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BUNDESTAG/8126: Heute im Bundestag Nr. 260 - 13.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 260
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. März 2019, Redaktionsschluss: 09.35 Uhr

1. Bundestag debattiert über Klimastreiks
2. Briefkastenfirmen im Visier
3. Anhörung zu Einführung von Plebisziten
4. Anhörung zu Wohnungslosigkeit
5. AfD will Manager stärker haften lassen
6. Linke will sozial gerechte Grundsteuer


1. Bundestag debattiert über Klimastreiks

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Demonstrationen von Schülern aus Anlass des Klimawandels beschäftigten in dieser Woche den Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden am Donnerstagnachmittag in einer Aktuellen Stunde nach den Überweisungen im vereinfachten Verfahren und den abschließenden Beratungen ohne Aussprache ab etwa 13.30 Uhr zum Thema "Haltung der Bundesregierung zu den Klimastreiks der Fridays for Future Bewegung und der Petition Scientists for Future" debattieren. Die Aktuelle Stunde findet auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen statt.

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2. Briefkastenfirmen im Visier

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch Briefkastenfirmen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition mit der Forderung, zur Vermeidung von Steuerhinterziehung ein Verbot von sogenannten Briefkastenfirmen festzuschreiben, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen "soweit nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch Briefkastenfirmen berührt sind".

In der Begründung der Beschlussempfehlung schreibt der Ausschuss mit Bezug auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, Briefkastenfirmen seien dann problematisch, wenn diese aufgrund der Verschleierung der wahren Eigentümerstruktur oder der tatsächlichen Geschäftstätigkeit für Steuervermeidung oder kriminelle Aktivitäten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche genutzt würden. Die Bundesregierung unterstütze daher nachhaltig die internationalen Bemühungen zur Schaffung erhöhter Transparenz, heißt es in der Vorlage. Die Einführung eines steuerlichen automatisierten Informationsaustausches zu Finanzkonten sowie die Schaffung nationaler Register zum Zwecke der Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten von Rechtsträgern seien richtige und wichtige Schritte gewesen, denen aber weitere folgen müssten.

Bis März 2021, so schreibt der Petitionsausschuss, sollen EU-weit die nationalen Register vernetzt werden. Dies werde einen Zuwachs an Transparenz gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Strukturen bringen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Zudem sehe die entsprechende EU-Richtlinie vor, dass geldwäscherechtlich Verpflichtete - also Unternehmen, die gegenüber ihren Kunden geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten durchführen müssen - ebenso wie Behörden Unstimmigkeiten zu den Angaben der wirtschaftlich Berechtigten melden müssen, wenn sich diese im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung ergäben. Dies werde einen weiteren Zuwachs an Datenqualität bringen, urteilen die Abgeordneten.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, begrüßt die Bundesregierung das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Ziel sei es, dass die Besteuerung dort erfolgt, wo auch die wirtschaftliche Tätigkeit und Wertschöpfung stattfindet.

Auch bei der Erstellung der Liste der nicht-kooperativen Drittstaaten in Steuersachen der EU ziele ein "erfüllendes Kriterium" speziell auf Briefkastenfirmen ab: Ein Land soll dem Kriterium entsprechend keine Regelungen begünstigen, die zum Ziel haben, Gewinne anzuziehen, die keine reale Wirtschaftstätigkeit in dem Land abbildeten. "Deutschland befürwortet die Einführung von Substanzerfordernissen in diesen Staaten", heißt es in der Vorlage.

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3. Anhörung zu Einführung von Plebisziten

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke "zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz" (19/16) geht es am Montag, 18. März 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 600) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 14. März beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Nach dem Gesetzentwurf der Fraktion soll das Grundgesetz "um direkt demokratische Entscheidungen durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid" ergänzt werden. "Um sicherzustellen, dass alle von den Entscheidungen betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner mit abstimmen können, wird der Kreis der Wahlberechtigten auf alle Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, erweitert", heißt es in der Vorlage weiter. Wie darin ferner ausgeführt wird, muss die plebiszitäre Gesetzgebung "die Grundrechte und Grundprinzipien des Grundgesetzes sowie das Europa- und Völkerrecht genauso achten wie die parlamentarische" Gesetzgebung und unterliegt der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.

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4. Anhörung zu Wohnungslosigkeit

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Umgang mit Wohnungs- und Obdachlosigkeit steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung im Bauausschuss. Grundlage für die Sitzung am Mittwoch, 20. März 2019, sind Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern" (19/7459) und Bündnis 90/Die Grünen (19/7734), die ihre Forderungen unter die Überschrift "Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen - Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen" stellt.

Als Sachverständige sind geladen: Professor Volker Busch-Geertsema (Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V.), Birgit Fix (Deutscher Caritasverband e.V.), Uwe Lübking (Deutscher Städte- und Gemeindebund), Sonja Rexhäuser (Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe), Werena Rosenke (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.), Lukas Siebenkotten (Deutscher Mieterbund e.V.) und Robert Veltmann (Gebewo - Soziale Dienste - Berlin gGmbH).

Die Anhörung findet im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses um 10.30 Uhr statt. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (bauausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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5. AfD will Manager stärker haften lassen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Manager sollen bei schweren Pflichtverletzungen stärker persönlich haften. Dies sieht ein von der AfD-Fraktion vorgelegter "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes - Persönliche Vorstandshaftung mit Managergehältern bei pflichtwidrigem Fehlverhalten" (19/8233) vor. Die Fraktion weist darauf hin, dass heute eine Minderheit von Aktionären, deren Anteile zusammen ein Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100.000 Euro erreichen, das Recht habe, in eigenem Namen Haftungsansprüche gegen einen Vorstand geltend zu machen. Diese Regelung habe jedoch keinen Anstieg von Haftungsklagen bewirkt, erklärt die Fraktion und stellt fest: "Sämtliche bisher praktizierten Minderheitsrechte von Aktionären zur Erzwingung der Organhaftung funktionierten nicht. Auch die derzeitige Regelung in Form des Klagezulassungsverfahrens führt nicht einmal dann zu einem Anstieg der Haftungsklagen, wenn die Schäden besonders groß sind und die Erfüllung der materiellen Haftungsvoraussetzungen naheliegend erscheint." Die AfD-Fraktion sieht den Grund vor allem darin, dass klagewillige Aktionäre für ihr Engagement nicht belohnt würden und im Fall der Abweisung einer Klage sogar auf den Kosten sitzen bleiben würden.

Daher strebt die AfD-Fraktion mit dem Gesetzentwurf an, dass Aktionäre, die sich am Klagezulassungsverfahren beteiligen, für ihr Engagement belohnt werden, indem sie im Erfolgsfall der Klage zu einem bestimmten Prozentpunkt an den Einnahmen beteiligt werden, die der Gesellschaft durch Zahlungen der beklagten Vorstände oder Aufsichtsratsmitglieder zufließen. Außerdem sollen Vorstandsmitglieder nicht nur bei "Unredlichkeit" oder "groben" Pflichtverletzung haften müssen, sondern in allen Fällen der pflichtwidrigen Schadensverursachung.

In der Problemschilderung weist die Fraktion darauf hin, dass es in der Bevölkerung Unmut und Unverständnis über Berichte gebe, wonach Manager großer Aktiengesellschaften auch bei augenfälliger schwere Pflichtverletzung für den angerichteten Schaden nicht zur Verantwortung gezogen würden. "Für normale Angestellte, die schon bei kleinsten Pflichtwidrigkeiten mit der fristlosen Kündigung rechnen müssen, ist diese fehlende effektive Sanktion auf der Managementebene schlicht nicht vermittelbar. Es unterhöhlt auf Dauer die Akzeptanz unserer Rechtsordnung, wenn Arbeitnehmer wegen kleinster Pflichtwidrigkeiten Sanktionen bis zur Kündigung erwarten müssen, Pflichtverletzungen durch das Management mit weit gravierenderen Folgen hingegen nicht mit gleicher Konsequenz geahndet werden", stellt die Fraktion fest.

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6. Linke will sozial gerechte Grundsteuer

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Eine sozial gerechte Grundsteuerreform für billigere Mieten und starke Kommunen fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/7980). Die Grundsteuer soll als bundeseinheitlich geregelte Einnahmequelle der Kommunen mit eigenem Hebesatzrecht erhalten bleiben. Bemessungsgrundlage von Grundstücken und Gebäuden im Rahmen der Grundsteuer B soll der Verkehrswert sein. Zu den weiteren Forderungen der Fraktion gehört, dass die Umlagefähigkeit der Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenverordnung aufgehoben und die Grundsteuer ausschließlich von den Eigentümern entrichtet werden soll. Nicht profitorientierte, gemeinwohlorientierte sowie genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sollen von der Grundsteuer befreit werden. Die Kommunen sollen für unbebaute, baureife Grundstücke ein eigenständiges Hebesatzrecht, die sogenannte Grundsteuer C, erhalten.

In der Begründung des Antrag heißt es, die Grundsteuer sei neben der Gewerbesteuer die einzige bundeseinheitlich geregelte, originäre Kommunalsteuer, bei der Städte und Gemeinden über ein eigenständiges Hebesatzrecht verfügen würden. Die Grundsteuer bringe rund 14 Milliarden Euro im Jahr ein, weshalb sie als eine der Hauptfinanzierungsquellen der Kommunen in Deutschland nicht versiegen dürfe, fordert die Fraktion.

Ausdrücklich plädieren die Abgeordneten für den Verkehrswert als Bemessungsgrundlage. Der Verkehrswert stelle eine realistische und die sozial gerechteste Bemessungsgrundlage da, weil er den Wert und die Nutzung des Steuergegenstands umfassend widerspiegele. "Entgegen anderslautender Befürchtungen lässt sich der Verkehrswert mit vertretbarem Aufwand, zum Beispiel dank automationsgestützter jährlicher Fortschreibung, in pauschalierter Form über die bereits von den sogenannten Gutachterausschüssen bereitgestellten Bodenrichtwerte und die Kaufpreissammlungen ermitteln", schreiben die Abgeordneten. In Kommunen mit dünner Personaldecke sollen moderate Personalaufstockungen die effiziente Abwicklung der Verkehrswertermittlung und somit eine sozial gerechte Grundbesteuerung sichern. Die neue Grundsteuer C soll es den Kommunen ermöglichen, den Fällen von spekulativer Zurückhaltung von Bauland entgegenzuwirken. Außerdem tritt die Fraktion für eine bundesweite Regelung der bisher differenzierten Grundsteuermesszahlen nein, um keinen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern zu entfachen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 260 - 13. März 2019 - 09.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2019

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