehler sollen im Folgejahr korrigiert werden. "Dieses Indexierungsverfahren stellt sicher, dass die Entlastung der Steuerzahler mit Hilfe aktueller Verbraucherpreisdaten zeitnah und fair erfolgt", schreibt die AfD-Fraktion, nach deren Vorstellungen erstmals im vierten Quartal 2020 eine entsprechende Normierung erfolgen soll. Der geänderte Tarif würde dann ab 2021 gelten.

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5. FDP will die Steuerbelastung abschmelzen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion will wieder eine faire Balance zwischen den Belastungen der Bürger und Unternehmen und den Einnahmen des Staates herstellen. In einem Antrag (19/7697) mit dem Titel "Chancentarif statt Belastungstarif - Abschmelzen des Mittelstandsbauches" wird eine Rechtsverschiebung des Steuertarifs gefordert, "so dass die Steuerlast nicht gerade bei den kleinen und mittleren Einkommen am stärksten ansteigt", wie es in dem Antrag heißt.

Diese Rechtsverschiebung würde zur Folge haben, dass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen greifen würde. "Dadurch würde der sogenannte Mittelstandsbauch abgeflacht und der Tarif leistungsgerecht und chancenorientiert umgestaltet", schreibt die Fraktion. Später soll der "Mittelstandsbauch" schrittweise und haushaltsverträglich weiter abgeschmolzen werden. Ziel sei ein linear-progressiver Tarif ohne Stufen. Wie es in dem Antrag weiter heiß, steige die Belastung mit Steuern und Abgaben stetig und sei nicht nur höher als in vielen anderen Ländern, sondern verringere sich auch trotz immer höherer Rekordeinnahmen des Staates nicht. Gerade bei kleinen und mittleren Einkommen würde die Steuerlast im progressiven Steuertarif besonders schnell ansteigen. "Das ist leistungsfeindlich und ungerecht. Es kann nicht sein dass heute schon Durchschnittsverdiener die höchsten Steuersätze zahlen müssen", schreiben die Abgeordneten. Die Bürger sollten stattdessen wieder einen fairen Anteil an den Wachstums- und Wohlstandsgewinnen haben, fordert die FDP-Fraktion, nach deren Ansicht ein fairer Tarif bei der Einkommensteuer nicht nur der überfälligen Entlastung diene, sondern auch langfristig die Nachfrageseite stärken werde.

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6. Höhere Freibeträge gegen Altersarmut

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/7724) eine teilweise Anrechnungsfreistellung der gesetzlichen Renten und der Erwerbsminderungsrenten im SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch). Mindestens 15 Prozent der Rentenzahlbeträge sollen nach den Vorstellungen der AfD nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Außerdem soll, falls eine zusätzliche Altersvorsorge besteht und für diese bereits Freibeträge gewährt werden, eine Anrechnungsfreistellung von Renten und zusätzlicher Altersvorsorge insgesamt nur bis zur Höhe des halben Regelbedarfssatzes erfolgen, schreibt die Fraktion. Da zeitnah keine wesentliche Erhöhung der Bestandsrenten zu erwarten sei, könne eine angemessene Freistellung der Altersrenten bei der Grundsicherung Altersarmut gezielt entgegenwirken, heißt es in dem Antrag.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 168 - 14. Februar 2019 - 10.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2019

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