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BUNDESTAG/8295: Heute im Bundestag Nr. 433 - 17.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 433
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. April 2019, Redaktionsschluss: 12.24 Uhr

1. Transparenz von Datenverarbeitung
2. Änderungen an Referentenentwurf
3. Arzneimitteln auf Cannabisbasis
4. Leiharbeiter im BMI-Geschäftsbereich
5. Ku-Klux-Klan-Gruppierung NSK KKK


1. Transparenz von Datenverarbeitung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Transparenz von Datenverarbeitung und -speicherung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9168) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8618). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung die Datenschutzrechte der betroffenen Personen stärken solle. So hätten Betroffene "das Recht auf Transparenz von Datenverarbeitung und -speicherung, indem ihnen deutlich zu vermitteln ist, welche Daten bei welcher Gelegenheit und zu welchen Zwecken erhoben und verarbeitet werden". Zudem sollen sie laut Vorlage "umfassend informiert sein, wer gegebenenfalls die Empfänger ihrer Daten sind, wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden, wann sie zu löschen sind und welche Rechte ihnen gegenüber dem verantwortlichen Datenverarbeiter zustehen".

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2. Änderungen an Referentenentwurf

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Änderungen am Referentenentwurf des von der Bundesregierung vorgelegten "Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9167) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8591). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat der Referentenentwurf im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren.

"Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können", schreibt die Bundesregierung weiter. Zugleich verweist sie darauf, dass Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums sukzessive veröffentlicht würden. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.

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3. Arzneimitteln auf Cannabisbasis

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln auf Cannabisbasis ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9181) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8642). Wie die Bundesregierung darin ausführt, verfolgt sie das "gesundheitspolitische Ziel einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Versorgung" von Patienten mit solchen Arzneimitteln. Sie gehe davon aus, dass der Bedarf an Medizinalcannabisblüten in Deutschland "durch das derzeitige und nachfolgende Vergabeverfahren der Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie über Importe gedeckt werden kann, die rechtlich auch weiterhin möglich bleiben".

Im Hinblick auf das "sehr dynamische, sich international entwickelnde Marktgeschehen für Medizinalcannabis" bestehe die Möglichkeit, dass die Importmengen weiter ansteigen, heißt es in der Antwort weiter. Auf die importierten Mengen habe das BfArM keinen Einfluss. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen seien die von den Marktteilnehmern beantragten Erlaubnisse und Genehmigungen zu erteilen.

Die qualitativen Anforderungen an medizinischen Cannabis werden durch das Arzneimittelrecht und das Apothekenrecht geregelt, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Diese gelten den Angaben zufolge sowohl für den Import von Medizinalcannabis als auch für einen Anbau in Deutschland.

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4. Leiharbeiter im BMI-Geschäftsbereich

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in Geschäftsbereichsbehörden des Bundesinnenministeriums eingesetzten Leiharbeiter ist von insgesamt 118 im Jahr 2017 auf insgesamt 89 im vergangenen Jahr gesunken. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9159) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8517) hervor.

Danach sank die Zahl der eingesetzten Leiharbeiter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von 74 im Jahr 2017 auf 55 im Jahr 2018 und bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) von 20 auf fünf, während sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) von 21 auf 22 anstieg und beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) von zwei auf sieben. Beim Technischen Hilfswerk (THW) war den Angaben zufolge im Jahr 2017 eine und im Jahr 2018 keine Leiharbeitskraft eingesetzt.

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5. Ku-Klux-Klan-Gruppierung NSK KKK

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Gruppierung "National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland" (NSK KKK) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9169) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8637). Darin schreibt die Bundesregierung, die ihr "vorliegenden Informationen indizieren, dass die NSK KKK derzeit nicht mehr aktiv sind". Wie die Bundesregierung ferner ausführt, existierten nach ihrer Kenntnis die NSK KKK mindestens seit dem Sommer 2016 und verfügten zuletzt über etwa 40 Mitglieder.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 433 - 17. April 2019 - 12.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2019

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