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BUNDESTAG/8400: Heute im Bundestag Nr. 540 - 10.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 540
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 10. Mai 2019, Redaktionsschluss: 12.18 Uhr

1. Anhörung zur Datenspeicherung
2. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
3. Uneinheitliche Rechtsprechung
4. Zoll-Einsatz in Berliner Club


1. Anhörung zur Datenspeicherung

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/SUK) Die Speicherung von Daten von Menschen ausländischer Herkunft ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, 13. Mai 2019. Ab 14 Uhr werden die Abgeordneten Sachverständige zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/8752) hören. Ziel des Entwurfs ist es, den Datenaustausch zwischen einzelnen Behörden bei der Registrierung von Asylsuchenden zu verbessern. So sollen die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR) weiterentwickelt werden, um die Aufgaben, die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisieren und steuern zu können. Zudem ist geplant, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sowie zur besseren Steuerung der freiwilligen Ausreise und Rückführung umzusetzen.

Die Anhörung unter dem Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr und findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin statt.

Folgende Sachverständige sind geladen:

Herbert Albrecht, Ausländerbehörde, Nürnberg

Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn

Bernward Ostrop, Deutscher Caritasverband e.V., Berlin

Dr. Markus Richter, Vizepräsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg

Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, Kiel

N.N.

N.N.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de

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2. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat zu zwei weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf ein Gesetzesvorhaben Stellung genommen. In ihren Antworten (19/9842, 19/9843) auf die Kleinen Anfragen (19/9454, 19/9453) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (Bundesratsdrucksache 134/19) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Bundesratsdrucksache 101/19) schreibt sie, Referentenentwürfe des Bundesjustizministeriums und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf dessen Homepage veröffentlicht. Zum Gegenstand der Kleinen Anfrage 19/9454 heißt es, der Referentenentwurf habe infolge der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren, und die Ressortabfrage habe ergeben, dass es in keinem Ressort Gespräche, Termine oder Veranstaltungen auf Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs gegeben hat. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/9453 heißt es, der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.

Weiter heißt es, Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort betont, ist parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Das parlamentarische Informationsrecht stehe zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten.

In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachte das parlamentarische Fragerecht.

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3. Uneinheitliche Rechtsprechung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat in den letzten drei Jahren in zwei Fällen Entschädigungen für Sachschäden an privaten Kraftfahrzeugen von zivilen Beschäftigten der amerikanischen Streitkräfte auf einem US-Kasernengelände gezahlt. In 25 Schadensfällen wurden Zahlungen abgelehnt, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/9676) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/9201) hervor. Die Bundesregierung erläutert, dass vor dem Hintergrund der in Einzelheiten voneinander abweichenden Schadensfällen und der uneinheitlichen Rechtsprechung geltend gemachte Schäden bislang grundsätzlich nicht pauschal anerkannt werden. Die daher durchgeführte Einzelfallprüfung der Bundesanstalt sei mit erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden, der nicht im Verhältnis zu der Anzahl der Schadensfälle stehe und zudem zu einer fehlenden Rechtssicherheit für die Beschäftigten führe. Es würden Gespräche geführt, wie mit der uneinheitlichen Rechtsprechung weiter verfahren werden könne. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die Linksfraktion darauf hingewiesen, dass Tausende Zivilbeschäftigte auf US-Militärbasen in Deutschland zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes auf den Privatwagen angewiesen seien. Bei der Regulierung eingetretener Schäden, die durch Fahrzeuge der US-Armee verursacht würden, gäbe es jedoch Unklarheiten.

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4. Zoll-Einsatz in Berliner Club

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um eine Kontrolle des Zolls im Berliner Club "Mensch Meier" geht es in einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (19/9640). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob ein Pressebericht zutrifft, wonach der Zoll einen anonymen Tipp über vermeintliche Schwarzarbeit in den Club bekommen haben soll. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, wer die Kontrolle veranlasst hat und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen ist. Weitere Fragen richten sich nach Einzelheiten des Einsatzes von Zoll und Polizei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 540 - 10. Mai 2019 - 12.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2019

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