Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8060: Heute im Bundestag Nr. 194 - 20.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 194
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Februar 2019, Redaktionsschluss: 15.57 Uhr

1. Bundestags-Bauten im Fokus
2. E-Sport unter Experten umstritten
3. KfZ-Anhänger für Tierschutz steuerfrei
4. Bundesrat will Brexit-Steuergesetz ändern
5. Maßnahmen in der Wohnungspolitik
6. Normenentwicklung im Baubereich
7. Entwicklung im Zoll-Streit mit den USA


1. Bundestags-Bauten im Fokus

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), hat am Mittwochnachmittag die Mitglieder des Haushaltsausschusses über den aktuellen Stand bei den Bundestags-Bauten unterrichtet. Kubicki und die Abgeordneten tauschten sich dabei unter anderem über den noch nicht fertiggestellten Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses sowie das geplante Besucher- und Informationszentrum (BIZ) des Deutschen Bundestages aus. Kubicki ist Vorsitzender der Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten.

Hinsichtlich des BIZ beschloss der Ausschuss zudem einstimmig einen von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen initiierten Maßgabebeschluss. Demnach fordert der Haushaltsausschuss die Bundesregierung auf, spätestens im Bundeshaushaltsentwurf 2020 entsprechende finanzielle Mittel für "mögliche Ausgleichsmaßnahmen" bereitzustellen, "selbst wenn hierzu seitens des Bundes gegenüber dem Land Berlin keine rechtliche Verpflichtung besteht", um die BIZ-Baumaßnahme realisieren zu können.

*

2. E-Sport unter Experten umstritten

Sport/Anhörung

Berlin: (hib/suk) Sollte das Fußballspielen auf einer Konsole dem auf einem Sportplatz gleichgestellt sein? Um diese und andere Fragen geht es in der Diskussion um eine Anerkennung des sogenannten E-Sports. Um hier zu Antworten zu gelangen, hat der Sportausschuss des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Dagmar Freitag (SPD) bzw. Eberhard Gienger (CDU) verschiedene Sachverständige befragt. Ergebnis des Gespräch: Die Haltungen differieren stark.

So plädierte Hans Jagnow, Präsident des eSport-Bunds Deutschland (ESBD), für eine Gleichbehandlung. E-Sport sei eine "junge, dynamische, digitale" Sportbewegung, für die sich Millionen von Menschen begeistern würden. Diese "Athleten" würden "motorische, reaktive, strategische und kommunikative Leistungen" zeigen. Drei bis vier Millionen würden in Deutschland E-Sport betreiben, unter diesen Bereich fielen sowohl Strategie- und Sportspiele sowieso Shooter. Jagnow sagte, die Regierung solle gemäß der Vereinbarung in ihrem Koalitionsvertrag die Rahmenbedingungen schaffen: Dazu gehöre etwa eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit und eine Anerkennung der E-Sportler als Berufssportler.

Dem schloss sich Ralf Reichert, Gründer des E-Sport-Unternehmens ESL, an. Er betonte in seinem Statement, dass er als Jugendlicher mit dem Vorwurf konfrontiert worden sei, Computer- und Videospiele seien Zeitverschwendung. Daher sei es heute sein Ziel, Kindern und Jugendlichen "ein Zuhause" und einen Ort zu geben, an dem sie "Anerkennung" erfahren könnten. Die Politik solle die "Stigmatisierung" des E-Sports beenden.

Für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sagte dessen Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker, der Verband und seine Mitglieder hätten lange um die Frage gerungen, ob E-Sport "eigentlich Sport" sei und wie man mit dem Phänomen umgehen solle. Beim E-Sport stehe der "unmittelbare Wettkampf" im Mittelpunkt. Es gehe bei einer Bewertung nicht nur um die Frage, ob beim E-Sport motorische Aktivitäten ausgeübt würden, sondern auch um dessen Organisation. Geschäftsmodell und seinen Beitrag zum Gemeinwohl. Der DOSB habe sich in eine Unterscheidung zwischen "virtuellen Sportarten" und "eGaming" entschieden; letzteres sein kein Sport "im eigentlichen Sinne". Rückert unterstrich, man sehe im E-Sport vor allem eine Möglichkeit, junge Menschen für Sport zu begeistern und in Vereine zu holen.

Der Vizepräsident des Deutschen Behindertensportverbands, Lars Pickardt, führte aus, man sehe im E-Sport große Chancen insbesondere für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Man sehe auch Anwendungsmöglichkeiten für den Rehasport und den Bereich der Prävention. Dennoch gebe es auch große Risiken wie etwa das Cybergrooming: So würden Chatfunktionen von Spielen von Erwachsenen genutzt, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass junge Menschen sich über versteckte Kosten in den Spielen verschuldeten. Was grundsätzlich überhaupt nicht zu "den Werten des Sports" passe, seien das Verletzten oder Töten von Menschen, wie es bestimmte Shooter beinhalteten.

Für die Athleten innerhalb des DOSB sagte Marc Zwiebler, es gebe noch keine eindeutige Haltung: Aus seiner Sicht seien zwischen traditionellem und E-Sport die "Gemeinsamkeiten größer als die Unterschiede". Athleten aus beiden Welten stünden unter großem Wettkampfdruck und hätten ein Berufsrisiko.

Ausgesprochen kritisch äußerte sich dagegen die Sportwissenschaftlerin Carmen Borggrefe von der Universität Stuttgart. Sie konstatierte immense Unterschiede zwischen traditionellem und E-Sport: E-Sport sei "in dem Sinne kein Sport". So seien die körperbezogenen Handlungen beim Bedienen eines Controllers nicht sportartbestimmende motorische Aktivitäten - diese Handlungen - wie etwa das Klicken einer Taste - erhielten ihren Sinn erst im virtuellen Geschehen. Es sei "kontraproduktiv", die Digitalisierung des Sports zu befördern - auch und gerade angesichts der Probleme, dass Jugendliche häufig übergewichtig seien und sich zu wenig bewegten. Der herkömmliche Sport solle sich, so Borggrefe, vom E-Sport "konsequent abgrenzen".

Der Leipziger Sportpsychologe Thomas Wendeborn kam zu dem Schluss, der E-Sport sei "eher dem Spiel als dem Sport zuzuordnen". Grundsätzlich habe die Festlegung im Koalitionsvertrag Fakten geschaffen, denen man sich jetzt stellen müsse. Nichts habe den organisierten Sport in den letzten Jahren so "irritiert" wie die Diskussion um den E-Sport. Die Unterscheidung des DOSB in virtuellen Sport und eGaming sei gut. Grundsätzlich müsse sich der E-Sport unter Federführung des ESBD auch Fragen stellen, welche Impulse für einen aktiven und bewegungsreichen Lebensstil gesetzt werden könnten.

*

3. KfZ-Anhänger für Tierschutz steuerfrei

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Kraftfahrzeuganhänger von gemeinnützigen Vereinen zum Transport von Tieren oder Gegenständen für die Erfüllung von Belangen des Naturschutzes sollen von der Kfz-Steuer befreit werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/7901). In der Begründung heißt es, wegen förderungswürdiger Tätigkeiten räume der Start den gemeinnützigen Vereinen eine steuerliche Sonderstellung ein, indem er zum einen auf seinem Besteuerungsanspruch weitgehend verzichte und zum anderen den Vereinen ermögliche, steuerlich abzugsfähige Spenden einzunehmen. Allerdings gebe es für steuerbegünstigte Vereine keine grundsätzliche Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Andererseits bestünden Steuerbefreiungen für Spezialanhänger für Sportgeräte und für Anhänger für Tiere für Sportzwecke. Da dies keine gegenüber dem Tier- und Naturschutz vorrangigen Interessen seien, sollte hier eine Regelung für den Tier und Naturschutz mit aufgenommen werden, fordert die FDP-Fraktion.

"Gemeinnützige Vereine wie Vereine für den Tier- oder Naturschutz leisten einen großen Beitrag in unserem Gemeinwesen. Sie erfüllen Aufgaben, die sonst von Bund, Ländern und Gemeinden im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen werden müssten", begründet die FDP-Fraktion ihren Vorstoß.

*

4. Bundesrat will Brexit-Steuergesetz ändern

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat Änderungswünsche an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere begleite Regelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) angemeldet. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/7916) vorgelegten Stellungnahme der Länder heißt es, es seien ergänzende Regelungen bei der Erbschaftsteuer notwendig. Die Steuerbegünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer würden auch für Vermögen gewährt, welches sich innerhalb der Europäischen Union befinde. "In Fällen, in denen eine gewährte Steuerbefreiung beim Eintritt bestimmter Ereignisse nachträglich entfällt, lässt es sich nicht rechtfertigen, wenn allein der Brexit zu einer Nachversteuerung führt", heißt es in der Stellungnahme. In bestimmten Fällen des Erbschaftsteuerrechts, etwa bei der Anwendung der Lohnsummenregelung bei der Steuerbegünstigung für Unternehmensvermögen, soll sichergestellt werden, das Großbritannien weiterhin wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt wird. Auf diese Weise könne der Status quo gewahrt werden.

Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft das Pfandbriefgesetz. Die Deckungsfähigkeit britischer Vermögenswerte soll auch weiterhin und dauerhaft anerkannt werden. Damit werde vermieden, dass für deutsche Pfandbriefbanken durch den Brexit sachlich nicht gerechtfertigte Nachteile entstehen würden. Die bisher vorgesehene Altfallregelung reiche nicht aus: "Demnach wären deutsche Pfandbriefbanken zukünftig gehindert, Kredite mit britischen Deckungswerten über einen Pfandbrief zu refinanzieren." Großbritannien soll nach dem Vorschlag des Bundesrates daher wie die Schweiz oder die USA in den Kreis der Drittstaaten aufgenommen werden. Aus diesen Ländern sind Deckungswerte zugelassen. "Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass etwa britische Hypotheken in ihrer Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit gegenüber Sicherheiten aus den anderen Staaten künftig negativ abfallen würden", argumentiert der Bundesrat. Ohne eine Gesetzesänderung könnten deutsche Pfandbriefbanken ab dem Austrittstermin auf dem britischen Markt nur noch deutlich schlechtere Finanzierungskonditionen im Wettbewerb mit Instituten aus Großbritannien und anderen Staaten anbieten. Das attraktive britische Kreditgeschäft würde unwiederbringlich wegfallen.

Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung den Vorschlägen zum Erbschaftsteuergesetz zu. Die Wünsche zum Pfandbriefgesetz will sie prüfen.

*

5. Maßnahmen in der Wohnungspolitik

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um verschiedene Maßnahmen zum Anreiz für mehr Wohneigentum geht es in der Antwort (19/7608) auf eine Kleine Anfrage (19/7324) der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung erklärt darin, dass derzeit Optionen für ein Bürgschaftsprogramm der KfW geprüft würden. Mit einem solchen Programm könnte ein Anteil des Kaufpreises beziehungsweise der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert werden. Auch Überlegungen zur Zukunft der Wohnungsbauprämie stünden an.

Bezüglich einer geplanten Sonderabschreibung zwischen 2020 und 2022 für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen geht die Bundesregierung davon aus, dass dies zu Steuermindereinnahmen von etwa 410 Millionen Euro führen würde. "Eine (zusätzliche) Erhöhung der linearen Abschreibung wurde im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur steuerlichen Föderung des Mietwohnungsneubaus diskutiert, allerdings nicht aufgegriffen", heißt es weiter.

*

6. Normenentwicklung im Baubereich

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Zahl der Normen im Baubereich ist in den vergangenen zehn Jahren um fast 20 Prozent angestiegen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/7515) auf eine Kleine Anfrage (19/7069) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wuchsen die Normen in den Ausschüssen Bauwesen, Wasserwesen und Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit auf derzeit etwa 3.750 an. Darunter fallen nationale Normen und in das deutsche Normenwerk übernommene europäische und internationale Normen.

Auch die Baukosten legten in dieser Zeitspanne deutlich zu. Die Bundesregierung führt hierzu eine Tabelle mit europäischen Vergleichswerten auf Index-Basis an. Standards und Normen könnten im Baubereich zu Kostenfolgen führen, erklärt die Bundesregierung. Grundsätzlich gebe es eine größere Zahl von Ursachen für steigende Baukosten. Der Koalitionsvertrag sehe die Einführung einer Folgekostenabschätzung für neue Baunormen vor, heißt es weiter. Derzeit stimme man sich über eine Stelle für die Kostenbewertung ab, die künftig für mehr Transparenz und belastbare Entscheidungsgrundlagen sorgen soll.

*

7. Entwicklung im Zoll-Streit mit den USA

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROK) Um die Entwicklung im Zoll-Konflikt zwischen den USA und Deutschland geht es in einer Kleinen Anfrage (19/7689) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten möchten wissen, welche Gespräche es seit einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump im Juli vergangenen Jahres gegeben habe. Sie fragen auch nach Ergebnissen dieser Treffen mit Blick auf in der Erklärung formulierte Ziele, beispielsweise für den Abbau von Zöllen für verschiedene Güter und weitere Handelshemmnisse.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 194 - 20. Februar 2019 - 15.57 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang