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BUNDESTAG/8417: Heute im Bundestag Nr. 559 - 15.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 559
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Mai 2019, Redaktionsschluss: 11.28 Uhr

1. Deutsch-polnisches Umwelt-Abkommen
2. Antrag zu digitalem Fair Play abgelehnt
3. HRK-Präsident begrüßt Hochschulpakt
4. Anhörungen zu Ausländerpolitik-Vorlagen
5. Linke gegen EU-Verteidigungsunion


1. Deutsch-polnisches Umwelt-Abkommen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben der Ratifizierung eines deutsch-polnischen Abkommens über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen zugestimmt. In der Sitzung am Mittwochmorgen votierten Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung eines Vertragsgesetzes zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen (19/9509). Die Vertreter der AfD-Fraktion enthielten sich mit Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene Meinungsbildung zu dem Entwurf.

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung der bilateralen Vereinbarung schaffen. Mit dem Abkommen regeln die beiden Staaten die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie strategischen Umweltprüfungen. Das vorliegende Abkommen aktualisiert eine frühere Vereinbarung von 2006.

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2. Antrag zu digitalem Fair Play abgelehnt

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt, der auf eine Stärkung der Kartellbehörden im Umgang mit mächtigen digitalen Plattformen hinwirkt. Neben der FDP stimmte in der Sitzung am Mittwoch die AfD-Fraktion für den Antrag (19/8264) mit dem Titel "Fair Play in der digitalen Wirtschaft herstellen", Grüne und Linke enthielten sich.

Dabei gab es kaum inhaltliche Einwände gegen das Ansinnen der FDP. Von den Regierungsfraktionen hieß es, Punkte wie Datenschutz kämen zu kurz. Auch der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke (CDU) erklärte, manche Forderung habe die Bundesregierung bereits erfüllt. Ein FDP-Abgeordneter erklärte, Ziel sei ein Gesetzentwurf, der missbräuchliches Verhalten von Plattformen verhindert und Behörden eine Rechtsgrundlage bietet, damit sie entsprechend einschreiten könnten. In dem Antrag heißt es, digitale Plattformen sollten keine Monopole mehr bilden dürfen. Neben der Befähigung von Kartellbehörden sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die deutschen Start-ups und Unternehmen im Wettbewerb mit großen Digitalkonzernen zu stärken, zum Beispiel durch die Erleichterung von Gründungen und durch die Einführung eines Wagniskapital-Gesetzes.

Von der AfD-Fraktion hieß es, der Antrag sei zwar sehr allgemein gehalten, aber aufgrund seines wirtschaftsförderpolitischen Ansatzes zu begrüßen. Die Linksfraktion erklärte, der Antrag höre sich gut an, es fehlten allerdings Forderungen zu Steuerfragen. Die Grünen bekräftigten, es müsse Eingriffsmöglichkeiten geben, wenn Konzerne zu stark werden. Insgesamt sei man auf gleicher Linie wie die FDP, man enthalte sich wohlwollend.

Kontroverser diskutiert wurde zugleich das Vorgehen der Bundesregierung rund um eine Regierungskommission zum Wettbewerbsrecht 4.0. Die Abgeordneten bemängelten, nicht über die inhaltliche Arbeit der Kommission informiert zu werden. Staatssekretär Wittke konterte, es ergebe wenig Sinn, über ungelegte Eier zu debattieren. Die Kommission werde im Juni ihren Abschlussbericht vorlegen, im Herbst solle es einen Referentenentwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geben. Die Kommission setzt sich vorwiegend aus Wissenschaftlern zusammen sowie drei Mitgliedern der Regierungsfraktionen. Sie soll als Plattform die Debatte zur Weiterentwicklung insbesondere des europäischen Wettbewerbsrechts vorantreiben.

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3. HRK-Präsident begrüßt Hochschulpakt

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist die abgestimmte Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit." Das sagte Professor Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, am Mittwochvormittag vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Berlin. Die HRK ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland und hat gegenwärtig 268 Mitgliedshochschulen, in denen rund 94 Prozent aller Studenten in Deutschland immatrikuliert sind. Die HRK ist das zentrale Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen und befasst sich mit allen Themenfeldern, die Rolle und Aufgaben der Hochschulen in Wissenschaft und Gesellschaft betreffen, vor allem mit Lehre und Studium, Forschung, Innovation und Transfer, wissenschaftlicher Weiterbildung, Internationalisierung sowie den Fragen der hochschulischen Selbstverwaltung und Governance. Die HRK wurde 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden am 5. November 1990 die ersten Hochschulen aus den neuen Bundesländern aufgenommen und die WRK in Hochschulrektorenkonferenz (HRK) umbenannt

Neben der Meinungsbildung und politischen Vertretung sowie der Grundlagen- und Standardentwicklung im Hochschulsystem unterstützt die HRK ihre Mitgliedshochschulen und die Öffentlichkeit mit einer Vielzahl von Dienstleistungen. So begleitet sie die Mitgliedshochschulen in ihrer Internationalisierung (HRK-EXPERTISE Internationalisierung), bei der Digitalisierung der Lehre (Hochschulforum Digitalisierung) und bei der Entwicklung von Studienprogrammen (Projekt nexus), informiert Politik, Medien und Wirtschaft umfassend und aktuell über das Hochschulsystem, insbesondere das Studienangebot (Hochschulkompass) und die Forschungsschwerpunkte der Hochschulen (Forschungslandkarte), und hilft gezielt bei der Vermittlung von Studienplätzen (Studienplatzbörse).

Präsident Alt begrüßte die Einigung von Bund und Ländern, die sich Anfang Mai wider Erwarten über eine Nachfolge für den derzeitigen Hochschulpakt (Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Qualitätspakt Lehre) verständigt haben. Von 2021 bis 2023 will der Bund jährlich 1,88 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, ab 2024 soll die Summe auf 2,05 Milliarden Euro steigen. Die Länder steuern jeweils die selbe Summe bei. Alle Beteiligten hätten Einzelinteressen zurückgestellt und damit dieses Ergebnis ermöglicht, betonte Alt. Die Hochschulpakte hatten den Hochschulen geholfen, die nötigen zusätzlichen Studienplätze zu schaffen und zu erhalten. Alt hofft, dass der 'Zukunftsvertrag', auf den sich Bund und Länder nun verständigt haben, die Grundlage für wesentlich mehr Planungssicherheit in den Hochschulen schafft. Kritisch äußerte sich Alt zu den Kürzungen beim Qualitätspakt Lehre. Sein Gesamtvolumen sinkt von 200 Millionen auf 150 Millionen Euro im Jahr. Zudem sei keine ausreichende wettbewerbliche Komponente eingebaut worden.

Zudem kritisierte Alt die neue Namensgebung für Berufsabschlüsse, die nun nach dem Willen der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) "Berufsbachelor" oder "Berufsmaster" heißen sollen. Zwar stehe die HRK zur Gleichwertigkeit von akademischen und beruflichen Abschlüssen, das dürfe jedoch nicht mit einer Gleichsetzung der Abschlüsse verwechselt werden. Die neuen Namen würden eine "Gleichartigkeit" suggerieren, die aber so nicht gegeben sei.

Zudem berichtete Alt, dass in der jüngst abgehaltenen Mitgliederversammlung der HRK unter anderem die Verhandlungen mit den Wissenschaftsverlagen zu einem zukunftsfähigen Modell des Publizierens und Lesens wissenschaftlicher Literatur sowie der Ärztemangel im ländlichen Raum erörtert worden seien.

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4. Anhörungen zu Ausländerpolitik-Vorlagen

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss wird sich am Montag, 3. Juni 2019, in mehreren Anhörungen mit einer Reihe von Vorlagen zu verschiedenen Aspekten der Ausländerpolitik befassen. Wie das Gremium am Mittwochvormittag beschloss, wird es dabei unter anderem um die Regierungsentwürfe eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (19/8285) und eines "Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" (19/8286) sowie eines "Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" (19/10047) und eines "Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes" (19/8692) gehen.

Bei der Anhörung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die von 10.00 bis 12.00 Uhr stattfinden soll, stehen auch ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes (19/6542) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion "für einen konsequenten Ansatz in der Einwanderungspolitik" mit "Eckpunkten eines umfassenden Einwanderungsgesetzbuches" (19/9924) ebenso auf der Tagesordnung wie ein Antrag der Fraktion Die Linke "für eine offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Einwanderungspolitik" (19/9052) sowie eine weitere Vorlage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Gute Arbeit garantieren und Vollbeschäftigung erreichen" (19/9855).

Die ab 12.30 Uhr geplante Anhörung über die Regierungsvorlage zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hat auch den genannten FDP-Antrag zum Gegenstand. Bei der ab 15.00 Uhr angesetzten Anhörung zum geplanten Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung geht es zudem ebenfalls um die erwähnten Oppositionsvorlagen. Zu der auf 16.45 Uhr terminierten Anhörung "zur Entfristung des Integrationsgesetzes" liegen auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußerung der Bundesregierung als Unterrichtung (19/9764) vor.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 29. Mai beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

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5. Linke gegen EU-Verteidigungsunion

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen die Perspektive für eine gemeinsame EU-Armee. In einem Antrag (19/10155) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, die "Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" (Pesco) zu beenden und die in diesem Rahmen getroffenen Zusagen zu Rüstungs- und anderen militärischen Kooperationsprojekten zu widerrufen. Außerdem solle sich die Bundesregierung nicht an der Finanzierung gemeinsamer Rüstungs- und militärischer Infrastrukturprojekte beteiligen und im Rahmen der Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Periode von 2021-2027 auf eine Streichung des 6,5 Milliarden Euro umfassenden Programms "militärische Mobilität" hinwirken. Stattdessen soll sie sich im Rahmen der Aufstellung des Finanzrahmens für eine deutliche Erhöhung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, zivile Konfliktbearbeitung und Friedensforschung einsetzen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 559 - 15. Mai 2019 - 11.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2019

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