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BUNDESTAG/8088: Heute im Bundestag Nr. 222 - 27.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 222
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Februar 2019, Redaktionsschluss: 13.36 Uhr

1. Regierung hält Pkw-Maut für rechtmäßig
2. Überwachung von Dieselfahrverboten
3. Chinesisches Projekt Neue Seidenstraße
4. Tempolimits in der Binnenschifffahrt
5. Schadstoffarme Motoren für Binnenschiffe
6. Mobilitätsforschung wird nicht geschwächt


1. Regierung hält Pkw-Maut für rechtmäßig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung geht nach eigener Aussage davon aus, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) bestätigen wird. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof habe Deutschland in Sachen Infrastrukturabgabe Recht gegeben und klar die deutsche Rechtsauffassung bestätigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/7776) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7418). Laut der Antwort ist außerdem davon auszugehen, dass die Zuweisungen aus dem Steueraufkommen für den künftigen Verkehrsetat um den Betrag der Pkw-Mauteinnahmen verringert werden.

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2. Überwachung von Dieselfahrverboten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In dem beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführten Zentralen Fahrzeugregister befinden sich Daten der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7813) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7532), die sich nach den Möglichkeiten der Überwachung von Dieselfahrverboten bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen erkundigt hat. Im Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (19/6334) ist geplant, dass Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können.

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge seien nicht im Zentralen Fahrzeugregister aufgeführt, räumt die Bundesregierung in der Antwort ein. Durch die Einführung der geplanten Kontrollmöglichkeit der im Zentralen Fahrzeugregister aufgeführten in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge könnten sich aber die zuständigen Behörden vor Ort "bei den manuellen Maßnahmen wirksamer auf die Überprüfung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen konzentrieren". Die manuelle Kontrolle von Fahrzeugen ermögliche auch die Überprüfung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen und bedürfe nicht der Mitwirkung ausländischer Behörden, heißt es in der Antwort. "Eine Ungleichbehandlung wird somit nicht begründet", schreibt die Regierung.

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3. Chinesisches Projekt Neue Seidenstraße

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine eigenen belastbaren und detaillierten Informationen zu dem von China verfolgten Projekt der "Neuen Seidenstraße" (One Belt, One Road Initiative) vor, da die Initiative "inhaltlich und geografisch nicht eindeutig definiert ist". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7707) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7107) hervor. Die Bundesregierung unterstütze die EU-Asien-Konnektivitätsstrategie, die auf einen nachhaltigen und regelbasierten Ausbau von Verkehrs- und Energieinfrastruktur sowie die Unterstützung der digitalen Vernetzung abziele, heißt es in der Antwort weiter. Im Verkehrsbereich erfolgten darüber hinaus regelmäßig Gespräche zu Projekten zwischen Europäischer Kommission, EU-Mitgliedstaaten und China im Rahmen der EU-China-Konnektivitätsplattform.

Auf die Frage, ob der Bundesregierung die Praxis bekannt sei, chinesische Kreditzusagen an Konditionen wie die Beauftragung bestimmter Bauträger oder Unternehmen zu binden, heißt es in der Antwort: "Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen belastbaren Informationen vor." Sie setze sich aber unabhängig vom Ort des Infrastrukturprojekts für offene, transparente und diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren und -bedingungen bei Infrastrukturprojekten ein.

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4. Tempolimits in der Binnenschifffahrt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Binnenschifffahrt keinen flächendeckenden Einfluss auf die Stickstoffdioxidbelastung in Innenstädten. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7712) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7353) hervor. Zur Frage, ob die Bundesregierung ein Tempolimit für Binnenschiffe grundsätzlich befürwortet, heißt es in der Vorlage: Anders als bei den Verkehrsträgern Bahn und Straße sei das Verkehrsverhalten von Binnenschiffen weniger durch die Geschwindigkeit, als durch die Strömung des Gewässers, die Gewässergeometrie und die Ladung bestimmt. Je nach Gewässerbreite und Bebauungsabstand spiele zudem der meteorologische Einfluss eine deutlich größere Rolle als bei der Straße. Auf Kanälen, also Gewässern, die de facto keine Strömung haben, würden schon heute Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, "so dass Schiffe hier nur im Teillastbereich fahren und entsprechend weniger emittieren", schreibt die Bundesregierung.

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5. Schadstoffarme Motoren für Binnenschiffe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Durch die vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedete Non-Road-Mobile-Machinery-Verordnung (NRMM-Verordnung), deren Ziel die stetige Reduktion von Emissionen sowie das Ersetzen der ältesten Motoren durch umweltfreundlichere Motoren für mobile Nicht-Straßenfahrzeuge - wie etwa Binnenschiffe - ist, wird nach Auffassung der Bundesregierung "nicht der Einsatz neuer Motoren erforderlich". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7711) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7352) hervor. In der Antwort verweist die Bundesregierung auf eine Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann (CDU), (19/2922). Demzufolge würden mit der Verordnung lediglich die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung definiert, die neue Binnenschiffsmotoren künftig zu erfüllen hätten.

Nach Kenntnis der Bundesregierung seien derzeit keine Motoren der Klassen IWP und IWA, die der Stufe V der Verordnung (EU) 2016/1628 entsprächen, am Markt erhältlich, heißt es in der Antwort des Staatssekretärs. Gründe dafür seien laut der Industrie zum einen die geringe Stückzahl an verkauften Motoren (etwa 300 pro Jahr) und zum anderen hohe Zertifizierungskosten der Motoren. Aktuell werde die Nachfrage nach Stufe-V-Motoren durch die anwendbaren Übergangsbestimmungen (längstens bis 2022) begrenzt, antwortet Ferlemann. Erst nach Auslauf der Übergangsbestimmungen könne die Herstellung von Stufe-V-Motoren für zumindest Teile der Industrie interessant werden.

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6. Mobilitätsforschung wird nicht geschwächt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Angesichts der Breite der Mobilitätsforschung in Deutschland bedeutet nach Aussage der Bundesregierung eine Schließung des Innovationszentrums für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) "keine entscheidende Schwächung". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7715) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/7414) hervor. Laut der Antwort wurde das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als beteiligungsführendes Ressort am 22. November 2018 von der Deutschen Bahn AG (DB AG) gemäß Paragraf 65 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über den beabsichtigten Rückzug aus der mittelbaren Beteiligung des Bundes am InnoZ unterrichtet. Zur Ankündigung der DB AG, die bisher mit Partnern im InnoZ laufenden Forschungsvorhaben in eigenen Konzernbereichen fortzuführen, schreibt die Bundesregierung: Die Übernahme laufender Forschungsvorhaben des InnoZ in eigene Konzernbereiche der DB AG diene der effizienzsteigernden Bündelung und schrittweisen Integration der Innovationsaktivitäten mit dem Ziel, nach erfolgter Markteinführung nachhaltig zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 222 - 27. Februar 2019 - 13.36 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2019

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