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BUNDESTAG/8050: Heute im Bundestag Nr. 184 - 20.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 184
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Februar 2019, Redaktionsschluss: 09.20 Uhr

1. Anspruch auf schnelles Internet
2. 682 Millionen für Beratungsleistungen
3. Steuerquote auf 22,8 Prozent gestiegen
4. Kontrollierte Hackerangriffe auf Banken
5. Bewertung der Kryptotechnologie
6. FDP fragt nach Big Techs


1. Anspruch auf schnelles Internet

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einem Anspruch auf Zugang zum schnellen Internet. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) "als Material" zu überweisen, "soweit es um den Anspruch auf Zugang zum schnellen Internet geht" und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten, "soweit es um die Überprüfung der Universaldienstrichtlinie geht". Die Fraktionen der AfD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen hatten für eine Überweisung mit dem höheren Votum "zur Erwägung" plädiert.

In der Petition werden unter anderem die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beanstandet. Das Gesetz beinhalte zwar ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen internetfähigen Festnetztelefonanschluss. Dieses Recht sei jedoch weder von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen noch mit rechtlichen Mitteln durchsetzbar, kritisiert der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass er der flächendeckenden Breitbandversorgung sowohl aus gesamt- und regionalwirtschaftlicher als auch aus gesellschaftspolitischer Sicht eine hohe Bedeutung beimesse. Der allgemeine Zugang zum schnellen Internet stelle eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand dar. Zudem ermögliche die Breitbandtechnologie die Teilhabe der Bürger an der modernen Informations- und Wissensgesellschaft, schreiben die Abgeordneten.

Ferner weisen sie darauf hin, dass die Vorschriften zum Universaldienst gemäß Paragraf 78 ff. TKG der Sicherstellung einer "flächendeckenden Grundversorgung mit standardisierten Telekommunikationsdienstleistungen" diene. Als eine solche sei insbesondere ein Telefonfestnetzanschluss definiert, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermögliche, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichten. Ein breitbandiger Internetanschluss gehöre jedoch nicht zum Universaldienst, schreibt der Petitionsausschuss.

Wie aus der Beschlussempfehlung weiter hervorgeht, beruhen die angesprochenen Regelungen des TKG auf den Vorgaben aus der EU-Universaldienstrichtlinie aus dem Jahr 2002. "Seitdem haben sich sowohl die Erwartungen der Teilnehmer an Universaldienste als auch die den Universaldiensten zugrunde liegende Technik der Netze und Dienste geändert", heißt es in der Vorlage. Auf europäischer Ebene sei daher im Zusammenhang mit der Änderung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation eine Überprüfung der Universaldienstrichtlinie vorgesehen, deren Vorgaben gegebenenfalls durch den Bundestag in nationales Recht umzusetzen seien.

Der Petitionsausschuss verweist außerdem auf die Vereinbarung von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag, einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Zugang zum schnellen Internet zu schaffen. Dieser solle zum 1. Januar 2025 wirksam werden. Bis zur Mitte der laufenden Legislaturperiode würden hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. "Dabei sind Vorgaben aus dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation zu berücksichtigen", schreiben die Abgeordneten.

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2. 682 Millionen für Beratungsleistungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für die Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung hat die Bundesregierung im vergangenen Haushaltsjahr 2018 rund 682,9 Millionen Euro ausgegeben. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7713) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7387) hervorgeht, waren es im Haushaltsjahr 2017 722,4 Millionen Euro. In der Aufstellung fehlen die Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung. Das Ministerium habe angegeben, dass eine vollständige Erhebung der Ausgaben für Unterstützungsleistungen in den Jahren 2017 und 2018 in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht habe erfolgen können. Außerdem enthält die Antwort die Bezeichnungen der Rahmenverträge, der Leistungsgegenstände, der Laufzeiten, der Auftragsvolumina und die Namen von Auftragnehmer.

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3. Steuerquote auf 22,8 Prozent gestiegen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Steuerquote ist seit dem Jahr 2005 von 19,6 Prozent auf 22,8 Prozent im Jahr 2018 gestiegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7613) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7325) mit. Wie es in der Antwort weiter heißt, belegt Deutschland im OECD-Vergleich "Taxing Wages" den zweiten Platz unter den Ländern mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast. Auf die Frage, wie die Bundesregierung der von der CSU-Landesgruppe auf ihrer Klausurtagung in Kloster Seeon beschlossenen Forderung nach einer "Steuerbremse" nachkommen will, schreibt die Regierung: "Für diese Legislaturperiode verfolgt die Bundesregierung bereits das Ziel, die Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger nicht zu erhöhen. Vielmehr setzt die Bundesregierung auf wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabensenkungen." Auf die Frage, wie die Bundesregierung der Forderung der CSU-Landesgruppe nach einem schnellstmöglichen Beginn eines Teilabbaus des Solidaritätszuschlages nachkommen will, heißt es, der Koalitionsvertrag sehe für diese Legislaturperiode vor, die Abschaffung des Solidaritätszuschlages mit einem deutlichen ersten Schritt ab 2021 zu beginnen. Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung des Vorhabens liegen noch nicht vor.

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4. Kontrollierte Hackerangriffe auf Banken

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um absichtlich geführte Hackerangriffe auf die Informationstechnologie von Banken geht es in der kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/7603). Die Abgeordneten schreiben darin von einem Rahmenwerk der Europäischen Zentralbank, um mittels kontrollierter Cyber-Hackingangriffe die Widerstandsfähigkeit von Akteuren im Finanzsektor zu testen und so eine Vergleichbarkeit auf europäischer Ebene herzustellen. Die Bundesregierung soll angeben, ob ein solches Rahmenwerk in Deutschland bereits implementiert wurde und welche Behörden für die Beaufsichtigung der Hackerangriffe zuständig sein sollen.

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5. Bewertung der Kryptotechnologie

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Kryptotechnologie im Finanzmarkt macht die FDP-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/7793). Darin nehmen die Abgeordneten Bezug auf einen Report der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zum Umgang mit sogenannten Krypto-Assets. Für die Zukunft der Kryptotechnologie im Finanzmarkt sei es dringend notwendig, dass sowohl für den Kunden als auch für den Anbieter allgemeine Rechtssicherheit gewährleistet sei, zitiert die FDP-Fraktion aus dem Report. Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie die Einschätzung der EBA teilt, dass Krypto-Assets bis jetzt keine relevante Gefahr für die Finanzstabilität darstellen. Außerdem wird nach einer Bewertung der Gefahren des Kryptogeschäfts bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gefragt.

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6. FDP fragt nach Big Techs

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob sogenannte Big Techs in Zukunft der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen sollen, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7794) erfahren. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutern die Abgeordneten, zu diesen großen digitale Plattformen würden unter anderem die US-amerikanischen Unternehmen Google, Amazon, Facebook und Apple sowie die chinesischen Unternehmen Baidu, Alibaba und Tencent gezählt. Diese Unternehmen würden zunehmend in den Bereich der Finanzgeschäfte vordringen. In der Anfrage geht es auch darum, dass große digitale Plattformen anderen Unternehmen den Zugang verweigern würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 184 - 20. Februar 2019 - 09.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2019

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