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BUNDESTAG/8238: Heute im Bundestag Nr. 374 - 05.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 374
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 5. April 2019, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr

1. Bundesrechnungshof will prüfen
2. Zeuge: Amri handelte ohne fremde Hilfe
3. Linke für mehr Bildungsgerechtigkeit
4. AfD will BAföG reformieren
5. FDP: Asoziale sind NS-Opfergruppe
6. Erinnerung an deutsche Diktaturen


1. Bundesrechnungshof will prüfen

Verteidigung/Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/fla) Der Bundesrechnungshof wird in absehbarer Zeit prüfen, ob das Bundesverteidigungsministerium seine Praxis bei der Vergabe von Verträgen an Externe nach Kritik an Verstößen gegen Regeln und Recht tatsächlich geändert hat. Dies hat Abteilungsleiter Hans-Joachim Waller bei seiner Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses klargemacht.

Bei der Sitzung unter Vorsitz von Wolfgang Hellmich (SPD) sagte Waller, das Ministerium habe die entsprechende Dienstvorschrift verschärft: "Wenn diese eins zu eins befolgt wird, dürften Fehler eigentlich nicht mehr auftreten." Allerdings habe der Bundesrechnungshof schon 2008 und 2009 Vertragsabschlüsse mit Externen beanstandet und dennoch zwischen 2016 und 2018 wieder Fehler festgestellt. Auf die Frage, ob die Bundeswehr aus den jetzt vom Ausschuss untersuchten Vorgängen gelernt habe, meinte er: "Das hoffe ich." Aber selbst nach den alten Vorgaben hätte es nicht zu den Verstößen kommen können, wenn sich alle daran gehalten hätten, gab er sich überzeugt.

Es geht dabei um Verträge der Bundeswehr mit externen Firmen, die dem Bundesrechnungshof wegen der hohen Zahl der Vergaben und der hohen Quote von Regelverstößen wie fehlende Prüfung von Bedarf und Wirtschaftlichkeit aufgefallen waren. "Das Ausmaß der Verstöße hat uns alle überrascht, meinte Waller. Das Ministerium habe sein rechts- und regelwidriges Verhalten inzwischen eingeräumt, aber herausgestellt, dass es keine Hinweise auf persönliche Verfehlungen gebe. Ausdrücklich nicht zu Eigen mache sich der Bundesrechnungshof die Einschätzung des Ministeriums, dass kein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, meinte Waller. Die Verantwortlichen müssten ermittelt werden.

Sein Kollege Helmut Peters hatte in der vorangegangenen Ausschusssitzung von einem Schaden in Höhe von gut einer Million Euro gesprochen, weil die Bundeswehr im IT-Bereich einen Auftrag an eine Firma erteilt habe, die selbst nie tätig geworden sei, aber die Rechnungen von Sub-Unternehmen mit Aufschlag weitergereicht habe.

Auf eigene Suche nach Verantwortlichen mache sich der Bundesrechnungshof nicht. Waller: "Wir gucken nur auf das Papier und nicht, wer dahinter steckt."

Am zweiten Sitzungstag mit Beweisaufnahmen wandten sich die Abgeordneten dann erstmals den Abläufen und Verantwortlichkeiten im Ministerium bei Verträgen mit externen Firmen zu. Der Leiter der Abteilung Haushalt und Controlling im Ministerium, Karl-Henning Bald, räumte eine "Fülle von Fehlern" insbesondere bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung ein. Es würden nun die Lehren gezogen "aus Fehlern, die wir in der Vergangenheit gemacht haben".

So sei seine Abteilung jetzt sensibilisiert, versicherte er. Neben der Änderung der Vorschriften für den Umgang mit Vergaben sei ein guter Schritt in Richtung Transparenz gemacht worden bei Verträgen, die sich auf externe Unterstützung der Bundeswehr beziehen. Es habe Handlungsbedarf gegeben. Vieles sei bereits erreicht worden, sagte Bald.

Aus seiner Abteilung hatte zunächst Referatsleiter Martin Flachmeier dargestellt, dass er in den anderthalb Jahren in diesem Aufgabenbereich noch nie so viele Verstöße habe zur Kenntnis nehmen müssen wie in den Rechnungshofberichten im vergangenen Jahr. Er führte das darauf zurück, dass die Behörde ja auch mehr Verträge als sonst geprüft habe.

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2. Zeuge: Amri handelte ohne fremde Hilfe

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") hat ein leitender Beamter des Bundeskriminalamts (BKA) die Auffassung bekräftigt, dass der Attentäter Anis Amri seinen Terroranschlag im Dezember 2016 ohne fremde Hilfe verübt hat. Auch der als Mittäter verdächtigte Amri-Vertraute Bilel ben Ammar sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit am Tatabend nicht am Ort des Geschehens gewesen, betonte Kriminaldirektor Dominik Glorius in seiner Vernehmung am Donnerstag. Der heute 52-jährige Zeuge ist seit 2004 beim BKA in Meckenheim bei Bonn tätig und leitet derzeit das Referat ST 25 "Völkerstrafrecht". Er war seit Juli 2016 zwei Jahr lang in Berlin eingesetzt und dort in führender Funktion an den Ermittlungen beteiligt, die auf den Anschlag am Breitscheidplatz folgten.

Nach dem Attentat seines Freundes Amri war Ben Ammar zehn Tage lang abgetaucht, bevor er am 30. Dezember 2016 festgenommen wurde. Er saß dann gut vier Wochen lang wegen eines Betrugsdelikts in Untersuchungshaft und wurde am 1. Februar 2017 in seine Heimat Tunesien abgeschoben. In dieser Zeit hätten Beamte des BKA ihn zweimal stundenlang vernommen, ohne freilich viel von ihm zu erfahren, sagte der Zeuge. Ben Ammar habe zugegeben, Amri gekannt und ihn am Vorabend der Tat getroffen zu haben, eine radikalislamische Gesinnung aber bestritten. Er habe von Amri in erster Linie Drogen bezogen. Am Tag der Tat, erklärte Ben Ammar, habe er krank zu Bett gelegen. Auch als die Beamten ihm einen Kassenzettel vorlegten, aus dem hervorging, dass er statt dessen in Spandau Einkäufe getätigt hatte, blieb er bei dieser Behauptung.

Glorius betonte, dass Ben Ammar keine konkrete "Unterstützungshandlung" beim Anschlag nachzuweisen sei. Auch in der Verfügung, mit der der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet habe, sei lediglich die Rede von einem "Anfangsverdacht" gewesen, er habe Amri "in nicht näher zu bestimmender Art und Weise Beihilfe" geleistet: "Der Anfangsverdacht hat sich nicht erhärten lassen. Ich habe keine Tathandlung, die ich Ben Ammer zurechnen kann", sagte der Zeuge. Einen Lastwagen zu kapern, den Fahrer zu erschießen und damit einen Weihnachtsmarkt zu überrollen, sei ohnehin keine Art der Tatbegehung, die sich nur "arbeitsteilig" bewältigen lasse.

Zwar zeige ein Foto vom Tatort einen Mann in blauen Handschuhen, in dem auch manche seiner Kollegen Ben Ammar erkannt haben wollten, sagte der Zeuge. Es gebe aber andere Bilder, auf denen zu sehen sei, wie derselbe Mann Verletzten erste Hilfe leistete. Zudem hätten jene Beamten, die Ben Ammar in den beiden Vernehmungen gegenüber gesessen hätten, ausgeschlossen, dass er mit dem Mann auf dem ominösen Foto identisch sei. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit habe Ben Ammar den Tatabend in seiner Flüchtlingsunterkunft verbracht und mit der Gattin in Tunesien Whatsapp-Nachrichten zu Fragen der Ehe und der Kindererziehung ausgetauscht.

Bemerkenswert sei allerdings, dass sich auf seinem Mobiltelefon Fotos vom Breitscheidplatz gefunden hätten, die im Februar und März 2016 entstanden seien. Zu diesem Zeitpunkt indes habe Amri sich zwar schon mit Anschlagsplänen getragen, aber wohl noch nicht daran gedacht, mit einem Lastwagen einen Weihnachtsmarkt zu überrollen. Er habe sich ohnehin selber in den Wochen vor dem Anschlag nicht weniger als zwölfmal am Breitscheidplatz aufgehalten und den Tatort erkundet.

Da Ende Januar 2017 mit hoher Wahrscheinlichkeit Ben Ammars Untersuchungshaft abgelaufen wäre, habe das BKA "im Einvernehmen mit der Bundesanwaltschaft" seine Abschiebung befürwortet, sagte der Zeuge.

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3. Linke für mehr Bildungsgerechtigkeit

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Das BAföG muss substantiell gestärkt werden, damit junge Menschen ihre Berufsqualifkation frei und unabhängig vom sozialen Hintergrund ihrer Eltern wählen können. Das schreibt die Linke in ihrem Antrag (19/8967).

Das BAföG sei als das wesentliche Instrument geschaffen worden, um jungen Menschen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern Ausbildung und Studium zu ermöglichen. Seit vielen Jahren verliere es an Bedeutung, da die Zahl der Geförderten sinkt, und die Fördersätze die realen Lebenshaltungskosten von Studenten nicht abdecken, kritisiert die Linke. Dadurch entstehe eine hohe soziale Spaltung beim Zugang zu berufsqualifizierenden Bildung, hohe nervliche und finanzielle Belastungen der Studenten, eine konstant hohe Erwerbstätigkeit neben dem Studium und Schulden am Ende von Studium oder Ausbildung.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass die BAföG-Fördersätze auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben und regelmäßig dynamisiert werden. Die Wohnpauschale soll dem örtlich unterschiedlichen Mietniveaus für studentischen Wohnraum entsprechend gewährt werden, die BAföG-Förderung wieder als Vollzuschuss eingeführt und Altersgrenzen abgeschafft werden.

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4. AfD will BAföG reformieren

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Instrument der Sozial- und Bildungspolitik und soll in erster Linie der Herstellung einer Chancengleichheit im Bildungswesen und der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips dienen. Dabei stellt die AfD fest, dass der studiengebührenfreie Zugang zu einem Hochschulstudium für alle Bürger mit entsprechender Hochschulreife zu den großen sozialen Leistungen Deutschlands zählt. Für das BAföG wende der deutsche Staat heute jährlich rund 2,9 Milliarden Euro auf. Das schreibt die AfD in ihrem Antrag (19/8990) in dem sie eine grundlegende Reform des BAföG fordert.

Das Modell der AfD geht von einer individuellen Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten je nach Ausbildungsstätte aus. Eine allgemeine Ausbildungsförderung, in Form einer elternunabhängigen Grundförderung, in der alle bisherigen an den Auszubildenden beziehungsweise an ihre Unterhaltsverpflichteten direkt oder indirekt gewährten staatlichen Leistungen zusammengefasst werden, lehnt die AfD aus Kostengründen ab. Das sei auch mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar und würde bestehende soziale Ungleichheiten verfestigen.

Nach den Vorstellungen der AfD sollte das BAföG allein dem Zweck dienen, die Chancen jener jungen Menschen zu verbessern, die aus Elternhäusern stammen, deren wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu finanzieren. Das Gleiche soll für Auszubildende und Studenten gelten, die bereits eine Familie gegründet haben. Hier seien das Einkommen und die weiteren Vermögensverhältnisse der Partner maßgebend.

Mit ihrem Entwurf eines BAföG will die AfD eine unbürokratische und transparente Ausbildungsförderung durch eine Ausbildungshilfe sicherstellen, in der familien- und einkommensabhängig weitere Aufstockungen staatlicher Leistungen entweder als Zuschuss oder als zinsloses Darlehen an den Auszubildenden/Studenten geleistet werden. Die AfD fordert, dass das BAföG auch künftig in Form einer individuellen Ausbildungsförderung gewährt werden soll und diese Ausbildungshilfe in Form eines Zuschusses je nach Ausbildungsstätte bis zu 485 Euro den Auszubildenden/Studenten eltern- und einkommensabhängig solange gewährt wird, wie die Ausbildungsleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Ausbildungserfolg und -abschluss genügen. Falls die Ausbildungshilfe auf Grund von besonderen Bedingungen an den jeweiligen Ausbildungsorten nicht ausreicht, können die Auszubildenden/Studenten ein unverzinsliches Darlehen bis zu 450,- Euro monatlich in Anspruch nehmen.

Das Darlehen soll so lange gewährt werden, wie die Ausbildungsleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Ausbildungserfolg und -abschluss genügen. Die Förderungshöchstdauer für ein Hochschulstudium soll in der Regel 10 Semester zuzüglich zweier Prüfungssemester, Studienaufenthalte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) und im übrigen Ausland betragen. Grundsätzlich kritisiert die AfD, dass die Studenten in Deutschland immer längere Studienzeiten in Anspruch nehmen. Die Förderungshöchstdauer werde immer häufiger überschritten. Die Zuschüsse sollen vom Bund getragen werden, das Darlehen soll dagegen von der Deutschen Ausgleichsbank ausgereicht werden. Der Bund soll die Ausfallbürgschaft und die Zinsen übernehmen. Fünf Jahre nach Abschluss der Förderung sollen die Darlehensschulden an die Deutsche Ausgleichsbank zurückgezahlt werden.

Um Leistungsanreize zu schaffen, soll sich die Darlehensschuld bei herausragenden Ausbildungsabschlüssen und Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit um bis zu 100 Prozent mindern. Der Minderungsbetrag soll der Deutschen Ausgleichsbank vom Bund erstattet werden. Für jedes Kind, für das Schüler/Studenten unterhaltspflichtig sind, soll ein Teilerlass von 25 Prozent des Darlehens gewährt. Besondere Anerkennung finden bei der Rückzahlung von Darlehen auch der Wehrdienst beziehungsweise anerkannte Freiwilligendienste. In beiden würden sich Frauen und Männer für die Friedenssicherung, das Allgemeinwohl, insbesondere auch im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes engagieren. Hier werde ein Teilerlass von 25 Prozent gewährt.

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5. FDP: Asoziale sind NS-Opfergruppe

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Menschen, die während des Nationalsozialismus als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" verfolgt wurden, sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion als NS-Opfergruppe anerkannt werden. In einem Antrag (19/8955) fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie den noch lebenden Opfern eine angemessene und würdige Entschädigung für ihre Verfolgung gewährt werden kann. Zudem soll den beiden Opfergruppen in der Erinnerungskultur ein "würdiges und angemessenes Erbe und Gedenken" bereitet werden. Das Gedenkstättenkonzept des Bundes sei entsprechend zu überarbeiten. Während des NS-Regimes seien zehntausende Menschen als sogenannte "Asoziale" und "Berufsverbrecher" entrechtet, zwangssterilisiert, ermordet und in Konzentrationslager verschleppt worden. Dieses Unrecht wirke wegen der bislang nicht erfolgten Anerkennung als NS-Opfergruppen bis heute fort.

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6. Erinnerung an deutsche Diktaturen

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen wollen die Wissensvermittlung für Jugendliche über die Wirkung und Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft stärken. In einem gemeinsamen Antrag (19/8942) fordern die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen des neu geschaffenen Bundesprogramms "Jugend erinnert" Kooperationen der Gedenkstätten und Dokumentationszentren mit Bildungseinrichtungen wie Schulen, Jugendzentren, Jugendorganisationen, Vereinen, aber auch mit staatlichen Arbeitgebern wie Bundeswehr, Polizei und Strafvollzug, im medizinischen Bereich oder der Verwaltung und privatwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieben vorzusehen. Für Gedenkstätten und Dokumentationszentren soll ein mehrjähriges Programm eingerichtet werden, um regelmäßig Workshops anzubieten. Die Arbeit mit Zeitzeugen und deren Angehörigen und Nachkommen wollen die Fraktionen intensivieren. Pilotprojekte sollen unterstützt werden, um neue Zielgruppen zu erreichen und innovative Formate der Erinnerungsarbeit zu erproben.

Nach Ansicht von Union und SPD gehört die Erinnerung an die Folgen der nationalsozialistischen Diktatur und der SED-Diktatur in der ehemaligen DDR zum "nationalen Selbstverständnis" Deutschlands. Das Gedenken an die beiden d Diktaturen dürfe nicht mit Verweis auf die jeweilige andere zu einer Relativierung des NS-Terrors noch zu einer Bagatellisierung des SED-Unrechts führen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 374 - 5. April 2019 - 09.55 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2019

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