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BUNDESTAG/8480: Heute im Bundestag Nr. 623 - 29.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 623
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. Mai 2019, Redaktionsschluss: 09.29 Uhr

1. Beschäftigung in digitalisierten Regionen
2. Aufschlüsselung von Straftaten
3. Planungen für die Grundsteuer C
4. Öffnung des Transparenzregisters
5. Einsatz von Bundesmitteln in den Ländern
6. Einsatz frei gewordener Mittel in Ländern


1. Beschäftigung in digitalisierten Regionen

Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt/Anhörung

Berlin: (hib/lbr) Um die berufliche Aus- und Weiterbildung im internationalen Vergleich wird es in der 11. Sitzung der Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" am kommenden Montag, den 3. Juni gehen. Unter dem Titel "Vergleich zu digitalisierten Regionen, Lernen von den Besten" widmen sich die Kommissionsmitglieder in einer öffentlichen Anhörung den Beschäftigungsstrukturen in digitalisierten Regionen wie etwa in Israel, San Francisco, Estland und Singapur. Über Vergleiche mit Ländern, die als erfolgreich im Bereich der Digitalisierung gelten, soll es auch um die Fragen gehen, was diese Länder anders oder besser machen, welche Motivations- und Anreizsysteme sie etabliert haben und wie sie die Chancen der Digitalisierung kommunizieren.

Als Sachverständige sind Matthias Pilz (Institut für Berufs-, Wirtschafts- und Sozialpädagogik, Universität zu Köln), Konstantinos Pouliakas (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, CEDEFOP) sowie Rita Siilivask (CEDEFOP und Ministerium für Bildung und Wissenschaft in Estland) geladen.

Die Sitzung unter Leitung von Stefan Kaufmann (CDU) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (vorzimmer.pa28@bundestag.de) anzumelden.

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2. Aufschlüsselung von Straftaten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie hoch das Straftatenaufkommen in den einzelnen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2018 aufgeschlüsselt nach Versuch und Vollendung und nach Bundesländern war, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/10356) erfahren. Weitere Fragen richten sich unter anderem nach den Fallzahlen politisch motivierte Gewalttaten und nach der Hasskriminalität.

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3. Planungen für die Grundsteuer C

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken erwogene Grundsteuer C macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/10384). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, auf Grundlage welcher konkreten Zeitschiene sie derzeit die Einführung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Grundsteuer C plant. Außerdem wird gefragt, ob die Einführung einer Grundsteuer C auch unabhängig von der Reform der Grundsteuer B angestrebt wird.

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4. Öffnung des Transparenzregisters

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung die mit der fünften EU-Geldwäscherichtlinie geplante Öffnung des sogenannten Transparenzregisters mit dem Europarecht für vereinbar hält, will die FDP-Fraktion von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (19/10359) erfahren. Außerdem soll die Bundesregierung zur Stellungnahme des EU Datenschutzbeauftragten Stellung nehmen, der von einem "signifikanten und unnötigen Risiko für das individuelle Recht auf Privatsphäre und Datenschutz" gesprochen habe.

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5. Einsatz von Bundesmitteln in den Ländern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die FDP möchte in einer Kleinen Anfrage (19/10267) gerne wissen, wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger mit der Auswertung der Daten und Berichte betraut sind, die die Länder dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Digitalpakt Schule, der Qualitätsoffensive Lehrerbildung, der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund, dem Hochschulpakt und den Qualitätspakt Lehre vorlegen. Die Fraktion hatte dazu bereits mehrere Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, die aus Sicht der Abgeordneten aber nicht ausreichend beantwortet worden sind.

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6. Einsatz frei gewordener Mittel in Ländern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Im Jahr 2018 haben die Länder insgesamt 1,064 Milliarden Euro aus frei gewordenen BAföG-Mitteln zur Verfügung gehabt, da der Bund seit 2015 die Kosten für das BAföG allein übernimmt. Das sind knapp 14 Millionen Euro weniger als die Länder im Jahr 2017 angegeben haben, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (19/10412) vorliegenden Bericht zur Verwendung der in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel. Mit Beschluss vom 4. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die frei gewordenen Mittel einsetzen.

Neun Länder hätten dieselbe Entlastungssumme für 2018 wie für das Jahr 2017 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland) gemeldet. Sachsen habe einen leichten Aufwuchs der verwendeten BAföG-Entlastung in Höhe von 130.000 Euro angegeben. Hamburg (minus zwei Millionen Euro), Mecklenburg-Vorpommern (minus 2,5 Millionen Euro), Niedersachsen (minus 5,5 Millionen Euro), Sachsen-Anhalt (minus 163.000 Euro), Schleswig-Holstein (minus 1,4 Millionen Euro) und Thüringen (minus 2,342 Millionen Euro) verzeichneten einen Rückgang der verwendeten BAföG-Entlastung. Im Vorjahresvergleich seien von den freigewordenen Geldern rund 15,7 Millionen Euro mehr für den Schulbereich (2018 insgesamt rund 395 Millionen Euro) sowie rund 2,8 Millionen Euro weniger im Hochschulbereich ausgegeben worden (2018 insgesamt rund 830 Millionen Euro).

Hamburg habe angegeben, die frei gewordenen Gelder in 2018 für Verbesserungen im Bildungsbereich genutzt zu haben, wobei nicht weiter nach Schule und Hochschule differenziert worden sei. Die Mittel ordnet die Bundesregierung daher wie im vergangenen Jahr dem Hochschulbereich zu, womit sich ein Rückgang im Hochschulbereich von 2 Millionen Euro ergibt. Auch Sachsen-Anhalt (minus 163.000 Euro) und Thüringen (rund minus 1,5 Millionen Euro) gaben im Hochschulbereich weniger als im Vorjahr aus. Etwas mehr Kapital im Hochschulbereich hätten Mecklenburg-Vorpommern (330.000 Euro), Niedersachsen (245.000 Euro), Saarland (150.000 Euro), Sachsen (130.000 Euro) eingesetzt.

Mit 16,7 Millionen Euro hätte Niedersachsen im frühkindlichen Bildungsbereich deutlich mehr Geld in die Hand genommen. Wie auch im Vorjahr seien die Mittel für ein Stufenkonzept zur Einführung einer dritten Kraft in Krippengruppen eingesetzt worden. Das Saarland habe mehr Geld für die Hochschulen für Musik und für die bildenden Künste ausgegeben. Sachsen-Anhalt habe Kapital im Hochschulbereich auch für die Ko-Finanzierung nationaler und internationaler Forschungs- und Fördermittel sowie für EU-Strukturförderungsfonds verwendet. Schleswig-Holstein habe wie auch schon 2017 die Mittel ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt; Hessen und Sachsen-Anhalt hätten sich dagegen ausschließlich im Hochschulbereich engagiert.

Im Schulbereich hätten die Länder die BAföG-Mittel vornehmlich für mehr Personal (zusätzliche Lehrkräfte, Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung, Unterrichtsvertretungen, Weiterbildungsmaßnahmen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung eingesetzt. Einige Länder hätten Teile der Mittel auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern) investiert.

Im Hochschulbereich hätten die Länder in der Regel mit den freigewordenen BAföG-Mitteln vornehmlich die Grundfinanzierung der Hochschulen verbessert. Geld sei auch in Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie in die Infrastruktur geflossen oder es sei der Hochschulpakt mit finanziert worden (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Weitere Mittel seien auch zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Sanierung von Studentenwohnheimen verwendet worden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 623 - 29. Mai 2019 - 09.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2019

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