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BUNDESTAG/8356: Heute im Bundestag Nr. 495 - 03.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 495
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 3. Mai 2019, Redaktionsschluss: 12.53 Uhr

1. UBA-Studie zu Krankheitslasten
2. Auswirkungen ultrafeiner Partikel
3. Expertengremien im Umweltministerium
4. Therapieallergene im Zulassungsverfahren
5. Stärkung der Präsenzapotheken geplant


1. UBA-Studie zu Krankheitslasten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Details zur Methodik und den Hintergründen der vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragten Studie "Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland" stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/9500) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8727) dar. Dargestellt werden unter anderem die Kriterien der Auswahl der herangezogenen Studien und die Berücksichtigung von Nullergebnissen.

In der Antwort weist die Bundesregierung die Darlegung der FDP-Fraktion zurück, nach der ein Teil der angewandten Methode zur Berechnung vorzeitiger Todesfälle als "ungeeignet gilt". Konkret geht es dabei um die PAF-Formel ("Population Attributable Fraction"), die laut Antwort Teil der "Environmental Burden of Disease-Methode" ist. Die von der FDP-Fraktion angeführte Aussage sei im Wesentlichen von zwei Wissenschaftlern verbreitet worden, "findet sich mit dieser pauschalen Bewertung jedoch in keiner weiteren Veröffentlichung". Es gebe daher keinen Grund "für die im Übrigen auch mathematisch nicht nachgewiesene Behauptung, die Formel sei grundsätzlich 'ungeeignet' oder 'falsch'", schreibt die Bundesregierung.

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2. Auswirkungen ultrafeiner Partikel

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die spezifische Wirkung von ultrafeinen Partikel (UFP) auf das Wetter oder die Gesundheit vor. Dies geht aus einer Antwort (19/9611) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8973) hervor. Die Grünen hatten darin die "meteorologischen Auswirkungen von ultrafeinen Partikel aus mit modernen Rauchgasreinigungsanlagen ausgestatteten Kohlekraftwerken in Deutschland" thematisiert und auf einen entsprechenden wissenschaftlichen Aufsatz verwiesen.

Die Bundesregierung bewertet die in dem Aufsatz aufgestellte Vermutung, "nach der die Abgasreinigungseinrichtungen zur Reduzierung von Stickstoffoxiden (SCR, selektive katalytische Reduktion) in den Kraftwerken die maßgebliche Ursache für die Bildung von UFP darstellen, ... sehr zurückhaltend". So lasse die Vermutung außer Acht, dass neben den SCR-Einrichtungen weitere Filter nachgeschaltet würden, "die die Emissionen von Partikeln und Aerosolbildnern wie Ammoniak wirksam mindern". Zudem seien die in dem Aufsatz referenzierten Kraftwerke Schkopau, Lippendorf, Spremberg und Boxberg gar nicht mit SCR-Einrichtungen ausgestattet, heißt es in der Antwort.

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3. Expertengremien im Umweltministerium

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt es keine Expertengremien, die sich jeweils explizit mit Fragen der Digitalisierung, des Verbraucherschutzes beziehungsweise mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/9504) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8767) hervor. Demnach unterhalte das Ministerium beziehungsweise die ihm nachgeordneten Behörden überhaupt keine solchen Expertengremien. Die FDP-Fraktion hatte als Expertengremien solche Gremien definiert, "die nicht ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder haupt- oder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten".

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4. Therapieallergene im Zulassungsverfahren

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Nach einer gesetzlichen Neuregelung von 2008 befinden sich derzeit noch 65 sogenannte Therapieallergene im Zulassungsverfahren. Das geht aus der Antwort (19/9709) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9243) der FDP-Fraktion hervor.

Aus der Therapieallergene-Verordnung (TAV) ergebe sich die Möglichkeit, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, bei Mängeln der vorgelegten Zulassungsunterlagen die Frist zu deren Beseitigung um bis zu sieben Jahre zu verlängern.

Die TAV von 2008 diente der Ausdehnung der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über die Zulassung von Medikamenten auf Therapieallergene, die für einzelne Personen aufgrund einer Rezeptur aus vorgefertigten Gebinden hergestellt wurden. Damit soll die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Therapieallergenen zur Behandlung von häufigen Allergien gewährleistet werden.

Im August 2018 hätten die ersten Therapieallergene, die gemäß TAV überprüft worden seien, eine Zulassung erhalten, heißt es in der Antwort weiter.

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5. Stärkung der Präsenzapotheken geplant

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Beratungen der Bundesregierung über den künftigen Versandhandel von verschreibungspflichtigen Medikamenten und die Honorare für Apotheken laufen noch. Anfang April habe das Bundesgesundheitsministerium die Ressortabstimmung eines Referentenentwurfs zur Stärkung der Präsenzapotheken eingeleitet, heißt es in der Antwort (19/9684) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9144) der AfD-Fraktion. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Regierung zu dem Thema sei noch nicht abgeschlossen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 495 - 03. Mai 2019 - 12.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2019

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