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BUNDESTAG/8223: Heute im Bundestag Nr. 359 - 03.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 359
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 3. April 2019, Redaktionsschluss: 12.16 Uhr

1. Klimafinanzierung reicht nicht
2. Grünes Licht für eID-Karte
3. Expertenanhörung zur Pflege am 8. Mai
4. Rückgabe von kolonialem Kulturgut
5. Handel mit dem Iran
6. Gewalt gegen Männer in Partnerschaften


1. Klimafinanzierung reicht nicht

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Weltgemeinschaft muss nach Ansicht von Rixa Schwarz von der Entwicklungs- und Umweltorganisation German Watch die Mittel für die internationale Klimafinanzierung stark erhöhen, um die Zusagen des Pariser Klimaabkommens erfüllen zu können. "Der Schutz der vom Klimawandel Betroffenen ist mit den bisherigen Beiträgen nicht gewährleistet", betonte Schwarz am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Bei der Umsetzung des Klimaabkommens klaffe "eine riesige Lücke".

Der Bedarf an schneller Finanzierung wachse auch, weil einige Länder es nicht mehr schafften, sich von den oft kurz aufeinanderfolgenden Extremwettereignissen zu erholen. Auch Deutschland müsse bei seinen kurz- und mittelfristigen Zielen ehrgeiziger werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Norbert Barthle (CSU), verwies im Ausschuss auf die Zusage von Ressortchef Gerd Müller (CSU) beim Klimagipfel Anfang Dezember 2018 in Kattowitz, den Grünen Klimafonds wiederaufzulegen und mit 1,5 Milliarden Euro aus Mitteln des Ministeriums auszustatten. Außerdem habe Müller die Allianz für Entwicklung und Klima ins Leben gerufen, an der sich bisher 240 deutsche Unternehmen beteiligten.

Aus Sicht der Unionsfraktion muss mehr getan werden, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken zu erhöhen. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion lobte, dass Deutschland auf internationaler Bühne eine positive Rolle spiele, mahnte aber zugleich mehr nationale Anstrengungen an. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion sah die Notwendigkeit eines größeren Engagements in den Bereichen Landwirtschaft und Bauen.

Die FDP kritisierte, Deutschland gebe viel Geld für Klimaschutz aus, der Erfolg sei jedoch fraglich. Eine Vertreterin der Linksfraktion forderte, die Bundesregierung müsse den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mehr Finanzhilfen zur Verfügung stellen, um Armut und Migration als Folge des Klimawandels entgegenzuwirken. Aus Sicht der Grünen waren die weitreichenden Beschlüsse des Klimagipfels in Kattowitz allein noch kein gutes Signal. Entscheidend sei, welche konkreten Maßnahmen ergriffen würden und welche Konsequenzen ein Zuwiderhandeln habe.

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2. Grünes Licht für eID-Karte

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg zur Einführung einer sogenannten "eID-Karte" frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/8038) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung. Danach sollen Bürger der Europäischen Union und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums künftig eine eID-Karte zum elektronischen Identitätsnachweis beantragen können.

In ihrer Vorlage verweist die Bundesregierung darauf, dass der deutsche Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel bereits mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet seien. Die so genannte eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion ermögliche dem Karteninhaber, seine Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen.

Die eID-Funktion sei indes nicht für jedermann zugänglich, führt die Bundesregierung weiter aus. Der deutsche Personalausweis werde nur an Deutsche ausgegeben und einen elektronischen Aufenthaltstitel bekomme nur, wer als Ausländer dem Aufenthaltsgesetz unterfällt und ein Aufenthaltsrecht hat. Insbesondere Unionsbürger hätten somit keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Außerdem sei diese auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, in einem wesentlichen Punkt nicht zugänglich, denn nach gegenwärtiger Rechtslage werde eine Auslandsadresse nicht in den Personalausweis aufgenommen.

Um die eID-Funktion einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, soll daher die eID-Karte auf freiwilliger Basis eingeführt werden, die von Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt werden kann. Die eID-Karte sei "kein Ausweispapier im klassischen Sinne, sondern eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten (also insbesondere Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse) abgespeichert sind", heißt es in der Vorlage weiter. Damit erhielten die genannten Personenkreise die Möglichkeit, "mittels der eID-Funktion deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau abzuwickeln".

Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Normalfall auch eine Auslandsadresse in den Personalausweis aufzunehmen ist. Gerade im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige hätten ein berechtigtes Interesse daran, deutsche Verwaltungsdienstleistungen über das Internet in Anspruch zu nehmen, um so Zeit und lange Reisen zu sparen. Durch die geplante Neuregelung würden sie in die Lage versetzt, ihre Adresse über die Online-Ausweisfunktion nachzuweisen. Daneben enthält der Gesetzentwurf den Angaben zufolge eine Reihe weiterer Neuregelungen beispielsweise zur Anpassung des Pass- und Personalausweisgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Ermöglichung der Weitergabe von Passkopien bei der Beantragung von Visa.

Gegen die Stimmen der AfD- und der FDP-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke nahm der Innenausschuss bei Enthaltung der Grünen zugleich einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Darin wird unter anderem klargestellt, "dass Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, ohne ihren gesetzlichen Vertreter Verfahrensverhandlungen nach dem eID-Karte-Gesetz vornehmen dürfen".

Mit dem selben Stimmenverhältnis verabschiedete der Ausschuss zudem einen von der Koalition vorgelegten Entschließungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Frage aufgeworfen, ob und wie rechtliche Vorgänge, die einer notariellen Beurkundung bedürfen, digitalisiert werden können. "Die sich aus diesen Anforderungen möglicherweise ergebenden Konsequenzen für das einzusetzende Identifizierungsmittel sollten bereits in der künftigen technischen Umsetzung berücksichtigt werden", heißt es in der Vorlage weiter. Dies betreffe insbesondere den Bereich der Gesellschaftsgründungen, der bis 2021 auch für digitale Verfahren geöffnet werden solle.

Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, bei der Umsetzung der in Kürze erwarteten Änderung einer EU-Richtlinie im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht "sicherzustellen, dass bei Onlineregistrierungen von Gesellschaften effektive präventive Kontrollen und zuverlässige Identitätsprüfungen vorausgesetzt werden". Dabei soll die Regierung laut Vorlage unter anderem eine Lösung finden, "welche mit eID-Karte, elektronischem Aufenthaltstitel und Personalausweis gleichermaßen zum Einsatz kommen kann".

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3. Expertenanhörung zur Pflege am 8. Mai

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch erneut mit der langfristigen Finanzierung der Pflegeversorgung befasst. In einem Antrag (19/8561) der Grünen-Fraktion wird die Einführung einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung gefordert.

Wegen der strukturellen Ähnlichkeit des privaten und sozialen Zweigs der Pflegeversicherung sei eine Pflege-Bürgerversicherung relativ einfach umsetzbar, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten beschlossen eine Expertenanhörung zu dem Thema, die am 8. Mai stattfinden soll.

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4. Rückgabe von kolonialem Kulturgut

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion macht sich für die kulturpolitische Aufarbeitung des kolonialen Erbes stark. Sie will die bundeseigenen Museen verpflichten, im Geiste der Washingtoner Erklärung mit den Anspruchsberechtigten zu einer Lösung über unrechtmäßig erworbene Kulturgüter aus kolonialen Kontexten zu kommen. Das fordern die Liberalen in einem Antrag (19/8545). Museen in kommunaler Trägerschaft sollen dazu animiert werden, analog zur Washingtoner Erklärung gemeinsam mit den Anspruchsberechtigten Lösungen zu finden. Ferner sollen nach dem Willen der Liberalen die deutschen Museen bei der Provenienzrecherche stärker unterstützt werden. Eine "Ethikkommission" soll in Streitfällen auch einseitig angerufen werden können und Empfehlungen für oder gegen die Rückgabe von Sammlungsgütern aussprechen. Die FDP plädiert darüber hinaus, die Mittel für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) für die Provenienzforschung langfristig und deutlich zu erhöhen.

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5. Handel mit dem Iran

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Das deutsch-iranische Handelsvolumen hat sich im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent auf 3,15 Milliarden Euro verringert. Dies geht aus der Antwort (19/8707) auf eine Kleine Anfrage (19/8160) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Durch den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran herrsche generell Verunsicherung, erklärt die Bundesregierung. "Europäische Geschäftsbanken sind derzeit bei sämtlichen Finanzierungen und Zahlungsabwicklungen mit Iran zurückhaltend."

Die Schwierigkeiten betreffen den Angaben zufolge auch den Flugzeugbauer Airbus. Nach dem Ausstieg der USA fänden die unter dem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen für die Lieferung ziviler Flugzeuge und Flugzeugteile keine Anwendung mehr, so dass entsprechende US-Genehmigungen für einen (Re-)Export nach Iran derzeit schwer zu bekommen sind, erklärt die Bundesregierung. Darüber hinaus ergäben sich Anhaltspunkte für weiter rückläufige Geschäfte in der Kreditwirtschaft.

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6. Gewalt gegen Männer in Partnerschaften

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Laut Bundeskriminalamt waren im Jahr 2017 von den 138.893 polizeilich bekannten Opfern von Gewalt in Partnerschaften 24.928 Männer. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8053) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7635) mit. Die Regierung gibt an, dass sie Kenntnis von bundesweit fünf Einrichtungen für schutzsuchende Männer hat. So würden in Leipzig, Dresden, Plauen, Oldenburg und Stuttgart je eine Schutzwohnung existieren. Die Zuständigkeit für Hilfe- und Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer liege bei Ländern und Kommunen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 359 - 3. April 2019 - 12.16 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2019

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