Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8549: Heute im Bundestag Nr. 692 - 19.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 692
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. Juni 2019, Redaktionsschluss: 10.44 Uhr

1. Anhörung zu Staatsangehörigkeitsrecht
2. Behörden können Vorgehen prüfen
3. Potenzial für 20.000 Wohnungen
4. Puffer gegen zu starkes Kreditwachstum
5. Auswirkungen einer Kerosinsteuer


1. Anhörung zu Staatsangehörigkeitsrecht

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/9736) geht es am Montag, 24. Juni 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 2.600) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 20. Juni beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Deutsche, die im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sind und im Ausland für eine Terrormiliz kämpfen, künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Als "Terrormiliz" wird in dem Gesetzentwurf ein "paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband" definiert, "der das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und an Stelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten".

Laut Vorlage wäre eine Regelung, "die die Staatsangehörigkeit entfallen lässt und erst nachträglich in Kraft gesetzt wird", als verbotene Entziehung anzusehen. Daher sei eine Erfassung sogenannter "Rückkehrer", die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben und nun nach Deutschland zurückkehren wollen, durch die neu zu schaffende Verlustregelung nicht möglich. "Soweit sich aber IS-Kämpfer noch in verbliebenen Bastionen oder Rückzugsgebieten des IS aufhalten, kommt im Fall der konkreten Beteiligung an wieder aufflammenden oder erneuten Kampfhandlungen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Verlusteintritt grundsätzlich in Betracht", führt die Bundesregierung in der Begründung weiter aus.

*

2. Behörden können Vorgehen prüfen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung führt keine eigenen amtlichen Verzeichnisse über die Anbieter von genetischen Abstammungs- und Herkunftstests auf dem deutschen Markt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10852) auf eine Kleine Anfrage (19/10491) der Linksfraktion weiter schreibt, haben die zuständigen Behörden gegebenenfalls zu prüfen, ob ein bestimmtes Vorgehen zur Ermittlung von Verwandtschaften gegen Vorschriften verstößt und geahndet werden kann.

*

3. Potenzial für 20.000 Wohnungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat in einer Potenzialanalyse Flächen in ihrem Bestand identifiziert, auf denen rund 20.000 Wohnungen gebaut werden könnten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10740) auf eine Kleine Anfrage der FDP Fraktion (19/10376) mit. Allerdings liege die Planungshoheit für diese Flächen bei den jeweiligen Kommunen, so dass sich diese Zahl erst im Zuge der kommunalen Bauleitplanung konkretisieren lasse.

*

4. Puffer gegen zu starkes Kreditwachstum

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht derzeit davon aus, eine Allgemeinverfügung zur Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers zum 1. Juli 2019 zu erlassen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10592) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10302) mit. Die Abgeordneten hatten sich erkundigt, ob nach der Erhöhung des Kapitalpuffer auf 0,5 Prozent in Frankreich eine entsprechende Maßnahme auch in Deutschland vorgesehen sei, wo der antizyklische Kapitalpuffer derzeit bei null Prozent liegt. Nach Angaben der Bundesregierung hat der Ausschuss für Finanzstabilität der BaFin eine Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,25 Prozent empfohlen. Wie die FDP-Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreibt, soll der antizyklische Kapitalpuffer dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken.

Wie die Bundesregierung in der Antwort weiter mitteilt, ist die reale Verschuldung des nichtfinanziellen privaten Sektors seit dem ersten Quartal 2008 bis zum vierten Quartal 2018 um vier Prozent gestiegen. Seit dem ersten Quartal 2016 zeige sich eine stärkere Dynamik der realen Verschuldung.

*

5. Auswirkungen einer Kerosinsteuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Einführung und Auswirkungen einer Kerosinsteuer sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/10780). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, aus welchen Beweggründen der Luftverkehr im Chicagoer Abkommen von einer Kerosinsteuer befreit ist. Außerdem wird nach Daten des Luftverkehrs und den möglichen Einnahmen aus einer Kerosinsteuer gefragt. Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist eine Kerosinsteuer für internationale Flüge in der EU unzulässig. Darüber hinaus äußern die Abgeordneten die Sorge, dass eine Kerosinsteuer auf nationaler Ebene kontraproduktiv für eine CO2-Reduktion wäre. Fluggesellschaften würden dann vermehrt im Ausland tanken, wo keine Steuer erhoben werden würde. Durch die unnötige Zuladung an Treibstoff würde mehr CO2 während des Fluges ausgestoßen werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 692 - 19. Juni 2019 - 10.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang