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BUNDESTAG/8320: Heute im Bundestag Nr. 458 - 23.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 458
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 23. April 2019, Redaktionsschluss: 15.13 Uhr

1. Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw
2. Alternative zur Rheintalstrecke
3. Kein sechsstreifiger Vollausbau der A24
4. 698 Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen
5. 3,66 Milliarden Euro für Knoten Köln
6. Unschärfen bei Güterverkehrsstatistik


1. Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden nach Angaben der Bundesregierung vier Anträge auf Zulassung von Hardware-Nachrüstsystemen für Diesel-Pkw gestellt. Die zur Erteilung einer Genehmigung erforderlichen Unterlagen lägen beim KBA bisher nicht vollständig vor, heißt es in der Antwort der Regierung (19/9040) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8575).

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2. Alternative zur Rheintalstrecke

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Finanzierung einer Machbarkeitsstudie für die Bahnstrecke Saarbrücken-Hagenau-Rastatt-Karlsruhe ist nach Aussage der Bundesregierung durch französische, deutsche und EU-Beteiligung weitestgehend gesichert. Das geht aus der Antwort (19/9039) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8574) hervor. Mit Blick auf die Tunnelhavarie 2017 bei Rastatt-Niederbühl und die damit verbundene 51-tägige Sperrung der Rheintalstrecke, heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung wird im Zuge der Elektrifizierungsinitiative prüfen, welche Strecken durch eine Ausstattung mit Oberleitungen als Ausweichstrecke ertüchtigt werden können."

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3. Kein sechsstreifiger Vollausbau der A24

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die für die Bundesautobahn A24 zwischen den Anschlussstellen Fehrbellin und Kremmen (Brandenburg) prognostizierten Verkehrsbelastungen erfordern nach Angaben der Bundesregierung absehbar keinen sechsstreifigen Vollausbau. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9037) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8524) hervor.

Das dem Stand der Technik entsprechende und somit den Ausbauplanungen zugrunde zu legende Regelwerk (Richtlinien für die Anlage von Autobahnen - RAA) gebe als Einsatzbereich für vierstreifige Autobahnquerschnitte Verkehrsstärken von bis zu rund 70.000 Kfz/24 h an, heißt es in einer früheren Antwort (19/6012), auf die die Bundesregierung verweist. Danach hätten die vergangenen Prognosen diesen Wert nie erreicht, weder die von 2006 für 2015 (rund 60.000 Kfz/24 h) noch die Projektprognose aus 2009 für 2020 (rund 50.000 Kfz/24 h). Die Prognose für 2025 (42.000 - 45.000 Kfz/24 h) und die aktuelle Zielnetzprognose des Bundes aus 2018 für 2030 (40.000 - 45.000 Kfz/24 h) bestätigten die Richtigkeit der Entscheidung für den gewählten Ausbaustandard, schreibt die Regierung.

Die Projektlösung für die A24 entspräche dem Stand der Technik, einschließlich einer wirtschaftlichen Lösung für temporäre Verkehrsspitzen, heißt es weiter. Die Darlegung und Bestätigung sei hinreichend mit den technischen Projektunterlagen erfolgt.

Die im Rahmen der für den jetzt in Realisierung befindlichen Projektumfang durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor Projektstart und vor Auftragsvergabe haben laut Regierung die Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante (Öffentlich-Private Partnerschaft) gegenüber der konventionellen Realisierung bestätigt. Da bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen jeweils die ÖPP-Realisierung und die konventionelle Realisierung als Beschaffungsvarianten desselben Projekts gegenüber gestellt würden, spiele die Anzahl der Fahrspuren keine Rolle.

Auf die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage der vom Planfeststellungsbeschluss von 2011 abweichende Ausbau der A24 erfolge, heißt es in der Antwort: "Die Erneuerung der A24 erfolgt innerhalb der durch den Planfeststellungsbeschluss gegebenen baurechtlichen Möglichkeiten und auf Basis auch des gesetzlich festgestellten Verbesserungsbedarfs." Die in Bau befindliche Ausbaulösung mit einem für die temporäre Seitenstreifenfreigabe geeigneten Fahrbahnquerschnitt schaffe "in hier angemessener, ressourcenschonender und wirtschaftlicher Art und Weise zusätzliche Kapazitäten für Verkehrsspitzen". Dies entspräche der Projektbegründung im Planfeststellungsbeschluss, schreibt die Regierung.

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4. 698 Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In Nordrhein-Westfalen unterhält die DB Station & Service AG laut einer Antwort der Bundesregierung (19/9028) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8216) 698 Bahnhöfe. Aktuell befänden sich 117 Maßnahmen in der Planungsphase und 56 Maßnahmen in der Bauphase, schreibt die Regierung. Zur Frage nach Möglichkeiten, um Aus- und Umbaumaßnahmen schneller voranzutreiben, heißt es in der Antwort: "Durch das Planungsbeschleunigungsgesetz werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsvorhaben effizienter gestaltet, Schnittstellen eingespart, Standardisierungen ermöglicht sowie die Digitalisierung und Transparenz der Prozesse gestärkt." Die Regelungen beträfen planfeststellungsbedürftige Neu- und Umbaumaßnahmen. Insbesondere mit Blick auf Ersatzneubauten sei das Instrument der Plangenehmigung gestärkt worden, indem auch dann eine Plangenehmigung erteilt werden kann, wenn ein Vorhaben UVP-pflichtig ist (Umweltverträglichkeitsprüfung).

Keine Antwort vermag die Bundesregierung auf die Frage zu geben, wie viele Passagiere durchschnittlich die Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen frequentieren. Die erbetenen Informationen könnten nicht veröffentlicht werden, "weil hierbei verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) berührt sind", heißt es in der Antwort.

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5. 3,66 Milliarden Euro für Knoten Köln

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für den aus dem Potenziellen in den Vordringlichen Bedarf im Bedarfsplan Schiene des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) aufgestiegenen Planfall "Knoten Köln" geht die Bundesregierung nach eigenen Angaben von Gesamtkosten in Höhe von 3,66 Milliarden Euro aus. Das geht aus der Antwort (19/8893) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8207) hervor. Die einzelnen Maßnahmen würden gleichermaßen prioritär verfolgt und sollen laut Regierung sukzessive nach Vorliegen der sachlichen und haushalterischen Voraussetzungen realisiert werden. "Zuerst könnte aufgrund des Planungsstandes bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen die Maßnahme Ausbau Gummersbacher Straße umgesetzt werden", heißt es in der Antwort.

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6. Unschärfen bei Güterverkehrsstatistik

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage im Rahmen von Expertensitzungen zur Erstellung der "Gleitenden Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr" Kenntnis darüber erlangt, "dass die vom Statistischen Bundesamt (StBA) ausgewiesenen Daten zum Schienengüterverkehr von denen der Bundesnetzagentur (BNetzA) abweichen". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/8892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8476) hervor.

Dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) und der Verkehrsprognose 2030, welche Grundlage für die Aufstellung des BVWP war, lägen aber nach Kenntnis der Bundesregierung keine fehlerhaften Daten aus dem Bereich der Eisenbahnstatistik zugrunde, heißt es in der Antwort. Basisjahr der dem BVWP zugrundeliegenden Verkehrsprognose 2030 sei das Jahr 2010. Die angeführten Unschärfen in den vom StBA veröffentlichten Statistiken zum Eisenbahnverkehr bezögen sich jedoch auf die Jahre nach 2010. "Insofern besteht kein Anlass, die Ergebnisse der Verkehrsprognose 2030 im Allgemeinen und der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 im Speziellen sowie die Bewertungen für die Bundesverkehrswegeplanung in Frage zu stellen", schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 458 - 23. April 2019 - 15.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2019

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