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BUNDESTAG/8580: Heute im Bundestag Nr. 723 - 26.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 723
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Juni 2019, Redaktionsschluss: 14.30 Uhr

1. Scholz stellt Haushaltsentwurf 2020 vor
2. Rechtsausschuss lehnt AfD-Vorstöße ab
3. Mittel für Sozialwohnungen
4. Öffnungsklausel für die Bundesländer
5. FDP will Zukunftsfonds für Gründer
6. Aufrechterhaltung des Handels mit Iran
7. Studien des Auswärtigen Amtes


1. Scholz stellt Haushaltsentwurf 2020 vor

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat im Haushaltsausschuss den Regierungsentwurf für den Etat des kommenden Jahres vorgestellt. Zuvor hatte das Kabinett den Entwurf sowie die Finanzplanung bis 2023 gebilligt. Der Entwurf sieht für 2020 Ausgaben in Höhe von 359,9 Milliarden Euro vor. Das sind 3,5 Milliarden Euro mehr (+ 1 Prozent) als das Soll für 2019. Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen 327,0 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen, 2019 waren es 325,5 Milliarden Euro. Die sogenannte schwarze Null soll weiter gehalten werden: Eine Neuverschuldung ist weder im kommenden Jahr noch in der Finanzplanung vorgesehen.

Die im Haushalt als Investitionen verbuchten Mittel sollen 2020 39,8 Milliarden Euro betragen und bis 2023 durchgeschrieben werden. 2019 liegt das Soll bei 38,9 Milliarden Euro. Die Finanzplanung des Bundes sieht für 2021 Ausgaben in Höhe von 366,2, für 2022 in Höhe von 372,4 und für 2023 in Höhe von 375,7 Milliarden Euro vor.

Gegenüber den im März verabschiedeten Eckwerten für den Haushalt 2020 und der Finanzplanung fallen die nun vorgelegten Ansätze niedriger aus. Grund dafür sind die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung. Demnach kann der Bund in den kommenden Jahren zwar weiterhin mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. Die geschätzte Steigerung fällt aber geringer aus, als noch im November 2018 prognostiziert.

Scholz tauschte sich mit den Mitgliedern des Ausschusses unter anderem zu Detailfragen über eine im Entwurf vorgesehene globale Minderausgabe, die veranschlagte Höhe der Zinsausgaben sowie die Entnahme aus der Rücklage aus. Gegenstand der Diskussion war zudem die Entwicklung der Mittel für Investitionen. Während Vertreter der Oppositionsfraktion darauf hinwiesen, dass die Betonung absoluter Zahlen die tatsächliche Investitionsquote verschleiere, hob Scholz hervor, dass noch keine Bundesregierung so viel investiert habe wie nun vorgesehen. Vertreter der Koalitionsfraktionen argumentierten zudem, dass bei den Investitionen kein Problem mit der Bereitstellung der Mittel bestehe, sondern mit Abfluss und Umsetzung. Darauf hatte auch der Finanzminister hingewiesen.

Kritisch äußerten sich Mitglieder des Ausschusses aus Reihen der Union sowie der Grünen über die Planung der Bundesregierung, den Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds nicht bereits mit dem Haushaltsentwurf vorzulegen. Die Bundesregierung plant, den Wirtschaftsplan im Rahmen weiterreichender klimapolitischer Entscheidungen im Herbst zu beschließen.

Der Bundestag wird sich nach Sommerpause mit dem Haushaltsentwurf befassen. Die Zuleitung des Entwurfes an Bundestag und Bundesrat ist für den 9. August 2019 vorgesehen. Die erste Lesung ist für die Sitzungswoche vom 9. bis 13. September 2019 geplant. Die sogenannte Bereinigungssitzung ist für den 14. November 2019 terminiert. Die zweite und dritte Lesung soll in der Sitzungswoche vom 25. bis 29. November 2019 stattfinde,

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2. Rechtsausschuss lehnt AfD-Vorstöße ab

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Mit einer ganzen Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen der AfD-Fraktion befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 56. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch. Nach längerer Diskussion wurde ein Gesetzentwurf, mit dem die AfD die Ehe für alle aufheben will (19/4810), von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Deren Abgeordnete bezeichneten ihn als Provokation und Rückschritt und verwiesen darauf, dass dieses Thema bereits 2017 abschließend behandelt worden sei und es ein klares Votum des Bundestages gebe. Eine von der AfD angestrebte Änderung der Verfassung sei nicht erforderlich.

Ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt wurde der AfD-Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern vor unverhältnismäßigen Inkassoforderungen (19/8276). Abgeordnete der Koalitionsfraktionen warfen der AfD vor, keine rechtlich saubere Lösung anzubieten, sondern stattdessen neue Probleme zu schaffen. Zudem arbeite das Justizministerium bereits an einem Gesetz. Ein dritter, ebenfalls abgelehnter Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/9234) betraf die Änderung des Strafgesetzbuches mit Blick auf die Versuchsstrafbarkeit. Während die AfD den Entwurf als eine Reaktion auf einen Hinweis aus der Praxis bezeichnete, warfen Abgeordnete der anderen Fraktionen der AfD vor, damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen, zumal der Entwurf viel zu unbestimmt sei. Keine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten fand auch ein Antrag der AfD-Fraktion zur Digitalisierung von Fahr- und Fluggastrechten (19/9263). Abgelehnt wurde die Durchführung öffentlicher Anhörungen zu Anträgen der AfD zu den Themen "70 Jahre Grundgesetz" (19/10168) und "Freiheit im Internet - Bürgerrechte stärken" (19/10172).

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen empfahl der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, mit dem die EU-Richtlinie 2016/680 umgesetzt und das bereichsspezifische Datenschutzrecht an die Datenschutzgrundverordnung angepasst werden soll (19/4671,19/5554). Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor. Ferner beschloss das Gremium eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der DDR (19/10817) am 11. September 2019.

Der Ausschuss befasste sich ferner mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen, Anträgen, Unterrichtungen und weiteren Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), berichtete auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD über den Verlauf und die Ergebnisse der 90. Konferenz der Justizminister Anfang Juni und auf Antrag der FDP-Fraktion über Pläne und Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Legal Tech.

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3. Mittel für Sozialwohnungen

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Die Länder sollen beim sozialen Wohnungsbau künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. In einer derzeit verhandelten Verwaltungsvereinbarung solle festgehalten werden, dass die Länder mit den Bundesmitteln für sozialen Wohnungsbau "auch das tun, was sie tun sollen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Marco Wanderwitz (CDU), am Mittwoch im Bauausschuss. Außerdem sollten die Länder über die Verwendung der Mittel so detailliert wie gewünscht berichten. Dank einer Grundgesetzänderung will sich der Bund künftig wieder stärker im Sozialwohnungsbau engagieren, auf dieser neuen Ausgangslage fußt die Vereinbarung.

Wanderwitz äußerte sich in einer Diskussion über die Entwicklung des Sozialwohnungsbaus im vergangenen Jahr. Aus einem Ministeriumsbericht geht hervor, dass 2018 insgesamt 27.040 neue geförderte Mietwohnungen gebaut wurden, das sind 809 mehr als im Jahr zuvor. Unter dem Strich ist die Zahl an Sozialwohnungen weiter gesunken, da zahlreiche Wohnungen aus der Bindung gefallen sind. Zum 31. Dezember 2017 gab es dem Bericht zufolge etwa 1,22 Millionen gebundene Sozialwohnungen, das sind fast 49.000 weniger als ein Jahr zuvor.

Von der Fraktion CDU/CSU hieß es bekräftigend, die Länder sollten sich ihrer Verantwortung stellen. Ein Vertreter der SPD-Fraktion erklärte, die Zahlen könnten nicht zufrieden stellen. Eine Abgeordnete der Fraktion Die Linke sagte, die anberaumten Mittel von 1,5 Milliarden Euro im Jahr seien nicht genug, um den Bedarf an Wohnungen zu decken. Die AfD-Fraktion wiederum möchte gern genauer wissen, wie die bereit gestellten Gelder auf Landesebene genutzt wurden, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte die Berücksichtigung einer neuen Gemeinnützigkeit bei Fördermitteln ins Gespräch. Der Abgeordnete der FDP-Fraktion forderte den Bauminister zu einem Machtwort auf, um die Länder zu zufriedenstellenden Berichtszahlen zu bewegen. Er lenkte den Blick auch auf die Frage, um wie viel die Länder eigentlich jeweils die Bundesmittel aufstockten. Außerdem rechnete er vor, dass die Kosten pro geförderter Einheit signifikant gestiegen seien. Wenn es nicht gelinge, die Baukosten in den Griff zu bekommen, sei ein ständiges Erhöhen der Mittel wirkungslos, schlussfolgerte er.

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4. Öffnungsklausel für die Bundesländer

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Zur Einführung einer Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Erhebung der Grundsteuer soll das Grundgesetz geändert werden. Dieses Ziel verfolgt der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundgesetz-Artikel 72, 105 und 125b (19/11084). In dem Gesetzentwurf heißt es, da die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Wissenschaft nicht einheitlich beurteilt werde, solle diese unzweifelhaft abgesichert werden. Dazu soll der Bund mit einer Grundgesetzänderung uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer erhalten.

Zugleich wird den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet. Wie es im Entwurf weiter heißt, bestehen dafür gute Gründe mit Blick auf das Ziel einer bundesgesetzlichen Grundlage. Zugleich biete sich gerade die Grundsteuer aufgrund der Immobilität des Steuerobjekts und des bereits in der Verfassung vorhandenen kommunalen Hebesatzrechts dafür an, die Steuerautonomie der Länder zu stärken.

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5. FDP will Zukunftsfonds für Gründer

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich für die Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland engagieren und Rahmenbedingungen verbessern, damit mehr privates Kapital für technologieorientierte Investitionen zur Verfügung gestellt wird. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/11055). Unter anderem soll dazu gemeinsam mit institutionellen Investoren ein nationaler Zukunftsfonds als Dachfonds eingerichtet werden, der sich am Vorbild eines dänischen Fonds orientieren soll. "Dieser Dachfonds sollte hauptsächlich in deutsche Venture Capital-Fonds investieren. Ebenfalls investiert werden kann in nicht in Deutschland angesiedelte Venture Capital-Fonds, die einen starken Investitionsschwerpunkt in Deutschland haben", heißt es in dem Antrag. Zur Finanzierung sollen unter anderen die der KfW zustehenden Erlöse aus dem Verkauf der Anteile an Post und Telekom herangezogen werden.

Nach Angaben der FDP-Fraktion geht die Zahl der Gründungen in Deutschland zurück. Zudem würden Gründer und ihre Erfindungen oftmals schon scheitern, bevor ihre Produkte den Massenmarkt erreichen würden. Denn in den Wachstumsphasen fehlten den jungen Unternehmen Finanzierungsmöglichkeiten. "Es gibt zu viele Beispiele, in denen deutsche Startups besser waren als ihre internationalen Wettbewerber, aber dann links und rechts überholt wurden, weil ihnen die Finanzierung fehlte", schreibt die FDP-Fraktion in dem Antrag. Daher müsse die Finanzierung deutscher Unternehmen verbessert werden. Mit einem Dachfonds nach dänischem Vorbild könnte das Kapital privater und institutioneller Anleger gebündelt und investiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten durch ein geändertes Anlageverhalten institutioneller Anleger außerdem indirekt über ihre betriebliche und private Altersvorsorge an der "Digitalisierungsdividende" beteiligt werden, erwartet die FDP-Fraktion.

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6. Aufrechterhaltung des Handels mit Iran

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die von Frankreich, Großbritannien und Deutschland gegründete Zweckgesellschaft "Support of Trade Exchanges" (INSTEX) zielt darauf, den legitimen Handel mit Iran zu unterstützen und wird dafür als privatrechtliches Unternehmen entsprechende Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/10984) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10501) schreibt, befinde sich INSTEX zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Phase der Operationalisierung. "Eine Bewertung ist in diesem Stadium nicht möglich und maßgeblich von der Reaktion der Unternehmen abhängig." Aus Deutschland wurden den Angaben zufolge im Jahr 2018 Waren und Dienstleistungen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro in den Iran ausgeführt, das Volumen für Importe aus dem Iran beziffert die Bundesregierung im gleichen Zeitraum auf rund 404 Millionen Euro.

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7. Studien des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Um die Auftragsvergabe für Studien durch das Auswärtige Amt geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/10926). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, "mit welchen Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen, demoskopische Untersuchungen, Metastudien et cetera)" das Auswärtige Amt und dessen Ressortforschung sowie sonstige nachgeordnete Behörden seit Oktober 2013 welche Institutionen, zu welchem Gegenstand, welcher Laufzeit und welchem Budget beauftragt haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 723 - 26. Juni 2019 - 14.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2019

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