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BUNDESTAG/8259: Heute im Bundestag Nr. 396 - 10.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 396
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. April 2019, Redaktionsschluss: 11.48 Uhr

1. Anträge zu Upload-Filtern abgesetzt
2. »Palästina-Flüchtlinge weiter unterstützen«
3. Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern
4. Defizite bei Pflegeabschlüssen aus Bosnien
5. Wenige Fälle von illegalem Organhandel
6. Zuschlag für Hebammen in Millionenhöhe


1. Anträge zu Upload-Filtern abgesetzt

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 45. Sitzung am Mittwoch nach eingehender Diskussion Anträge der Fraktionen von FDP und Linken (19/8959, 19/8966) zur Verhinderung von Upload-Filtern als mögliche Konsequenz der EU-Urheberrechtsrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt. Abgeordnete von FDP, AfD, Linken und Grünen kritisierten das Vorgehen der Regierungsparteien. Petra Sitte (Die Linke) verwies auf die unklare Haltung Deutschlands in der Abstimmung über die Richtlinie in der kommenden Woche und sagte, da die Debatte über die Upload-Filter öffentlich geführt werde, müsse auch die Art des Umgangs mit den Anträgen öffentlich sein. Ebenfalls abgesetzt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion für einen Bericht der Bundesregierung zum Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA).

Das Gremium, das unter der Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) tagte, beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Aktiengesetzes mit Blick auf die Haftung von Managern bei pflichtwidrigem Fehlverhalten (19/8233) und einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren (19/8568). Die Termine müssen noch festgelegt werden. Ein Antrag der Fraktion der AfD, dem Prozessbevollmächtigten des Bundestages im Verfahren zur Parteifinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvF 2/18) das Mandat zu entziehen und einen neuen zu benennen, wurde nach längerer Diskussion mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. FDP, Linke und Grüne enthielten sich als Verfahrensbeteiligte der Stimme. Die AfD begründete ihr Vorgehen damit, dass der Prozessbevollmächtigte die Partei diffamiert habe und ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben sei. Abgeordnete der Koalition verwiesen darauf, dass den Bedenken der AfD Rechnung getragen worden sei, indem die kritisierte Passage aus dem Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten entfernt worden sei.

Eine längere Diskussion entspann sich auch um Anträge der FDP, der Linken und der Grünen (19/8269, 19/7979, 19/8282) zum Thema Managergehälter. Während die FDP für die Stärkung der Aktionärsrechte bei Achtung der Vertragsfreiheit ist, wollen Linke und Grüne die Managergehälter gesetzlich beschränken beziehungsweise am langfristigen Unternehmenserfolg orientieren. Die Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Von der CDU hieß es, es sei ein berechtigtes Anliegen, mögliche Missbräuche zu begrenzen. Der richtige Weg dorthin bestehe jedoch in der Stärkung der Hauptversammlung. Zudem kämen die Anträge zur Unzeit, da es bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebe. Auch die SPD verwies auf den Gesetzentwurf. Managerexzesse dürfe es nicht geben, die SPD plädiere bei diesem Thema für die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), teilte mit, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf am 20.März beschlossen habe und er den Gremien im April zugeleitet werden würde. Weiter befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und Anträgen der Fraktionen, bei denen er nicht federführend ist.

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2. »Palästina-Flüchtlinge weiter unterstützen«

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Der Generalkommissar des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNWRA), Pierre Krähenbühl, hat am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung davor gewarnt, die Unterstützung für die Organisation weiter zu kürzen oder einzustellen. Es gehe bei der Arbeit des UNWRA nicht nur um den Aspekt der humanitären Hilfe, sondern auch um die Sicherung der regionalen Stabilität in den Einsatzgebieten. Derzeit sei das Hilfswerk in fünf Regionen im Mittleren Osten aktiv, etwa im Gaza-Streifen, in Jordanien und in Syrien. Von den 5,4 Millionen registrierten palästinensischen Flüchtlingen würden allein 530.000 die 715 UNWRA-eigenen Schulen besuchen. Außerdem betreibe das Hilfswerk 140 Kliniken und unterstütze Menschen mit Nahrungsmitteln.

2018 hatten die USA, die bis dahin größter UNWRA-Geber waren, ihre Hilfen um 300 Millionen US-Dollar gekürzt. Dass die Trump-Administration in diesem Jahr weitere 60 Millionen US-Dollar gestrichen habe, sei angesichts des Gesamtbudgets von 1,2 Milliarden Dollar eine "riesige Herausforderung" für die Hilfsorganisation, sagte Krähenbühl.

Vorwürfe, in den Schulen von UNWRA würde Propaganda gegen Israel gefördert, wies Krähenbühl entschieden zurück. Die Organisation sei zu strikter Neutralität verpflichtet. Zwar verwende sie die Curricula und Lehrmittel des jeweiligen Aufenthaltslandes der Schüler, um ihnen nach der 10. Klasse den Übergang ins nationale Schulsystem zu ermöglichen. Neue Schulbücher würden jedoch sofort systematisch geprüft. 2018 hätten nur drei Prozent problematische Inhalte gehabt, wobei es aber in keinem Fall um Antisemitismus gegangen sei, sondern um Geschlechterrollen und politisch strittige Fragen.

Von den Abgeordneten kritisch angesprochen auf die Vererbbarkeit des Flüchtlingsstatus', erklärte Krähenbühl, dies sei nach internationalem Recht üblich und werde beispielsweise auch bei den afghanischen Flüchtlingen im Iran und Pakistan so gehandhabt. Er betonte, UNWRA sei nicht die Ursache für den israelisch-palästinensischen Konflikt. Es existiere 70 Jahre nach seiner Gründung allein deshalb weiterhin, weil es bisher zu keiner Lösung in diesem Konflikt gekommen sei.

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3. Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern sollten nach Ansicht von Gesundheits- und Rechtsexperten systematisiert und ausgebaut werden. In einem Expertengespräch des Gesundheitsausschusses im Bundestag waren sich die Fachleute am Mittwoch im Grundsatz einig, dass die Angebote aus den verschiedenen Sozialbereichen besser miteinander vernetzt werden müssen.

Julian Dilling vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sprach mit Blick auf die betroffenen Familien von einer großen Herausforderung. Es sei schwierig, an die Kinder aus solchen Haushalten heranzukommen. Nur rund 25 Prozent der betroffenen Kinder würden überhaupt identifiziert.

Wichtig sei neben der Entstigmatisierung der Eltern auch eine bessere Vernetzung von ambulanten und stationären Angeboten. Bei Eltern mit Suchtproblemen seien Scham und die Angst vor dem Jugendamt sowie in der Folge der Versuch der Geheimhaltung ein großes Thema. In der Praxis stelle sich auch die Frage, was mit Kindern geschehe, wenn die Eltern in die Psychiatrie eingewiesen würden. Hier seien Patenprogramme für die Kinder wichtig, die ausgebaut werden sollten.

Birgit Görres vom Dachverband Gemeindepsychiatrie sagte, wichtig seien wohnortnahe Hilfen aus einer Hand und kommunale Netzwerke. Zudem müsse innerhalb der Sozialgesetzgebung eine anschlussfähige Versorgung sichergestellt werden. Psychisch Kranke seien nicht in der Lage, selbst Hilfe zu organisieren. Auch sie forderte einen Ausbau der Patenprojekte für Kinder sowie eine Stärkung der ambulanten Psychiatrie. Nötig sei ein Gesamtkonzept mit klarer Zuordnung.

Der Sozialrechtsexperte Stephan Rixen von der Universität Bayreuth forderte die GKV auf, sich für andere Hilfesysteme zu öffnen und damit der möglichen eigenen Überforderung bei diesem Thema entgegenzuwirken. Die Anschlussfähigkeit der Hilfesysteme sei die zentrale Herausforderung.

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4. Defizite bei Pflegeabschlüssen aus Bosnien

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Nach Berichten über gefälschte Ausbildungsabschlüsse in Bosnien-Herzegowina im Bereich der Gesundheitsberufe sind auch die deutschen Behörden aktiv geworden. Die länderübergreifende Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) habe die Anerkennungsstellen der Länder umgehend über das Thema informiert, heißt es in der Antwort (19/8930) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8379) der AfD-Fraktion.

Die GfG könne von den Anerkennungsbehörden der Länder unter anderem mit Echtheitsprüfungen zu vorgelegten Qualifikationsnachweisen beauftragt werden.

Wie aus der Antwort hervorgeht, bewerten die zuständigen Stellen der Länder die im Rahmen von Umschulungen erlangten Pflegeabschlüsse aus Bosnien-Herzegowina im Anerkennungsverfahren nicht als gleichwertig. Regelmäßig würden erhebliche Defizite im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt.

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5. Wenige Fälle von illegalem Organhandel

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Verstöße gegen das Verbot des Organhandels sind äußerst selten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8931) auf eine Kleine Anfrage (19/8380) der AfD-Fraktion schreibt, sind zwischen 2009 und 2017 insgesamt 26 Fälle registriert worden.

In den meisten Fällen, die dem Bundeskriminalamt bekannt wurden, handelte es sich den Angaben zufolge um versuchte Organvermittlungen etwa im Internet oder um Manipulationen von Patientendaten im Zusammenhang mit der Organvermittlung.

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6. Zuschlag für Hebammen in Millionenhöhe

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der seit Januar 2016 ausgezahlte sogenannte Sicherstellungszuschlag für Hebammen wird nach Angaben der Bundesregierung gut angenommen. Seither hätten 3.317 Hebammen einen oder mehrere Anträge auf Auszahlung gestellt. Der GKV-Spitzenverband habe rund 10.780 Anträge beschieden und insgesamt rund 27,6 Millionen Euro an die Hebammen ausgezahlt, heißt es in der Antwort (19/8925) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8318) der FDP-Fraktion.

Laut GKV-Spitzenverband habe die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge 2018 bei zehn Wochen gelegen. Es seien allerdings laut Verband rund 40 Prozent der Anträge unvollständig. Wenn die Anträge fertig bearbeitet seien, dauere es in der Regel eine Woche, bis das Geld angewiesen werde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 396 - 10. April 2019 - 11.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2019

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