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BUNDESTAG/8227: Heute im Bundestag Nr. 363 - 03.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 363
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 3. April 2019, Redaktionsschluss: 16.07 Uhr

1. Anhörung zur Stärkung der IT-Sicherheit
2. Rechte bei Fixierungsanordnungen
3. Keine Umlagefähigkeit der Grundsteuer
4. Nachhaltige Finanzanlagen


1. Anhörung zur Stärkung der IT-Sicherheit

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um Anträge der FDP-Fraktion sowie der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der IT-Sicherheit geht es am Montag, 8. April 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 4. April beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Die FDP-Fraktion macht sich in ihrem Antrag (19/7698) für einen Maßnahmenkatalog zur Stärkung der IT-Sicherheit stark. So fordert sie, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums herauszulösen und als "zentrale Stelle für Fragen der IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft" weiter zu etablieren. Das Nationale Cyberabwehrzentrum (NCAZ) beim BSI soll nach dem Willen der FDP-Fraktion auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und der Nationale Cyber-Sicherheitsrat "in die dritte Säule des neu zu schaffenden Digitalministeriums eingegliedert werden". Zudem soll sich laut Vorlage eine neu einzusetzende Föderalismus-Kommission III auch mit der Frage der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der IT-Sicherheit beschäftigen.

"Die Bundesregierung soll die Bedenken zur Attributionsproblematik sowie den Gefahren und den möglichen Folgen von Hack Backs ernstnehmen" und die weitere Prüfung zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Hack Backs umgehend einstellen, heißt es in der Vorlage weiter. Stattdessen solle sie ihre Bemühungen "auf effiziente Schutz- und Verteidigungssysteme konzentrieren".

Die Fraktion Die Linke dringt in ihrem Antrag (19/7705) auf eine "Umsetzung effektiver Maßnahmen für digitale Sicherheit". Von der Bundesregierung fordert sie darin die Vorlage eines Gesetzentwurfs, um das BSI in eine eigenständige Behörde umzuwandeln, "die aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern zu entlassen und deren Kernaufgabe die Erhöhung der digitalen Sicherheit für alle ist". Ferner soll die Bundesregierung laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine generelle Meldepflicht für Sicherheitslücken einzuführen.

Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, "den Einsatz von Staatstrojanern zu unterbinden und Sicherheitslücken wie Backdoors oder Zero-Day-Exploits weder zu nutzen noch anzuschaffen", den Export von Überwachungssoftware zu verbieten, sogenannte "Hackbacks" durch staatliche Institutionen auszuschließen sowie "die deutsche Cyber-Sicherheitsstrategie strikt zivil, unter Ausschluss von Militär und Geheimdiensten auszurichten".

Auch nach dem Antrag der Grünen-Fraktion (19/1328) soll die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung der IT-Sicherheit umsetzen. ,So soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion "schnellstmöglich ein neues IT-Sicherheitsgesetz vorlegen", das mehr als nur die bisher berücksichtigte kritische Infrastruktur umfassen und auch öffentliche Stellen einbeziehen soll. Die Verantwortung für IT-Sicherheit müsse aus dem Bundesinnenministerium herausgelöst werden, "um den effektiven Grundrechtsschutz zu stärken".

Das BSI soll der Vorlage zufolge "zumindest im Rahmen seiner Aufgaben gegenüber Wirtschaft und Zivilgesellschaft" unabhängig gestellt und in seiner Beratungsfunktion gegenüber und Bürgern wie Unternehmen gestärkt werden. Zudem brauche das "Cyberabwehrzentrum" der Bundesbehörden "hinreichend bestimmte Regelungen bezüglich seiner konkreten Aufgaben und der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden". Zudem muss nach Auffassung der Grünen-Fraktion insbesondere bei der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und Gefahrenbeobachtung auf IT-Sicherheit gefährdende Maßnahmen verzichtet werden.

"Hierzu gehören unter anderem offensive Operationen und sogenannte ,Hack backs', der staatliche Ankauf, das Offenhalten und die Nutzung von bislang nicht öffentlich bekannten Sicherheitslücken (,Zero-DayExploits') und Überlegungen einer gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen, Hintertüren in Hard- und Software zu verbauen", heißt es in der Vorlage weiter. Die behördliche Ausnutzung von Schwachstellen dürfe nur auf hinreichend konkreter gesetzlicher Grundlage und in einem rechtsstaatskonformen Verfahren erfolgen.

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2. Rechte bei Fixierungsanordnungen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen vorgelegt (19/8939). Damit solle dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16) für Fixierungen in der gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft (Zivilhaft) Rechnung getragen werden, heißt es in dem Entwurf. Für freiheitsentziehende Fixierungsanordnungen in der Strafhaft, dem Maßregelvollzug, der Untersuchungshaft, der vorläufigen Unterbringung und im Jugendarrest werde ein richterliches Verfahrensrecht geschaffen.

Wie es in dem Entwurf weiter heißt, hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgestellt, dass die Fixierung einen Eingriff in das Grundrecht auf die Person darstelle. Sowohl bei einer 5-Punkt- als auch bei einer 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handele es sich um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Artikels 104 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), die von der zugrundeliegenden Entscheidung über die Freiheitsentziehung als solcher nicht gedeckt sei und daher den Richtervorbehalt abermals auslöse.

Daher sei im Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs sowie im Bereich des Vollzugs der Untersuchungshaft und der einstweiligen Unterbringung eine Rechtsgrundlage für freiheitsentziehende Fixierungen zu schaffen, die den Richtervorbehalt vorsieht. Hierzu seien die Länder aufgerufen. Der Anwendungsbereich der bundesgesetzlichen Ermächtigung beschränke sich auf die nach der Föderalismusreform im Jahr 2006 weiterhin in die Kompetenz des Bundes fallenden Gefangenen der Zivilhaft.

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3. Keine Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter soll abgeschafft werden. Dies sieht ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf (19/8827) vor. Mit dem Gesetzentwurf sollen das Bürgerliche Gesetzbuch und die Betriebskostenverordnung geändert werden. Damit würden 36,4 Millionen Menschen, die zur Miete wohnen entlastet, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Zudem werde die Neuordnung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer erleichtert, erwartet die Fraktion.

Wenn die Vermieter die Grundsteuer nicht auf ihre Mieter umlegen würden, könnten sie diese Ausgaben für die Grundsteuer bereits heute steuerlich als Betriebs- beziehungsweise Werbungskosten geltend machen. Diese Möglichkeit bleibe auch nach Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer bestehen. Dadurch komme es zu einer Entlastung der Vermieter, so dass die finanziellen Belastungen aus der Abschaffung der Umlagefähigkeit deutlich abgemildert würden.

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4. Nachhaltige Finanzanlagen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um nachhaltige Finanzen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8779). Gefragt wird unter anderem nach Plattformen, Experten- und Arbeitsgruppen, die im Rahmen des EU-Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums arbeiten und welche Ergebnisse sie bisher erzielt haben. Gefragt wird auch nach Plänen der Bundesregierung zur Förderung von "Sustainable Finance" auf EU-Ebene. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, der bei einem Treffen die hohe Relevanz von "Sustainable Finance" für die Umsetzung der Finanzmarktstabilität, Energie-, Klima-, Entwicklungs- und weiterer Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung betont habe. Bei der eigenen Geldanlage setzte Deutschland bisher nicht auf Nachhaltigkeit, heißt es in der Vormerkung. Weiterhin würden die großen Sondervermögen des Bundes eine kohärente Nachhaltigkeitsstrategie vermissen lassen. Auch bei anderen Fonds und Rücklagen in einem Umfang von 31,5 Milliarden Euro seien noch keine Nachhaltigkeitskriterien für die Geldanlage verankert gewesen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 363 - 3. April 2019 - 16.07 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2019

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