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BUNDESTAG/8080: Heute im Bundestag Nr. 214 - 26.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 214
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. Februar 2019, Redaktionsschluss: 09.14 Uhr

1. Kappung von EU-Direktzahlungen
2. 4,8 Milliarden Euro GAP-Mittel für 2017
3. 47 Milliarden Euro Bargeld angemeldet
4. Krisenlage der italienischen Banken
5. Regierung lehnt Bundesratseinwand ab


1. Kappung von EU-Direktzahlungen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene verpflichtende Kappung und Degression der Direktzahlungen unter Berücksichtigung von Arbeitskräften ab. Das geht aus einer Antwort der Regierung (19/7882) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7106) hervor. Eine eventuelle Kappung oder Degression sowie die Berücksichtigung von Arbeitskräften sollten für die Mitgliedstaaten optional sein und die Mittel im jeweiligen Mitgliedsstaat verbleiben. Die Bundesregierung setze sich darüber hinaus dafür ein, dass die Zahlungen im Rahmen der Öko-Regelungen von einer Degression und Kappung ausgenommen werden.

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2. 4,8 Milliarden Euro GAP-Mittel für 2017

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind in Deutschland im Antragsjahr 2017 rund 4,8 Milliarden Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe direkt ausgezahlt worden. Die Förderung entspreche damit rund 286,50 Euro je Hektar. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7867) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7055) hervor. Weiter heißt es, dass die Direktzahlungen einen wichtigen einkommensstabilisierenden Anteil am betrieblichen Einkommen bilden würden, denn die Förderung betrage im Durchschnitt 25.838 Euro je Unternehmen. Das hätten repräsentative Daten des Testbetriebsnetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 ergeben. Ziel der Bundesregierung sei es, dass durch die GAP-Mittel Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas, des Tierwohls und der natürlichen Ressourcen sowie für eine gesunderhaltende Ernährung gefördert werden. Des Weiteren sollen die Direktzahlungen zur Einkommensstabilisierung und Risikovorsorge für landwirtschaftliche Betriebe beitragen sowie die im Vergleich zu Ländern außerhalb der EU zum Teil höheren Standards in der Produktion ausgleichen.

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3. 47 Milliarden Euro Bargeld angemeldet

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland sind im Jahr 2017 24.529 Anmeldungen von Barmitteln erfolgt. Die Summe der angemeldeten Barmittel betrug 47 Milliarden Euro, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7708) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7201) mit. Im Jahr 2010 waren noch 41,2 Milliarden Euro angemeldet worden. Sichergestellt wurden bei Ein- und Ausreisen im Jahr 2018 8,4 Millionen Euro. Der Wert blieb seit 2015 fast unverändert.

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4. Krisenlage der italienischen Banken

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Krisenlage der italienischen Banken geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/7848). Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung, ob ihr ein Schreiben der Europäischen Zentralbank (EZB) an italienische Banken bekannt ist, in dem diese aufgefordert werden, die Abschreibungen auf faule Kredite deutlich zu erhöhen. Die Bundesregierung wird gefragt, ob ihr bekannt ist, wie viele italienische Banken von der EZB angeschrieben worden sind und ob entsprechende Schreiben auch an Finanzinstitute in anderen EU-Mitgliedstaaten gesendet wurden. Die Bundesregierung soll auch angeben, ob sie die Ansicht des italienischen Vizepremiers Salvini teilt, die EZB habe mit ihrer Forderung das System nicht stabiler, sondern anfälliger gemacht.

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5. Regierung lehnt Bundesratseinwand ab

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Auch für schmalspurige Eisenbahnen sollen die von der Bundesregierung geplanten Regelungen des Gesetzes "zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich" (19/7837) gelten, mit denen ein Mehr an Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn erreicht werden soll. Wie aus der Gegenäußerung der Bundesregierung (19/7917) auf die Stellungnahme des Bundesrates zu oben genanntem Gesetzentwurf hervorgeht, lehnt die Regierung den Vorschlag der Länderkammer ab, die Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes (EBA) als einzige Durchsetzungsstelle für Fahrgastansprüche nur für regelspurige Eisenbahnen vorzusehen und für schmalspurige Eisenbahnen die Zuständigkeit der Länder in diesem Punkt beizubehalten.

Das ausdrückliche Regelungsziel einer Stärkung der Fahrgastrechte durch die Aufgabenkonzentration beim EBA würde damit konterkariert, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Bestehende Abgrenzungsschwierigkeiten würden nicht beseitigt, sondern nur verlagert. Fahrgäste könnten typischerweise nicht unterscheiden, ob sie in einem schmalspurigen oder in einem regelspurigen Fahrzeug sitzen. Zuständigkeitsabgrenzungsfragen sollten den Fahrgästen künftig jedoch erspart bleiben. Hierdurch solle eine Erleichterung bei der Einlegung von Fahrgastbeschwerden erreicht werden, heißt es in der Unterrichtung der Bundesregierung.

Zuständig bei den Fahrgastrechten - bei allen Eisenbahnen - soll dem Regierungsentwurf zufolge das EBA sein. Das soll sowohl für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) als auch für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 214 - 26. Februar 2019 - 09.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2019

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