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BUNDESTAG/8209: Heute im Bundestag Nr. 345 - 01.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 345
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 1. April 2019, Redaktionsschluss: 12.10 Uhr

1. Regierung will Fahrlehrergesetz novellieren
2. Linke will Motorradfahrer besser schützen
3. Zuchtsauenhaltung sinkt kontinuierlich
4. EU-Verträge mit den Mercusor-Staaten


1. Regierung will Fahrlehrergesetz novellieren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant Korrekturen an dem erst 2017 vollständig neu gefassten Fahrlehrergesetz. Der dazu vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes" (19/8751) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages und soll ohne Debatte an die mitberatenden Ausschüsse, unter Federführung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur, überwiesen werden.

Wie die Regierung schreibt, ist die Novellierung nötig, "um den bestehenden Optimierungsbedarf zu erfüllen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben umzusetzen". Ein Ziel der Anfang 2018 in Kraft getretenen Neufassung des Fahrlehrergesetzes sei die Verbesserung der Ausbildung von Fahrlehreranwärtern gewesen, heißt es in der Vorlage. Aus diesem Grund seien die Anforderungen an Ausbildungsfahrlehrer erhöht und unter anderem eine regelmäßige Fortbildungspflicht eingeführt worden. "Zur praktischen Umsetzung dieser Vorgaben ist jedoch die amtliche Anerkennung als Ausbildungsfahrlehrer notwendig", betont die Bundesregierung.

Da unterstellt werde, dass derjenige, der seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE ist, über ausreichend Unterrichtserfahrung in einer Fahrschule verfügt, entfalle die bislang konkret geforderte Ausbildungserfahrung. Künftig soll für die Tätigkeit als Ausbildungsfahrlehrer eine Erlaubnis erforderlich sein. Diese soll auf Antrag erteilt werden, wenn der Fahrlehrer seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE ist und innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen hat, heißt es in dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Änderungen gibt es auch hinsichtlich der Voraussetzungen, damit an einer Fahrschule Fahrlehreranwärter ausgebildet werden dürfen. Mit der Reform des Fahrlehrerrechts 2017 sei die Festlegung, wonach die Leiter einer solchen Fahrschule seit mindestens drei Jahren die Fahrschulerlaubnis besitzen oder als verantwortlicher Leiter tätig sein mussten, um den Betrieb einer Ausbildungsfahrschule aufnehmen zu dürfen, gestrichen worden, schreibt die Regierung.

Stattdessen sei festgelegt worden, dass dieser Personenkreis in den letzten fünf Jahren vor Aufnahme des Betriebs einer Ausbildungsfahrschule mindestens drei Jahre lang Fahrschülern, die die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben wollten, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für Inhaber oder verantwortliche Leiter einer Ausbildungsfahrschule der zweijährige Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis oder der Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und der zweijährige Besitz der Fahrschulerlaubnis als Voraussetzung festgeschrieben werden.

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2. Linke will Motorradfahrer besser schützen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Die Linke fordert, Motorradfahrende besser zu schützen, indem Unterfahrschutzplanken in gefährlichen Kurven auf Bundesautobahnen sowie Bundes-, Kreis- und Landstraßen gesetzlich vorgeschrieben werden. Ein dazu vorgelegter Antrag (19/8647) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Darin verlangt die Linksfraktion von der Bundesregierung, die gesetzliche Regelung derart zu gestalten, "dass die Anbringung von Unterfahrschutzplanken bei Neubau und Instandsetzung ab sofort verpflichtend wird, wobei die Kosten von den die Baulast tragenden Gebietskörperschaften zu tragen sind". Zudem müssten die Einnahmen aus der Lkw-Maut "gemäß ihres Verwendungszweckes" zum Infrastrukturausbau und -erhalt verwendet werden, "um Mittel zur Finanzierung von Unterschutzplanken für Landkreise und Kommunen bereitzustellen".

Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, wiesen die Unfallstatistiken der letzten Jahrzehnte einen positiven Trend auf. Die Zahl der durch Unfall zu Tode gekommenen und Schwerverletzten sei deutlich gesunken. "Leider geht diese Entwicklung an Motorradfahrenden vorbei", beklagt die Fraktion. Autofahrende profitierten von Sicherheitsmaßnahmen deutlich mehr als Motorradfahrende.

Ein besonderes Gefährdungspotenzial für Motorradfahrende würden Leitplanken ohne Unterfahrschutz darstellen, schreiben die Parlamentarier. "Während Leitplanken für Pkw und Lkw größere Schäden verhindern können, rutschen Motorradfahrende regelmäßig unter Leitplanken, wodurch sie sich schwerste Amputationsverletzungen zuziehen", heißt es in dem Antrag. Um Motorradfahrende vor den gefährlichen Leitplankenpfosten zu schützen, bedürfe es der Anbringung von Unterfahrschutzplanken. Diese kämen jedoch noch nicht flächendeckend zum Einsatz, obwohl sie für gefährliche Kurven mit durchschnittlicher Länge nur wenige tausend Euro kosten würden, kritisiert die Linksfraktion.

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3. Zuchtsauenhaltung sinkt kontinuierlich

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit Zuchtsauenhaltung über 50 Tiere ist zwischen dem Jahr 2010 von circa 15.900 Unternehmen auf rund 7.800 im Jahr 2018 gesunken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/8685) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8145) zur Zukunft der Sauenhaltung in Deutschland hervor. Weiter heißt es darin zur Erklärung, dass sich in der Ferkelerzeugung ein Strukturwandel vollziehe, der in der Landwirtschaft insgesamt zu beobachten sei. Allerdings sei dieser Wandel in der Sauenhaltung stärker ausgeprägt als in einigen anderen Betriebsformen. Kleinere Betriebe würden häufig im Zuge des Generationswechsels oder im Kontext anstehender Investitionsentscheidungen ausscheiden. Entscheidend sei die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die Ferkelerzeuger selbst. Die sei geprägt durch Veränderungen im Verhalten der Konsumenten sowie Konkurrenzdruck durch Ferkellieferungen aus Dänemark und den Niederlanden.

Auf der Kostenseite würden außerdem geänderte rechtliche Rahmenbedingungen zu Buche schlagen, die Änderungen der bisherigen Produktionsverfahren und bauliche Maßnahmen erfordern. Um einerseits für den Tierschutz bessere Bedingungen und andererseits Planungssicherheit für die Tierhalter zu schaffen, hält die Bundesregierung daher eine Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen für erforderlich. Derzeit werde der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltung erarbeitet, der in Kürze in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben und in diesem Zuge auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht werden soll.

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4. EU-Verträge mit den Mercusor-Staaten

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/8699) der FDP- Fraktion. Die Abgeordneten interessieren sich insbesondere für die Auswirkungen des Abkommens auf die Landwirtschaft. Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, für welche Produkte das Abkommen nach jetzigem Stand Veränderungen bei Handelsbeschränkungen durch Zölle und Importquoten vorsieht und um welche Veränderungen es sich im Einzelnen handelt. Aufgezählt werden soll auch, für welche Produkte es weiterhin Schutzmaßnahmen beim Import geben soll und um welche Schutzmaßnahmen es sich dabei handelt. Auch soll darüber Auskunft gegeben werden, ob das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen noch vor der Europawahl im Mai 2019 zum Abschluss kommen soll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 345 - 1. April 2019 - 12.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2019

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